Baden-Württemberg:
Ihr Video-Pflegekurs zur Nachbarschaftshilfe

Nordrhein-Westfalen:
Ihr Video-Pflegekurs zur Nachbarschafts-hilfe

mit Zertifikat. digital. kostenfrei*. 

Helfen Sie Ihren Nachbarn in Baden-Württemberg! Wer in Baden-Württemberg Nachbarschaftshilfe leisten möchte, findet hier die passenden Grundlagen.
Unsere Video-Pflegekurse vermitteln praxisnahes Wissen, mit dem Sie pflegebedürftige Menschen sicher im Alltag begleiten können. Dabei erweitern Sie nicht nur Ihr Wissen rund um die Pflege – praxisnah und alltagstauglich – sondern erhalten auch eine anerkannte Qualifikation nach § 45 SGB XI.
Alle relevanten Informationen zu den Kursen in Baden-Württemberg finden Sie auf dieser Seite.

*Für gesetzlich Versicherte kostenlos gemäß § 45 SGB XI. Kosten für Privatversicherte meist erstattungsfähig.

Nachbarschaftshilfe in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist die Nachbarschaftshilfe für (fast) jeden möglich. Finden Sie hier auf unserer Seite alle Informationen, wie Sie sich engagieren können!

Nachbarschaftshilfe in Baden-Württemberg:
Hier finden Sie die Informationen!

Welche Behörde ist zuständig? Wie kann ich sie kontaktieren?

In Baden-Württemberg ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration zuständig.
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/

Was für einen Kurs muss ich in Baden-Württemberg belegen?

In Baden-Württemberg muss kein Kurs für die Nachbarschaftshilfe belegt werden. Allerdings finden Sie in unserem Kurs zur Nachbarschaftshilfe wichtige Hilfen für die Abrechnung und Hinweis für das Engagement in der Nachbarschaftshilfe. → Zum Nachbarschaftshilfekurs!

Welche weiteren Voraussetzungen muss ich mitbringen?

  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt. Wenn Sie unter 18 Jahren als sind, brauchen Sie eine Einwilligungserklärung der Sorgeberechtigten.
  • Sie sind nicht Betreuer/in des Anspruchsberechtigten.
  • Sie leben nicht in häuslicher Gemeinschaft mit der zu betreuenden Person.
  • Sie sind nicht als Pflegeperson gemäß § 19 SGB XI bei der zu betreuenden Person tätig.
  • Sie sind nicht bis zum 2. Grad mit der zu betreuenden Person verwandt oder verschwägert.
  • Sie sollten einen ausreichenden Versicherungsschutz gegen Sach- und Personenschäden, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit verursachen oder erleiden kann, haben.

Bei wie vielen Menschen kann ich Nachbarschaftshilfe machen und wie hoch ist der Stundenlohn?

  • Sie dürfen maximal zwei Personen in der Nachbarschaftshilfe betreuen.
  • Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird individuell zwischen der/dem Einzelhelfer/in und der zu unterstützenden pflegebedürftigen Person abgestimmt. Der Betrag ist nicht gesetzlich festgelegt, die Erfahrung zeigt, dass ein Entschädigungsbetrag zwischen 12,50 € und 20,00 € in der Stunde häufig vereinbart wird.

Wo kann ich mich in Baden-Württemberg registrieren?

In Baden-Württemberg müssen Sie sich nicht bei einer bestimmten Stelle registrieren, Sie müssen ein Formular ("Bestätigung für den Einsatz als ehrenamtliche Einzelhelferin oder als ehrenamtlicher Einzelhelfer") ausfüllen.
Die ausgefüllte und unterschriebene Bestätigung legen Sie in Kopie dem Formular zur Abrechnung der erbrachten Unterstützungsleistung bei.

Muss ich den Nachbarschaftshilfekurs auffrischen?

In Baden-Württemberg muss kein Kurs für die Nachbarschaftshilfe belegt werden, auch kein Auffrischungskurs. Allerdings finden Sie in unserem Kurs zur Nachbarschaftshilfe wichtige Hilfen für die Abrechnung und Hinweis für das Engagement in der Nachbarschaftshilfe. → Zum Nachbarschaftshilfekurs!

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Für die Nachbarschaftshilfe empfehlen wir als Vorbereitung diese Kurse:

Für die Nachbarschafts-hilfe empfehlen wir:

Häufig gestellte Fragen

Warum ist der Pflegekurs kostenlos?

Die Kranken- bzw. Pflegekassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für Pflegekurse zu übernehmen. Pflegepersonen, pflegende Angehörige oder sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen können somit kostenlos an unserem Pflegekurs teilnehmen, unabhängig davon, ob sie aktuell bereits einen pflegebedürftigen Menschen versorgen oder unterstützen.

Warum muss ich meine gesetzliche Krankenversicherung angeben?

Damit wir den Kurs direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen können, bitten wir Sie, uns bei der Registrierung den Namen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass wir diese Angaben von der Kursteilnehmerin bzw. dem Kursteilnehmer benötigen und nicht von der pflegebedürftigen Person.

Muss ich zur Teilnahme eine Person pflegen?

Nein, Sie müssen keine pflegebedürftige Person versorgen, um kostenlos an unserem Pflegekurs teilnehmen zu können. 

Ist das Zertifikat im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ausreichend? 

Die spezifischen Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes müssen erfüllt werden, wobei häufig der Nachweis eines Pflegekurses nach § 45 SGB XI gefordert wird. Alle Pflege ABC-Pflegekurse sind ein Angebot nach § 45 SGB XI. Dies wird auf dem Teilnahmezertifikat aufgeführt. Sie können den Pflege ABC-Kurs wählen, der am besten zu Ihrer Situation passt.