Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen:
131 Euro - Voraussetzung & Beantragung

mit Zertifikat. digital. kostenfrei*. 

Nachbarschaftshilfe bedeutet, pflegebedürftige Personen im Alltag zu unterstützen, etwa bei Einkäufen, Arztbesuchen oder kleinen Hausarbeiten, um ihre Lebensqualität und Selbstständigkeit zu erhalten. In Niedersachsen können Helfer dafür eine Aufwandsentschädigung von bis zu 131 Euro im Monat erhalten. Dafür wird in vielen Bundesländern der Nachweis eines abgeschlossenen Pflegekurses gefordert. Werden Sie jetzt anerkannter Nachbarschaftshelfer!
*Für gesetzlich Versicherte kostenlos gemäß §45 SGB XI. Kosten für Privatversicherte meist erstattungsfähig.

So funktioniert es

So funktioniert's

1. Kostenlos
registrieren

2. Krankenkasse angeben

3. Pflegekurs absolvieren &  Zertifikat herunterladen

Niedersachsen: 
Warum benötige ich einen Pflegekurs?

In Niedersachsen können Sie sich als Nachbarschaftshelfer in der Pflege engagieren. Als Aufwandsentschädigung für die Nachbarschaftshilfe kann der Entlastungsbetrag genutzt werden, welcher monatlich 131 € beträgt. Liegt keine geeignete Qualifizierung vor, wie eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Pflege, benötigen Sie als Nachbarschaftshelfer in Niedersachsen einen Nachweis über eine Teilnahme an einem von den Pflegekassen anerkannten Pflegekurs nach §45 SGB XI. Nach Abschluss unseres Pflegekurses können Sie dieses Teilnahmezertifikat herunterladen.

In Niedersachsen gelten außerdem diese weiteren Voraussetzungen: 

Verwandtschaft & Haushalt

Sie sind mit der zu pflegenden Person nicht verwandt oder verschwägert und leben nicht im selben Haushalt.

Alter & Pflegeperson

Sie sind mindestens 16 Jahre alt und sind nicht die eingetragene Pflegeperson. 

Führungszeugnis

Sie benötigen ein erweitertes Führungszeugnis, welches Sie bei der Meldebehörde beantragen müssen.

Erste-Hilfe-Kurs

Sie müssen eine Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs bescheinigen, die nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.
Außerdem sollten Sie als Aufwandsentschädigung für Ihre ehrenamtliche Hilfe maximal 85 % des gesetzlichen Mindestlohns erhalten, also ungefähr 10 Euro/Stunde.  

Für die Nachbarschaftshilfe empfehlen wir:

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Häufig gestellte Fragen

Warum ist der Pflegekurs kostenlos?

Die Kranken- bzw. Pflegekassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für Pflegekurse zu übernehmen. Pflegepersonen, pflegende Angehörige oder sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen können somit kostenlos an unserem Pflegekurs teilnehmen, unabhängig davon, ob sie aktuell bereits einen pflegebedürftigen Menschen versorgen oder unterstützen.

Warum muss ich meine gesetzliche Krankenversicherung angeben?

Damit wir den Kurs direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen können, bitten wir Sie, uns bei der Registrierung den Namen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass wir diese Angaben von der Kursteilnehmerin bzw. dem Kursteilnehmer benötigen und nicht von der pflegebedürftigen Person.

Muss ich zur Teilnahme eine Person pflegen?

Nein, Sie müssen keine pflegebedürftige Person versorgen, um kostenlos an unserem Pflegekurs teilnehmen zu können. 

Ist das Zertifikat im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ausreichend? 

Die spezifischen Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes müssen erfüllt werden, wobei häufig der Nachweis eines Pflegekurses nach § 45 SGB XI gefordert wird. Alle Pflege ABC-Pflegekurse sind ein Angebot nach § 45 SGB XI. Dies wird auf dem Teilnahmezertifikat aufgeführt. Sie können den Pflege ABC-Kurs wählen, der am besten zu Ihrer Situation passt.