Tages- und Nachtpflege: Betreuung für Pflegebedürftige

Thea Regenberg

Tages- und Nachtpflege: Betreuung für Pflegebedürftige

   Thea Regenberg  
Die Tages- und Nachtpflege zählt zur teilstationären Pflege und bietet eine gezielte Unterstützung für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen. Dadurch wird eine Versorgung und Betreuung für einen Teil des Tages oder der Nacht in einer spezialisierten Einrichtung ermöglicht. Die Tagespflege findet tagsüber statt, oft auch schon am Vormittag, und bietet pflegebedürftigen Menschen eine betreute Zeit in Gesellschaft. Das Angebot umfasst Beschäftigungsangebote sowie eine umfassende pflegerische und medizinische Versorgung. So können Pflegebedürftige aktiv und sicher ihren Tag gestalten, während Angehörige spürbare Entlastung erfahren und Beruf, Pflege und Familie leichter miteinander vereinbaren können. Die Nachtpflege hingegen richtet sich an Menschen, die in der Nacht eine besondere Betreuung benötigen – sei es wegen Schlafstörungen oder einem erhöhten Pflegebedarf. In einem ruhigen und geschützten Umfeld erhalten sie pflegerische Unterstützung, um die Nacht sicher und gut versorgt zu verbringen. Die Pflegekasse übernimmt, abhängig von Pflegegrad und individuellem Bedarf, einen Teil der Kosten, wodurch Tages- und Nachtpflege auch finanziell zugänglicher wird.

Was ist eine Tages- oder Nachtpflege?

Tages- und Nachtpflege gehören zu den sogenannten teilstationären Pflegeleistungen und bieten pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen wertvolle Unterstützung. Diese Angebote richten sich an Pflegebedürftige, die weiterhin zu Hause leben möchten, aber tagsüber oder nachts auf Betreuung angewiesen sind und diese nicht ausreichend rund um die Uhr in der häuslichen Umgebung gewährleistet werden kann. Während die Tagespflege tagsüber für Betreuung, Aktivierung und soziale Kontakte sorgt, ist die Nachtpflege speziell für Menschen gedacht, die nachts vermehrte Betreuung benötigen. Zum Beispiel bei Schlafstörungen, nächtlicher Unruhe oder besonderen Pflegebedarfs. 

Tagespflegeeinrichtungen bieten Struktur: Pflegebedürftige werden von zu Hause abgeholt, in der Einrichtung betreut, gefördert und nach der Betreuung wieder nach Hause gebracht. Dort erleben sie Gemeinschaft mit anderen Gästen, nehmen an Aktivitäten teil und genießen gemeinsame Mahlzeiten. Die Nachtpflege hingegen bietet pflegerische Unterstützung während der Nachtstunden und sorgt für eine ruhige und sichere Umgebung. Das ist besonders wichtig, wenn pflegende Angehörige beispielsweise beruflich Nachtdienste übernehmen müssen.

Diese Form der Pflege schließt die Lücke zwischen häuslicher und vollstationärer Pflege und ermöglicht es Pflegebedürftigen, so lange wie möglich zumindest teilweise in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Gleichzeitig gewinnen Angehörige wertvolle Zeit, um sich zu erholen, persönlichen Interessen nachzugehen oder den Pflegealltag mit Beruf und Familie besser zu vereinbaren.
Beschäftigung in der Tagespflege

Für wen ist eine Tages- und Nachtpflege geeignet?

Die Betreuung und Versorgung in der Tages- oder Nachtpflege bietet Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen eine wertvolle Unterstützung im Alltag, während sie weiterhin in ihrem Zuhause leben können. Mit einem anerkannten Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für diese teilstationäre Versorgungsform. Tages- und Nachtpflege eignen sich besonders für Pflegebedürftige mit Demenz oder anderen kognitiven Beeinträchtigungen, die eine feste Struktur und regelmäßige Betreuung benötigen. Ebenso profitieren Menschen, die auf kontinuierliche pflegerische oder medizinische Unterstützung angewiesen sind, beispielsweise bei der Medikamenteneinnahme, Wundversorgung oder nächtlichem Umlagern.

Diese Angebote sind nicht nur für die Pflegebedürftigen selbst, sondern auch für pflegende Angehörige eine wertvolle Entlastung. Sie bieten eine Atempause im oft fordernden Pflegealltag und helfen, einer Überlastung vorzubeugen, um die eigene Lebensqualität zu bewahren. Durch die Unterstützung in der Tages- oder Nachtpflege kann das häusliche Pflegesetting stabilisiert und langfristig erhalten werden – eine Erleichterung für alle Beteiligten.

Tages- und Nachtpflege: Kosten und Zuschüsse

Die Kosten für Tages- und Nachtpflege setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen. Dazu gehören zunächst Unterkunft und Verpflegung, also die Mahlzeiten und die Reinigung der Einrichtung. Hinzu kommen die Kosten für Pflege und Betreuung – von medizinischer Versorgung bis zur Hilfe bei der Körperpflege und sozialen Aktivitäten. Fahrtkosten für den Transfer zur Einrichtung und zurück werden ebenfalls meist übernommen, genauso wie die Altenpflegeausbildungsumlage, die Ausbildungsvergütungen sichert und zur Qualität der Pflege beiträgt. Während die Pflegekasse pflegebedingte Aufwendungen und Fahrtkosten übernimmt, bleiben die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten in der Regel Eigenleistung. Die Kosten für die Nachtpflege und die Tagespflege können je nach Betreuungsart, individuellem Pflegebedarf und Häufigkeit der Einsätze stark variieren und liegen in Pflegeeinrichtungen in der Regel zwischen 55 und 95 Euro pro Nacht/Tag. 

Welche Zuschüsse können genutzt werden? 

Pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad ab einem Pflegegrad 2 haben neben dem Anspruch auf beispielsweise Pflegegeld und Pflegesachleistungen auch einen Anspruch auf Leistungen für die teilstationäre Pflege. Durch diesen Zuschuss kann ein Teil der Kosten für die Tages-oder Nachtpflege gedeckt werden. Das betrifft pflegebedingte Aufwendungen, die soziale Betreuung und die medizinische Versorgung. Die Höhe der Leistungen für die teilstationäre Versorgung richtet sich nach der Höhe des Pflegegrades. Personen mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat für die Tages- oder Nachtpflege einsetzen.

Pflegegrad max. Leistung pro Monat
Pflegegrad 1 125€ (Entlastungsbetrag)
Pflegegrad 2 689 Euro
Pflegegrad 3 1.298 Euro
Pflegegrad 4 1.612 Euro
Pflegegrad 5 1.995 Euro

Eine besondere Erleichterung ist, dass Leistungen für Tages- und Nachtpflege nicht auf das Pflegegeld oder die ambulanten Pflegesachleistungen angerechnet werden. Pflegebedürftige können diese Ansprüche flexibel kombinieren und so ihren Pflegealltag gut strukturieren. Trotz Zuschüssen bleiben Eigenkosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bestehen. Diese können teilweise durch den monatlichen Entlastungsbetrag gedeckt werden. Sollte das Einkommen oder Vermögen des Pflegebedürftigen nicht ausreichen, um die Kosten zu tragen, kann Sozialhilfe beantragt werden.

Mit den finanziellen Leistungen der Pflegekasse und den flexiblen Kombinationsmöglichkeiten lassen sich Pflege und Alltag gut organisieren. In den Zeiten, in denen keine teilstationäre Betreuung in Anspruch genommen wird, können mobile Pflegedienste durch ambulante Pflege zu Hause weiterhin eine wertvolle Unterstützung bieten.

Nachtpflege: zu Hause oder teilstationär?

Die Nachtpflege bietet zwei Versorgungsmöglichkeiten: die teilstationäre Pflege in einer Einrichtung oder die ambulante Nachtpflege zu Hause. 
Die Versorgung in der eigenen Häuslichkeit ermöglicht es, dass die pflegebedürftige Person in ihrer vertrauten Umgebung bleibt und umfassend versorgt wird. Bei der ambulanten Nachtpflege kommt ein Pflegedienst ins Haus und übernimmt Aufgaben wie die nächtliche Betreuung, Hilfe bei Toilettengängen, medizinische Versorgung, Unterstützung bei Inkontinenz sowie das morgendliche Waschen und Ankleiden. Ist der Pflegebedürftige nachts wach, können verschiedene Aktivitäten wie Vorlesen angeboten werden. Ein großer Vorteil der ambulanten Nachtpflege ist, dass Fahrtkosten sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung entfallen. Zudem kann die vertraute Umgebung für den Pflegebedürftigen beruhigend wirken, was besonders bei empfindlichen oder transportunfähigen Pflegebedürftigen hilfreich ist.

Die teilstationäre Nachtpflege erfolgt hingegen in einer spezialisierten Einrichtung, die sich auf die Betreuung während der Nacht konzentriert. Dort werden sie für das Zubettgehen vorbereitet und während der Nacht pflegerisch und medizinisch versorgt. Auch eine Betreuung ist gewährleistet, wenn die pflegebedürftige Person nachts wach ist. Die Form der teilstationären Pflege eignet sich besonders, wenn die häusliche Pflege nicht ausreichend gewährleistet werden kann.

Es lohnt sich in jedem Fall, vorab mit einer Pflegeberaterin oder einem Pflegeberater zu sprechen – so können Sie in Ruhe alle Möglichkeiten und Kosten vergleichen. Eine fachliche Beratung hilft, die perfekte Lösung unter verschiedenen Anbietern zu finden, damit die pflegebedürftige Person bestmöglich versorgt wird. 
Nachtpflege zuhause

Teilstationären Tagespflege: Ein wertvolles Angebot

Die Tagespflege ist ein wertvolles Pflegeangebot für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Für pflegende Angehörige bedeutet sie eine wichtige Entlastung: Während ihre Liebsten tagsüber gut betreut sind, können sie sich beruflichen oder persönlichen Verpflichtungen widmen oder sich Zeit für sich selbst nehmen. Dieses Angebot schafft nicht nur Freiräume, sondern bietet auch die Sicherheit, dass die zu pflegende Person in sicheren Händen ist. Für Pflegebedürftige selbst bietet die Tagespflege auch einige Vorteile. Sie ermöglicht es, weiterhin in der eigenen Häuslichkeit zu leben und gleichzeitig tagsüber die notwendige Betreuung und Unterstützung zu erhalten. Besonders wertvoll sind daneben auch die sozialen Kontakte, die in einer Tagespflegeeinrichtung geknüpft werden können. Der Austausch mit anderen, gemeinsame Aktivitäten und vor allem feste Tagesstrukturen fördern das Wohlbefinden und sorgen für Abwechslung im Alltag. Gerade für Menschen mit einer Demenz kann diese geregelte Tagesgestaltung eine wichtige Orientierung schaffen. Die Tagespflege verbindet somit professionelle Betreuung sowie medizinische und pflegerische Versorgung mit der Möglichkeit, weiterhin in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Sie erhöht die Lebensqualität, schafft Struktur und bietet Pflegebedürftigen eine aktive und soziale Tagesgestaltung.

Fazit: Rundum gut versorgt durch die Tages-und Nachtpflege

Die Tages- und Nachtpflege bietet Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine ideale Balance zwischen häuslicher Pflege und professioneller Pflege. Durch teilstationäre Angebote können Pflegebedürftige tagsüber oder nachts umfassend betreut werden, während sie ansonsten weiterhin in ihrem vertrauten Umfeld leben. Gleichzeitig schaffen diese Angebote für Angehörige ebenfalls eine wertvolle Entlastung und ermöglichen Freiräume für Beruf, Familie oder persönliche Erholung. Besonders für Menschen mit einer Demenz oder einem erhöhten Pflegebedarf sind Tages- und Nachtpflegen wertvolle Angebote, um soziale Kontakte zu knüpfen, eine Struktur im Alltag zu erhalten und individuell betreut zu werden. Unabhängig davon, ob ambulant zu Hause oder teilstationär in einer Einrichtung – die Wahl der passenden Pflegeform hängt immer von den individuellen Bedürfnissen ab. Mit der richtigen Planung und einer fachlichen Beratung kann die Tages- und Nachtpflege den Pflegealltag spürbar erleichtern und die Lebensqualität für alle Beteiligten erhöhen.


💜-liche Grüße 

Ihre Thea Regenberg


Tages- und Nachtpflege: Häufig gestellte Fragen

1. Was ist der Unterschied zwischen einer Tagespflege und einer Nachtpflege?

Die Tagespflege bietet tagsüber in spezialisierten Einrichtungen Betreuung, Aktivierung und pflegerische Versorgung. Die Nachtpflege hingegen konzentriert sich auf die Betreuung, Unterstützung und Pflege in der Nacht. Während die Tagespflege in der Regel immer in einer Einrichtung stattfindet, kann die Nachtpflege je nach Anbieter sowohl ambulant, also zu Hause, als auch in einer Einrichtung durchgeführt werden. 

2. Wer kann eine Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nehmen?

Tages- und Nachtpflege richtet sich an pflegebedürftige Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad, die weiterhin zu Hause leben möchten, aber tagsüber oder nachts zusätzliche Betreuung und Unterstützung benötigen. Besonders geeignet ist dieses Angebot für Personen mit Demenz, Schlafstörungen oder einem erhöhten Pflegebedarf, wenn die Pflege zu Hause nicht ausreichend gewährleistet werden kann.

3. Wer übernimmt die Kosten für die Tages- und Nachtpflege?

Die Pflegekasse beteiligt sich abhängig vom Pflegegrad und der individuellen Situation an den Kosten. Leistungen wie teilstationäre Versorgung, Pflegegeld, Pflegesachleistungen und der Entlastungsbetrag können flexibel miteinander kombiniert werden. Da in der Regel Eigenanteile anfallen, empfiehlt es sich, eine umfassende Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Kosten optimal zu planen und die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

4. Wie hoch sind die Kosten für eine Nachtpflege?

Die Kosten für die Nachtpflege variieren je nach Pflegeaufwand, Anbieter und Region. Die Kosten können zwischen 55 und 95 Euro pro Nacht liegen. Es ist wichtig, sich vorab Angebote verschiedener Anbieter einzuholen und sich umfassend beraten zu lassen. 

5. Wird die Leistung für teilstationäre Versorgung auf das Pflegegeld angerechnet?

Nein, die Leistungen für Tages- und Nachtpflege werden nicht auf das Pflegegeld oder die ambulanten Pflegesachleistungen angerechnet. Das bedeutet, dass Pflegebedürftige diese Angebote zusätzlich in Anspruch nehmen können, ohne auf andere Leistungen verzichten zu müssen. 
Zur Autorin

Thea Regenberg

EXAMINIERTE ALTENPFLEGERIN & PFLEGEBERATERIN
Als erfahrene Altenpflegerin kennt sich Thea Regenberg mit den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen bestens aus. Im Pflege ABC teilt sie ihr Fachwissen in der Grund- und Behandlungspflege, sowie der Organisation und Dokumentation von medizinischen und pflegefachlichen Abläufen.
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