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Urlaub für pflegende Angehörige
Isabell Jungesblut
Sie leisten Tag für Tag Unglaubliches – oft ohne Pause, manchmal sogar rund um die Uhr. Ihr Alltag ist vollgepackt mit Verantwortung, Terminen und dem ständigen Blick darauf, dass es Ihrem Angehörigen gut geht. Genau um Menschen wie Sie geht es hier – pflegende Angehörige, die jeden Tag Großartiges leisten. Da gerät das eigene Wohlbefinden leicht in den Hintergrund - dabei fordert die Pflege auf mehreren Ebenen viel von Ihnen: körperlich, emotional und auch organisatorisch. Gerade deshalb sind Pausen kein Luxus, sondern notwendig, um Kraft zu tanken, gesund zu bleiben und für Ihren Angehörigen da sein zu können.
Und genau hier kommt der Urlaub ins Spiel: Vielleicht kennen Sie das Gefühl – der Gedanke daran bringt Vorfreude, aber manchmal auch Zweifel oder ein schlechtes Gewissen. Schuldgefühle dürfen Sie dabei getrost beiseitelegen: Urlaub ist kein Zeichen von Egoismus, sondern eine wichtige Voraussetzung, um dauerhaft für andere da sein zu können.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege – damit Auszeiten überhaupt möglich werden
Ob ein paar Tage oder mehrere Wochen – die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege sorgen dafür, dass Sie sich eine Auszeit nehmen können, während Ihr Angehöriger gut versorgt ist.
Die Verhinderungspflege springt ein, wenn Sie als Hauptpflegeperson einmal nicht selbst da sein können – zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit oder aus persönlichen Gründen. Die Vertretung kann von einer Person aus Familie oder Freundeskreis oder von einem ambulanten Pflegedienst übernommen werden.
Die Kurzzeitpflege kommt ins Spiel, wenn Ihr Angehöriger vorübergehend in einer stationären Einrichtung betreut werden soll. Dort ist er rund um die Uhr professionell versorgt und sicher aufgehoben.
Für beide Leistungen gilt: Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2. Der Anspruch beträgt maximal acht Wochen pro Kalenderjahr – sowohl für die Kurzzeitpflege als auch für die Verhinderungspflege.
Der Gemeinsame Jahresbetrag: Ein gemeinsames Budget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Sonderurlaub für pflegende Angehörige – wenn Pflege plötzlich nötig wird

Kur und Reha für pflegende Angehörige – neue Kraft für Körper und Seele

Fazit – Erholung ist Teil guter Pflege
Sie haben als pflegende Angehörige verschiedene Möglichkeiten, Urlaub und Erholung zu ermöglichen – allen voran Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Diese Leistungen sind keine Extras, sondern wichtige Unterstützung, um Ihren Urlaub fest einzuplanen, sich zu erholen und neue Kraft zu schöpfen.
Kommt es zu einer ganz akuten Pflegesituation, denken Sie an die kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Bis zu zehn Arbeitstage können Sie von Ihrer Arbeit freigestellt werden, um die Versorgung zu sichern. Und nicht zu vergessen: Bei längerer Belastung kann eine Kur oder Reha helfen, Ihre Gesundheit zu stabilisieren – oft mit gleichzeitiger Betreuung Ihres Angehörigen.
All diese Angebote haben ein Ziel: Ihre Selbstfürsorge. Sie ist keine Nebensache, sondern eine Voraussetzung für gute Pflege. Planen Sie bewusst Ihre Pausen, und lassen Sie sich in einer Pflegeberatung unterstützen, um die passenden Leistungen zu finden. Jede Auszeit, die Sie sich gönnen, stärkt nicht nur Sie, sondern auch den Menschen, den Sie begleiten.
Urlaub für pflegende Angehörige: Häufig gestellte Fragen
Habe ich ein Recht auf Urlaub, wenn ich Angehörige pflege?
Ja. Ihren gesetzlichen Erholungsurlaub können Sie selbstverständlich auch als pflegende Angehörige nehmen. Mit der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es spezielle Leistungen, die dafür sorgen, dass Ihr Angehöriger während Ihrer Abwesenheit gut versorgt ist.
Was ist der Gemeinsame Jahresbetrag ab Juli 2025?
Seit Juli 2025 wurden die Budgets für beide Leistungen zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengelegt. Sie können flexibel entscheiden, ob Sie das Geld vollständig für Verhinderungspflege, vollständig für Kurzzeitpflege oder anteilig für beides einsetzen.
Wer darf Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen?
Voraussetzung für beide Leistungen ist, dass Ihr Angehöriger mindestens Pflegegrad 2 hat. Die Pflege kann durch eine Ersatzpflegeperson aus dem Familien- oder Freundeskreis, einen ambulanten Pflegedienst oder bei der Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung übernommen werden.
Was ist die kurzzeitige Arbeitsverhinderung?
Wenn eine Pflegesituation plötzlich eintritt und sofortiges Handeln erfordert, können Sie sich bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit freistellen lassen. In dieser Zeit organisieren Sie die Versorgung Ihres Angehörigen. Besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, können Sie bei der Pflegekasse Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Den Antrag stellen Sie unverzüglich und fügen eine ärztliche Bescheinigung über den akuten Pflegebedarf bei.
Wann habe ich Anspruch auf eine Kur oder Reha als pflegender Angehöriger?
Wenn Ihre Gesundheit durch die Pflege belastet oder gefährdet ist, kann Ihr Arzt eine medizinisch notwendige Kur oder Reha verordnen. Viele Angebote sind speziell auf pflegende Angehörige ausgerichtet und beinhalten auch die Betreuung Ihres Angehörigen. Wenden Sie sich dafür an Ihren Hausarzt.

Zur Autorin
Isabell Jungesblut
Als Expertin für Gesundheits- und Krankenpflege bringt Isabell Jungesblut umfangreiche Erfahrungen aus der Akutversorgung aber auch aus der vollstationären Langzeitversorgung mit. Hier im Pflege ABC teilt sie ihr umfangreiches Wissen mit Ihnen, um die Pflege für Sie zu erleichtern.
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