Saarland:
Ihr Video-Pflegekurs zur Nachbarschaftshilfe

Nordrhein-Westfalen:
Ihr Video-Pflegekurs zur Nachbarschafts-hilfe

mit Zertifikat. digital. kostenfrei*. 

Werden Sie zur engagierten Unterstützung in Ihrer Nachbarschaft im Saarland.
Sie helfen gern anderen Menschen? Dann sind unsere Pflegekurse genau das Richtige für Sie!
Erweitern Sie gezielt Ihr Wissen rund um die Pflege – praxisnah, verständlich und mit Herz. Gleichzeitig erwerben Sie eine anerkannte Qualifikation nach § 45 SGB XI.
Welcher Kurs passt zu Ihnen? Alle Informationen finden Sie direkt hier auf dieser Seite.
*Für gesetzlich Versicherte kostenlos gemäß § 45 SGB XI. Kosten für Privatversicherte meist erstattungsfähig.

Nachbarschaftshilfe im Saarland

Im Saarland können Nachbarschaftshelfer mit einer Hygieneschulung, einem polizeilichen Führungszeugnis und einem ausreichenden Versicherungsschutz aktiv werden. Ein Kurs ist derzeit nicht notwendig. Unsere Pflege ABC-Kurse bieten Ihnen wertvolles Wissen u.a. zur Abrechnung und praktische Tipps als wertvolle Ergänzung für Ihren Einsatz im Pflegealltag.

Nachbarschaftshilfe in Saarland:
Hier finden Sie die Informationen!

Welche Behörde ist zuständig? Wie kann ich sie kontaktieren?

Im Saarland ist diese Behörde für die Nachbarschaftshilfe zuständig:

Registrierungsstelle Nachbarschaftshilfe
Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken
E-Mail: nachbarschaftshilfe@soziales.saarland.de

Was für einen Kurs muss ich belegen?

Folgende Nachweise, die zum Zeitpunkt des Registrierungsantrags jeweils nicht älter als zwölf Monate sind, vorgelegt werden:
  • eine Unterweisung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (Hygienebelehrung durch zuständiges Gesundheitsamt) → zur Liste der Gesundheitsämter
  • ein polizeiliches Führungszeugnis
  • ein Erste-Hilfe-Kurs
Ein Kurs zur Nachbarschaftshilfe muss momentan nicht belegt werden, kann aber eine Hilfe bei der Vorbereitung zur Registrierung und Abrechnung sein. Unseren Nachbarschafthilfekurs finden Sie hier: Zum Nachbarschaftshilfekurs

Welche weiteren Voraussetzungen muss ich mitbringen?

  • Sie sind volljährig.
  • Sie sind nicht Betreuer/in des Anspruchsberechtigten.
  • Sie leben nicht in häuslicher Gemeinschaft mit der zu betreuenden Person.
  • Sie sind nicht als Pflegeperson gemäß § 19 SGB XI bei der zu betreuenden Person tätig.
  • Sie sind nicht bis zum 2. Grad mit der zu betreuenden Person verwandt oder verschwägert.

Bei wie vielen Menschen kann ich Nachbarschaftshilfe machen und wie hoch ist der Stundenlohn?

  • Sie dürfen bei maximal 2 Personen Nachbarschaftshilfe leisten.
  • Der Stundenlohn beträgt maximal 12,41 Euro/Stunde.
  • Der Höchstbetrag aller Aufwandsentschädigungen im Kalenderjahr darf den aktuellen Freibetrag nach § 3 Nummer 26 Einkommensteuergesetz (sogenannte Übungsleiterpauschale in Höhe von 3.000 Euro) nicht überschreiten.

Wo kann ich mich registrieren?

Die Registrierung erfolgt beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.
Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken

Die Formulare für die Registrierung finden Sie auf dieser Seite ganzen unten: Ministerium Saarland

Muss ich den Nachbarschaftshilfekurs auffrischen?

Ein Auffrischungskurs zur Nachbarschaftshilfe muss momentan nicht belegt werden, kann aber eine Hilfe bei der Vorbereitung zur Registrierung und Abrechnung sein. Unseren Nachbarschafthilfekurs finden Sie hier: Zum Nachbarschaftshilfekurs

Gibt es Infoblätter zur Nachbarschaftshilfe im Saarland?

Den Informationsflyer finden Sie hier: Flyer

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Für die Nachbarschaftshilfe empfehlen wir als Vorbereitung diese Kurse:

Für die Nachbarschafts-hilfe empfehlen wir:

Häufig gestellte Fragen

Warum ist der Pflegekurs kostenlos?

Die Kranken- bzw. Pflegekassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für Pflegekurse zu übernehmen. Pflegepersonen, pflegende Angehörige oder sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen können somit kostenlos an unserem Pflegekurs teilnehmen, unabhängig davon, ob sie aktuell bereits einen pflegebedürftigen Menschen versorgen oder unterstützen.

Warum muss ich meine gesetzliche Krankenversicherung angeben?

Damit wir den Kurs direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen können, bitten wir Sie, uns bei der Registrierung den Namen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass wir diese Angaben von der Kursteilnehmerin bzw. dem Kursteilnehmer benötigen und nicht von der pflegebedürftigen Person.

Muss ich zur Teilnahme eine Person pflegen?

Nein, Sie müssen keine pflegebedürftige Person versorgen, um kostenlos an unserem Pflegekurs teilnehmen zu können. 

Ist das Zertifikat im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ausreichend? 

Die spezifischen Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes müssen erfüllt werden, wobei häufig der Nachweis eines Pflegekurses nach § 45 SGB XI gefordert wird. Alle Pflege ABC-Pflegekurse sind ein Angebot nach § 45 SGB XI. Dies wird auf dem Teilnahmezertifikat aufgeführt. Sie können den Pflege ABC-Kurs wählen, der am besten zu Ihrer Situation passt.