Brandenburg:
Ihr Video-Pflegekurs zur Nachbarschaftshilfe

Nordrhein-Westfalen:
Ihr Video-Pflegekurs zur Nachbarschafts-hilfe

mit Zertifikat. digital. kostenfrei*. 

Für andere da sein – mit Herz, Wissen und Engagement.
Manchmal braucht es nur einen Menschen, der zuhört, hilft oder einfach da ist. Wenn Sie das Leben in Ihrer Nachbarschaft in Brandenburg ein Stückchen leichter und wärmer machen möchten, sind unsere Pflegekurse genau das Richtige für Sie.
Sie lernen, wie Sie andere im Alltag einfühlsam unterstützen können – ganz praktisch und mit Blick fürs Wesentliche. Und: Sie erhalten eine anerkannte Qualifikation nach § 45 SGB XI.
Welche Schulung zu Ihnen und Ihrem Engagement passt, erfahren Sie in den Informationen auf dieser Seite.
*Für gesetzlich Versicherte kostenlos gemäß § 45 SGB XI. Kosten für Privatversicherte meist erstattungsfähig.

Nachbarschaftshilfe in Brandenburg

In Brandenburg gibt es derzeit noch keine konkreten Regelungen zur Anerkennung der Nachbarschaftshilfe als Ehrenamt unter Verwendung des Entlastungsbetrages. In den Pflege ABC-Kursen erhalten Sie trotz dessen wertvolle Einblicke und praktische Informationen rund um den Pflegealltag. Bleiben Sie informiert – wir halten Sie auf dem Laufenden! → Zu unserem Nachbarschaftshilfekurs

Nachbarschaftshilfe in Brandenburg:
Hier finden Sie die Informationen!

Welche Behörde ist zuständig? Wie kann ich sie kontaktieren?

Das Ministerium für Gesundheit und Soziales ist in Brandenburg für die Einführung der Nachbarschaftshilfe zuständig.

Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg
Haus S
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam

Telefon: +49(0)331 866-0
Telefax: +49(0)331 866-5108

https://mgs.brandenburg.de/mgs/de/

Was für einen Kurs muss ich in Brandenburg belegen?

Zurzeit gibt es in Brandenburg keine Regelung für ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe unter Verwendung des Entlastungsbetrages von 131 €.

Welche weiteren Voraussetzungen muss ich mitbringen?

Allgemeingültige Voraussetzungen für die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe:
  • Sie sind nicht Betreuer/in des Anspruchsberechtigten.
  • Sie leben nicht in häuslicher Gemeinschaft mit der zu betreuenden Person.
  • Sie sind nicht als Pflegeperson gemäß § 19 SGB XI bei der zu betreuenden Person tätig.
  • Sie sind nicht bis zum 2. Grad mit der zu betreuenden Person verwandt oder verschwägert.

Für Brandenburg spezifische Voraussetzungen werden nach Einführung der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe bekannt gegeben.

Bei wie vielen Menschen kann ich Nachbarschaftshilfe machen und wie hoch ist der Stundenlohn?

Für Brandenburg spezifische Regelungen werden nach Einführung der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe bekannt gegeben.

Wo kann ich mich in Brandenburg registrieren?

Für Brandenburg spezifische Regelungen werden nach Einführung der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe bekannt gegeben.

Muss ich den Nachbarschaftshilfekurs auffrischen?

Für Brandenburg gibt es noch keine Informationen zum Auffrischungskurs.

Gibt es Infoblätter zur Nachbarschaftshilfe in Brandenburg?

Zurzeit gibt es noch keine weiteren Informationen zur ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe in Brandenburg.

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Für die Nachbarschaftshilfe empfehlen wir als Vorbereitung* diese Kurse:

*Die von der Pflegekasse anerkannten Nachbarschaftshilfekurse entnehmen Sie bitte den Informationen auf dieser Seite. Unsere Kurse dienen als Vorbereitung auf Ihre Tätigkeit, sind aber von der Pflegekasse in Sachsen nicht anerkannt.

Für die Nachbarschafts-hilfe empfehlen wir:

Häufig gestellte Fragen

Warum ist der Pflegekurs kostenlos?

Die Kranken- bzw. Pflegekassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für Pflegekurse zu übernehmen. Pflegepersonen, pflegende Angehörige oder sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen können somit kostenlos an unserem Pflegekurs teilnehmen, unabhängig davon, ob sie aktuell bereits einen pflegebedürftigen Menschen versorgen oder unterstützen.

Warum muss ich meine gesetzliche Krankenversicherung angeben?

Damit wir den Kurs direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen können, bitten wir Sie, uns bei der Registrierung den Namen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass wir diese Angaben von der Kursteilnehmerin bzw. dem Kursteilnehmer benötigen und nicht von der pflegebedürftigen Person.

Muss ich zur Teilnahme eine Person pflegen?

Nein, Sie müssen keine pflegebedürftige Person versorgen, um kostenlos an unserem Pflegekurs teilnehmen zu können. 

Ist das Zertifikat im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ausreichend? 

Die spezifischen Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes müssen erfüllt werden, wobei häufig der Nachweis eines Pflegekurses nach § 45 SGB XI gefordert wird. Alle Pflege ABC-Pflegekurse sind ein Angebot nach § 45 SGB XI. Dies wird auf dem Teilnahmezertifikat aufgeführt. Sie können den Pflege ABC-Kurs wählen, der am besten zu Ihrer Situation passt.