Mecklenburg-Vorpommern:
Ihr Video-Pflegekurs zur Nachbarschaftshilfe

Nordrhein-Westfalen:
Ihr Video-Pflegekurs zur Nachbarschafts-hilfe

mit Zertifikat. digital. kostenfrei*. 

Mit Herz dabei – für Ihre Nachbarschaft in Mecklenburg-Vorpommern! In unseren Pflegekursen nach § 45 SGB XI lernen Sie alles, was Sie brauchen, um Menschen in Ihrem Umfeld gut unterstützen zu können – ganz praktisch und verständlich. Bitte beachten Sie: Aktuell ist unser Kurs nicht als offizieller Nachbarschaftshilfekurs für das Land Mecklenburg-Vorpommern anerkannt.
Welche Angebote für Sie passend sind, finden Sie in den Infos auf dieser Seite.
*Für gesetzlich Versicherte kostenlos gemäß § 45 SGB XI. Kosten für Privatversicherte meist erstattungsfähig.

Nachbarschaftshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern benötigen Nachbarschaftshelfer einen anerkannten achtstündigen Grundkurs sowie regelmäßige Aufbaukurse. Unsere Pflege ABC-Kurse sind derzeit noch nicht anerkannt in Mecklenburg-Vorpommern, liefern Ihnen aber wertvolle Impulse und praxisnahes Wissen (zum Kurs). Wir informieren Sie über alle aktuellen Entwicklungen und begleiten Sie auf Ihrem Weg!

Nachbarschaftshilfe in Mecklenburg-Vorpommern:
Hier finden Sie die Informationen!

Welche Behörde ist zuständig? Wie kann ich sie kontaktieren?

In Mecklenburg-Vorpommern ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport für die Nachbarschaftshilfe zuständig. Die Informationen finden Sie hier.

Die Pflegestützpunkte koordinieren die benötigten Schulungen und beraten die interessierten Ehrenamtler sowie Pflegebedürftigen und deren Angehörige zu Fragen rund um die Nachbarschaftshilfe.
Die Pflegestützpunkte finden Sie hier: https://www.pflegestuetzpunktemv.de/

Was für einen Kurs muss ich in Mecklenburg-Vorpommern belegen?

Es muss ein Kurs über 8 Einheiten à 45 Minuten absolviert werden. 
Unser Kurs zur Nachbarschaftshilfe ist momentan noch nicht anerkannt, kann aber als Vorbereitung dienen: Zum Nachbarschaftshilfekurs
Um einen offiziellen Kurs zu finden, wenden Sie sich bitte an die Pflegestützpunkte in MV.

Welche weiteren Voraussetzungen muss ich mitbringen?

  • Sie sind volljährig.
  • Sie sind nicht bis zum 2. Grad mit der zu betreuenden Person verwandt oder verschwägert.
  • Sie leben nicht im selben Hausdhalt wie die zu betreuende Person.

Bei wie vielen Menschen kann ich Nachbarschaftshilfe machen und wie hoch ist der Stundenlohn?

  • Sie dürfen bei maximal 2 Personen maximal 25 Stunden pro Monat in der Nachbarschaftshilfe aktiv sein.
  • Der Stundenlohn beträgt maximal 8 Euro/Stunde.

Wo kann ich mich in Mecklenburg-Vorpommern registrieren?

Die landesweit 19 Pflegestützpunkte (www.pflegestuetzpunktemv.de) koordinieren die benötigten Schulungen und beraten die interessierten Ehrenamtler sowie Pflegebedürftigen und deren Angehörige zu Fragen rund um die Nachbarschaftshilfe.

Muss ich den Nachbarschaftshilfekurs auffrischen?

Alle zwei Jahre muss ein Aufbaukurs von sechs Unterrichtsstunden absolviert und die Teilnahme den Landesverbänden der Pflegekassen M-V und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. unaufgefordert vor Ablauf der Zweijahresfrist nachgewiesen werden.

Gibt es Infoblätter zur Nachbarschaftshilfe in Mecklenburg-Vorpommern?

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Für die Nachbarschaftshilfe empfehlen wir als Vorbereitung* diese Kurse:

*Die von der Pflegekasse anerkannten Nachbarschaftshilfekurse entnehmen Sie bitte den Informationen auf dieser Seite. Unsere Kurse dienen als Vorbereitung auf Ihre Tätigkeit, sind aber von der Pflegekasse in Mecklenburg-Vorpommern nicht anerkannt.

Für die Nachbarschafts-hilfe empfehlen wir:

Häufig gestellte Fragen

Warum ist der Pflegekurs kostenlos?

Die Kranken- bzw. Pflegekassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für Pflegekurse zu übernehmen. Pflegepersonen, pflegende Angehörige oder sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen können somit kostenlos an unserem Pflegekurs teilnehmen, unabhängig davon, ob sie aktuell bereits einen pflegebedürftigen Menschen versorgen oder unterstützen.

Warum muss ich meine gesetzliche Krankenversicherung angeben?

Damit wir den Kurs direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen können, bitten wir Sie, uns bei der Registrierung den Namen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass wir diese Angaben von der Kursteilnehmerin bzw. dem Kursteilnehmer benötigen und nicht von der pflegebedürftigen Person.

Muss ich zur Teilnahme eine Person pflegen?

Nein, Sie müssen keine pflegebedürftige Person versorgen, um kostenlos an unserem Pflegekurs teilnehmen zu können. 

Ist das Zertifikat im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ausreichend? 

Die spezifischen Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes müssen erfüllt werden, wobei häufig der Nachweis eines Pflegekurses nach § 45 SGB XI gefordert wird. Alle Pflege ABC-Pflegekurse sind ein Angebot nach § 45 SGB XI. Dies wird auf dem Teilnahmezertifikat aufgeführt. Sie können den Pflege ABC-Kurs wählen, der am besten zu Ihrer Situation passt.