Brandenburg:
Ihr Video-Pflegekurs zur Nachbarschaftshilfe

Nordrhein-Westfalen:
Ihr Video-Pflegekurs zur Nachbarschafts-hilfe

mit Zertifikat. digital. kostenfrei*. 

Für andere da sein – mit Herz, Wissen und Engagement.
Manchmal braucht es nur einen Menschen, der zuhört, hilft oder einfach da ist. Wenn Sie das Leben in Ihrer Nachbarschaft in Brandenburg ein Stückchen leichter und wärmer machen möchten, sind unsere Pflegekurse genau das Richtige für Sie. Momentan sind unsere Kurse noch nicht als Qualifikation zur Nachbarschaftshilfe zugelassen.
Welche Schulung zu Ihnen und Ihrem Engagement passt, erfahren Sie in den Informationen auf dieser Seite.
*Für gesetzlich Versicherte kostenlos gemäß § 45 SGB XI. Kosten für Privatversicherte meist erstattungsfähig.

Nachbarschaftshilfe in Brandenburg

In Brandenburg gibt es seit Anfang 2026 Regelungen zur Anerkennung der Nachbarschaftshilfe als Ehrenamt unter Verwendung des Entlastungsbetrages. Auch wenn unser Kurs noch nicht als Nachbarschaftshilfe-Kurs anerkannt ist, erhalten Sie trotz dessen wertvolle Einblicke und praktische Informationen rund um den Pflegealltag im Kurs des Pflege ABC:  → Zu unserem Nachbarschaftshilfekurs

Nachbarschaftshilfe in Brandenburg:
Hier finden Sie die Informationen!

Welche Behörde ist zuständig? Wie kann ich sie kontaktieren?

Das Ministerium für Gesundheit und Soziales ist in Brandenburg für die Einführung der Nachbarschaftshilfe zuständig.

Fachstelle Altern und Pflege im Quartier im Land Brandenburg
c/o Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V.
Behlertstraße 3A, Haus K3
14467 Potsdam

Telefon: 0331 / 231607-00
E-Mail: kontakt@fapiq-brandenburg.de

https://www.nachbarschaftshilfe-brandenburg.de/

Was für einen Kurs muss ich in Brandenburg belegen?

  • Voraussetzung für die Registrierung ist der Besuch einer Schulung zur Nachbarschaftshilfe von sechs Zeitstunden. Mit der Teilnahmebescheinigung dieser Schulung können Sie sich registrieren lassen.
  • Falls Sie bereits entsprechende berufliche Qualifikationen und Kenntnisse nachweisen oder einen Pflegekurs nach § 45 SGB XI von mindestens sechs Zeitstunden absolviert haben, entfällt die Pflicht, eine Schulung zu besuchen. In diesem Fall ist lediglich die Teilnahme an einer zweistündigen Informationsveranstaltung zur Nachbarschaftshilfe erforderlich.
  • Wenn Sie pflegebedürftige Kinder und Jugendliche unterstützen möchten, müssen Sie zusätzlich ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis bei der Registrierung vorlegen.

Eine Liste aller angebotenen Schulungen finden Sie hier.

Welche weiteren Voraussetzungen muss ich mitbringen?

Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer kann sein, wer:
  • mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist
  • mit der pflegebedürftigen Person nicht in einer häuslichen Gemeinschaft lebt
  • nicht zugleich für die pflegebedürftige Person als Pflegeperson im Sinne des § 19 SGB XI tätig ist

Bei wie vielen Menschen kann ich Nachbarschaftshilfe machen und wie hoch ist der Stundenlohn?

  • Es darf bei maximal 2 Personen Nachbarschaftshilfe geleistet werden.
  • Der Stundenlohn beträgt maximal 10 Euro/Stunde.

Wo kann ich mich in Brandenburg registrieren?

Die Registrierung erfolgt beim Land Brandenburg beim  Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV).

Das entsprechende Dokument zur Registrierung finden Sie hier.

Muss ich den Nachbarschaftshilfekurs auffrischen?

Ein Auffrischungskurs ist momentan nicht vorgesehen.

Gibt es Infoblätter zur Nachbarschaftshilfe in Brandenburg?

Alle Informationen finden Sie auf dieser Seite: https://www.nachbarschaftshilfe-brandenburg.de/

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Für die Nachbarschaftshilfe empfehlen wir als Vorbereitung* diese Kurse:

*Die von der Pflegekasse anerkannten Nachbarschaftshilfekurse entnehmen Sie bitte den Informationen auf dieser Seite. Unsere Kurse dienen als Vorbereitung auf Ihre Tätigkeit, sind aber von der Pflegekasse in Sachsen nicht anerkannt.

Für die Nachbarschafts-hilfe empfehlen wir:

Häufig gestellte Fragen

Warum ist der Pflegekurs kostenlos?

Die Kranken- bzw. Pflegekassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für Pflegekurse zu übernehmen. Pflegepersonen, pflegende Angehörige oder sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen können somit kostenlos an unserem Pflegekurs teilnehmen, unabhängig davon, ob sie aktuell bereits einen pflegebedürftigen Menschen versorgen oder unterstützen.

Warum muss ich meine gesetzliche Krankenversicherung angeben?

Damit wir den Kurs direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen können, bitten wir Sie, uns bei der Registrierung den Namen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass wir diese Angaben von der Kursteilnehmerin bzw. dem Kursteilnehmer benötigen und nicht von der pflegebedürftigen Person.

Muss ich zur Teilnahme eine Person pflegen?

Nein, Sie müssen keine pflegebedürftige Person versorgen, um kostenlos an unserem Pflegekurs teilnehmen zu können. 

Ist das Zertifikat im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ausreichend? 

Die spezifischen Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes müssen erfüllt werden, wobei häufig der Nachweis eines Pflegekurses nach § 45 SGB XI gefordert wird. Alle Pflege ABC-Pflegekurse sind ein Angebot nach § 45 SGB XI. Dies wird auf dem Teilnahmezertifikat aufgeführt. Sie können den Pflege ABC-Kurs wählen, der am besten zu Ihrer Situation passt.