Bayern:
Ihr Video-Pflegekurs zur Nachbarschaftshilfe

Nordrhein-Westfalen:
Ihr Video-Pflegekurs zur Nachbarschafts-hilfe

mit Zertifikat. digital. kostenfrei*. 

In Bayern engagieren sich viele Menschen, um Nachbarn und Angehörige im Alltag zu unterstützen. Sie möchten ebenfalls helfen? Dann sind unsere Kurse genau richtig für Sie. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Angehörige oder Nachbarn unterstützen – mit viel Herz und praktischem Know-how.
Gut zu wissen: Aktuell ist unser Nachbarschaftshilfekurs in Bayern leider nicht für die Anerkennung als ehrenamtlicher Helfer oder Helferin zugelassen. Alle wichtigen Details zur Nachbarschaftshilfe in Bayern haben wir weiter unten auf dieser Seite für Sie zusammengestellt.
*Für gesetzlich Versicherte kostenlos gemäß § 45 SGB XI. Kosten für Privatversicherte meist erstattungsfähig.

Nachbarschaftshilfe in Bayern

In Bayern gelten besondere Voraussetzungen für die Nachbarschaftshilfe. Ehrenamtlich Tätige benötigen unter anderem eine Basisschulung, die nicht vollständig digital absolviert werden darf.
Bei uns erhalten Sie alle wichtigen Informationen, damit Sie genau wissen, wie Sie sich in Ihrem Bundesland ehrenamtlich engagieren können.
Unser Nachbarschaftshilfekurs kann Ihnen dabei als Vorbereitung helfen und unterstützt Sie bei Fragen rund um Registrierung und Abrechnung: Zum Nachbarschaftshilfekurs

Nachbarschaftshilfe in Bayern:
Hier finden Sie die Informationen!

Welche Behörde ist zuständig? Wie kann ich sie kontaktieren?

Ihre Anlaufstelle für die Anerkennung ist das Bayerische Landesamt für Pflege:

Mildred-Scheel-Str. 4
92224 Amberg

Telefon: +49 9621 9669-0
E-Mail: poststelle@lfp.bayern.de

Telefonische Service-Zeiten:
Mo-Fr, 08:00-12:00 Uhr
Mo & Do, 13:00-16:00 Uhr

Die Nachbarschaftshilfe durch die Fachstelle für Demenz und Pflege organisiert: https://www.einzelperson-bayern.de/

Was für einen Kurs muss ich in Bayern belegen?

In Bayern müssen Sie einen Kurs mit 8 Unterrichtseinheiten belegen, der nicht ausschließlich online stattfindet, es sei denn, es ist ein Live-Online-Kurs.
Alle Schulungstermine finden Sie hier: https://www.einzelperson-bayern.de/schulung/informationen/

Welche weiteren Voraussetzungen muss ich mitbringen?

  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt sein - bei Minderjährigkeit muss eine Genehmigung der Sorgeberechtigten vorliegen.
  • Sie sind nicht Betreuer/in des Anspruchsberechtigten.
  • Sie leben nicht in häuslicher Gemeinschaft mit der zu betreuenden Person.
  • Sie sind nicht als Pflegeperson gemäß § 19 SGB XI bei der zu betreuenden Person tätig.
  • Sie sind nicht bis zum 2. Grad mit der zu betreuenden Person verwandt oder verschwägert.
  • Sie haben einen ausreichenden Versicherungsschutz (Haftpflicht- und Unfallversicherung).

Bei wie vielen Menschen kann ich Nachbarschaftshilfe machen und wie hoch ist der Stundenlohn?

  • Eine ehrenamtlich tätige Einzelperson darf im Monat bis zu 3 Personen mit Pflegegrad unterstützen.
  • Die Pflegekassen akzeptieren in der Regel eine Aufwandsentschädigung von bis zu 11 € pro Stunde.


Die Finanzämter gehen regelmäßig vom Vorliegen einer sittlichen Pflicht aus, wenn die Pflegeperson für nicht mehr als zwei Pflegebedürftige tätig wird.

Damit können die erhaltenen Aufwandsentschädigungen in Höhe des monatlichen Entlastungsbetrags (jeweils 131 € pro unterstützter Person) steuerfrei sein, wenn insgesamt nicht mehr als zwei nichtangehörige Personen betreut werden.

Wo kann ich mich in Bayern registrieren?

Sie können sich in Bayern online registrieren unter
https://www.einzelperson-bayern.de/registrierung/registrierung/

Muss ich den Nachbarschaftshilfekurs auffrischen?

Alle Informationen zur Auffrischung erhalten Sie bei der Fachstelle für Demenz und Pflege bei Ihrer regionalen Fachstellen: https://www.einzelperson-bayern.de/kontakt/

Gibt es Infoblätter zur Nachbarschaftshilfe in Bayern?

Alle Informationen finden Sie hier: https://www.einzelperson-bayern.de/

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Für die Nachbarschaftshilfe empfehlen wir als Vorbereitung diese Kurse:

Für die Nachbarschafts-hilfe empfehlen wir:

Häufig gestellte Fragen

Warum ist der Pflegekurs kostenlos?

Die Kranken- bzw. Pflegekassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für Pflegekurse zu übernehmen. Pflegepersonen, pflegende Angehörige oder sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen können somit kostenlos an unserem Pflegekurs teilnehmen, unabhängig davon, ob sie aktuell bereits einen pflegebedürftigen Menschen versorgen oder unterstützen.

Warum muss ich meine gesetzliche Krankenversicherung angeben?

Damit wir den Kurs direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen können, bitten wir Sie, uns bei der Registrierung den Namen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass wir diese Angaben von der Kursteilnehmerin bzw. dem Kursteilnehmer benötigen und nicht von der pflegebedürftigen Person.

Muss ich zur Teilnahme eine Person pflegen?

Nein, Sie müssen keine pflegebedürftige Person versorgen, um kostenlos an unserem Pflegekurs teilnehmen zu können. 

Ist das Zertifikat im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ausreichend? 

Die spezifischen Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes müssen erfüllt werden, wobei häufig der Nachweis eines Pflegekurses nach § 45 SGB XI gefordert wird. Alle Pflege ABC-Pflegekurse sind ein Angebot nach § 45 SGB XI. Dies wird auf dem Teilnahmezertifikat aufgeführt. Sie können den Pflege ABC-Kurs wählen, der am besten zu Ihrer Situation passt.