Rheinland-Pfalz:
Ihr Video-Pflegekurs zur Nachbarschaftshilfe

Nordrhein-Westfalen:
Ihr Video-Pflegekurs zur Nachbarschafts-hilfe

mit Zertifikat. digital. kostenfrei*. 

Engagieren Sie sich für Ihre Nachbarschaft in Rheinland-Pfalz!
Sie möchten andere Menschen unterstützen und gleichzeitig Ihr Wissen im Bereich Pflege erweitern? Unsere Pflegekurse bieten Ihnen genau diese Möglichkeit. Sie erlangen nicht nur praktisches und fundiertes Pflegewissen, sondern auch eine anerkannte Qualifikation nach § 45 SGB XI.
Welcher Kurs der richtige für Sie ist, erfahren Sie in unseren Informationen auf dieser Seite.
*Für gesetzlich Versicherte kostenlos gemäß § 45 SGB XI. Kosten für Privatversicherte meist erstattungsfähig.

Nachbarschaftshilfe in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz können Sie als Nachbarschaftshelfer aktiv werden, wenn Sie einen aktuellen Erste-Hilfe-Kurs und ein polizeiliches Führungszeugnis vorweisen. Auch wenn unser Nachbarschaftshilfe-Kurs hierfür nicht erforderlich ist, bietet er Ihnen wertvolle Einblicke und praktische Tipps, um Ihren Einsatz im Pflegealltag bestmöglich zu gestalten.

Nachbarschaftshilfe in Rheinland-Pfalz:
Hier finden Sie die Informationen!

Welche Behörde ist zuständig? Wie kann ich sie kontaktieren?

In Rheinland-Pfalz ist diese Behörde für die Nachbarschaftshilfe zuständig:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
Referat 24
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Tel.: +49 (651) 9494-839
Fax: +49 (651) 9494-711839
E-Mail: aua@add.rlp.de

Was für einen Kurs muss ich belegen?

  • Für eine Qualifizierung ist mindestens der Abschluss eines Erste-Hilfe-Kurses über 9 Unterrichtsstunden in Präsenzunterricht nachzuweisen. Der Abschluss darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und ist spätestens alle fünf Jahre zu erneuern. Die Bescheinigung über den absolvierten Erste-Hilfe-Kurs ist bei der Registrierung mit einzureichen.
  • Ein Kurs zur Nachbarschaftshilfe ist momentan nicht notwendig, kann aber wichtige Einblicke und Hilfe bei der Registrierung und Abrechnung sein. Unseren Kurs finden Sie hier: Zur Nachbarschaftshilfe

Welche weiteren Voraussetzungen muss ich mitbringen?

  • Für die Ausübung der Tätigkeit besteht ein ausreichender Versicherungsschutz (Haftpflicht und Unfallversicherung).
  • Sie sind nicht Betreuer/in des Anspruchsberechtigten.
  • Sie leben nicht in häuslicher Gemeinschaft mit der zu betreuenden Person.
  • Sie sind nicht als Pflegeperson gemäß § 19 SGB XI bei der zu betreuenden Person tätig.
  • Sie sind nicht bis zum 2. Grad mit der zu betreuenden Person verwandt oder verschwägert.
  • Sie haben ein polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate ist. 
Das Führungszeugnis kann persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der örtlichen Meldebehörde oder online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/FZ_node.html. Das Führungszeugnis (Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde) wird durch das Bundesamt für Justiz unmittelbar an die ADD übersandt. Bitte benennen Sie bei der Beantragung daher die folgende Adressatin: ADD Trier, Frau Annette Bierbrauer-Kirsch, Ref. 24, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier.

Wie hoch ist der Stundenlohn?

  • Der Stundenplan beträgt maximal 10,00 Euro/Stunde.
  • Pro Monat dürfen Nachbarschaftshelfer insgesamt nicht mehr als 520 Euro für ihre Tätigkeit erhalten.
  • Es dürfen maximal zwei Personen unterstützt werden.

Wo kann ich mich registrieren?

Anfragen und Anträge zum Registrierungsverfahren richten Sie bitte an: AUA@add.rlp.de

Das Registrierungsformular finden Sie hier.

Muss ich den Nachbarschaftshilfekurs auffrischen?

Ein Auffrischungskurs zur Nachbarschaftshilfe muss momentan nicht belegt werden, kann aber eine Hilfe bei der Vorbereitung zur Registrierung und Abrechnung sein. Unseren Nachbarschafthilfekurs finden Sie hier: Zum Nachbarschaftshilfekurs

Gibt es Infoblätter zur Nachbarschaftshilfe in Rheinland-Pfalz?

Den Informationsflyer finden Sie hier: Flyer

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Für die Nachbarschaftshilfe empfehlen wir als Vorbereitung diese Kurse:

Für die Nachbarschafts-hilfe empfehlen wir:

Häufig gestellte Fragen

Warum ist der Pflegekurs kostenlos?

Die Kranken- bzw. Pflegekassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für Pflegekurse zu übernehmen. Pflegepersonen, pflegende Angehörige oder sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen können somit kostenlos an unserem Pflegekurs teilnehmen, unabhängig davon, ob sie aktuell bereits einen pflegebedürftigen Menschen versorgen oder unterstützen.

Warum muss ich meine gesetzliche Krankenversicherung angeben?

Damit wir den Kurs direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen können, bitten wir Sie, uns bei der Registrierung den Namen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass wir diese Angaben von der Kursteilnehmerin bzw. dem Kursteilnehmer benötigen und nicht von der pflegebedürftigen Person.

Muss ich zur Teilnahme eine Person pflegen?

Nein, Sie müssen keine pflegebedürftige Person versorgen, um kostenlos an unserem Pflegekurs teilnehmen zu können. 

Ist das Zertifikat im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ausreichend? 

Die spezifischen Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes müssen erfüllt werden, wobei häufig der Nachweis eines Pflegekurses nach § 45 SGB XI gefordert wird. Alle Pflege ABC-Pflegekurse sind ein Angebot nach § 45 SGB XI. Dies wird auf dem Teilnahmezertifikat aufgeführt. Sie können den Pflege ABC-Kurs wählen, der am besten zu Ihrer Situation passt.