Sachsen:
Ihr Video-Pflegekurs zur Nachbarschaftshilfe

Nordrhein-Westfalen:
Ihr Video-Pflegekurs zur Nachbarschafts-hilfe

mit Zertifikat. digital. kostenfrei*. 

Werden Sie zum qualifizierten Helfer in Ihrer Nachbarschaft in Sachsen. Wenn Sie Ihre Mitmenschen unterstützen möchten, bieten Ihnen unsere Pflegekurse die Möglichkeit, Ihre Kenntnisse zu erweitern. Sie erwerben nicht nur wichtiges Fachwissen, sondern auch eine Anerkennung nach § 45 SGB XI durch die Pflegeversicherung. Um herauszufinden, welcher Kurs für Sie wichtig ist, schauen Sie gerne in unseren Informationen auf dieser Seite nach.
*Für gesetzlich Versicherte kostenlos gemäß § 45 SGB XI. Kosten für Privatversicherte meist erstattungsfähig.

Nachbarschaftshilfe in Sachsen

In Sachsen ist ein Grundkurs „Nachbarschaftshilfe“ (5x90 Minuten) notwendig, um als Nachbarschaftshelfer anerkannt zu werden. Unsere Pflege ABC-Kurse sind derzeit noch nicht in Sachsen zugelassen, bieten Ihnen aber wertvolle Einblicke und nützliche Tipps für die Nachbarschaftshilfe. Bei uns finden Sie die wichtigsten Regelungen im Überblick. 

Nachbarschaftshilfe in Sachsen:
Hier finden Sie die Informationen!

Welche Behörde ist zuständig? Wie kann ich sie kontaktieren?

In Sachsen ist diese Behörde für die Nachbarschaftshilfe zuständig:

Fachservicestelle Sachsen
Alltagsbegleitung, Nachbarschaftshilfe,
anerkannte Angebote zur Unterstützung im
Alltag und pflegende Angehörige
Volkssolidarität Dresden e.V.
Spitzwegstraße 57, 01219 Dresden

Sie finden die Behörde unter diesem Link: https://www.pflegenetz.sachsen.de/nachbarschaftshelfer.html

Was für einen Kurs muss ich in Sachsen belegen?

In Thüringen brauchen Sie für die Nachbarschaftshilfe einen von den Pflegekassen des Bundeslandes anerkannten Pflegekurs. Dieser Kurs sollte 5 x 90 Minuten dauern.
Eine aktuelle Liste (Stand 31.01.2025) finden Sie hier: https://www.pflegenetz.sachsen.de/fachservicestelle-aktuelles.html

Welche weiteren Voraussetzungen muss ich mitbringen?

  • Sie sind nicht Betreuer/in des Anspruchsberechtigten.
  • Sie leben nicht in häuslicher Gemeinschaft mit der zu betreuenden Person.
  • Sie sind nicht als Pflegeperson gemäß § 19 SGB XI bei der zu betreuenden Person tätig.
  • Sie sind nicht bis zum 2. Grad mit der zu betreuenden Person verwandt oder verschwägert.
  • Ihre eigene Versicherung: Sie sollten eine Haftpflichtversicherung haben. Für die Anerkennung wird eine Deckungssumme von mind. 2 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden empfohlen.

Bei wie vielen Menschen kann ich Nachbarschaftshilfe machen und wie hoch ist der Stundenlohn?

  • Sie dürfen maximal 40 Stunden pro Monat in der Nachbarschaftshilfe aktiv sein.
  • Der Stundenlohn beträgt maximal 10 Euro/Stunde.

Wo kann ich mich in Sachsen registrieren?

Die Anerkennung als Nachbarschaftshelfer/in erfolgt unkompliziert über die eigene Pflegekasse. Für die Anerkennung ist das Formular "Erklärung zur Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen für Nachbarschaftshelfer" auszufüllen und zusammen mit dem Nachweis der Kursteilnahme und Angaben zum Versicherungsschutz an die eigene Pflegekasse zu senden. Details zum Versicherungsschutz stehen in der Broschüre »Nachbarschaftshelfer in Sachsen«. Erst nach Erhalt der Anerkennung kann die Tätigkeit aufgenommen und abgerechnet werden.

Muss ich den Nachbarschaftshilfekurs auffrischen?

Das Wissen und die Kenntnisse müssen regelmäßig, mindestens alle drei Jahre, durch eine Teilnahme am Aufbaukurs Nachbarschaftshilfe (2 x 90 Minuten) aktualisiert werden. Andernfalls erlischt Ihre Anerkennung und Sie können Ihre Leistungen nicht mehr abrechnen.

Gibt es Infoblätter zur Nachbarschaftshilfe in Sachsen?

  • Informationsbroschüre: https://www.pflegenetz.sachsen.de/download/Informationsbroschuere_NBH.pdf
  • Informationen zur Anerkennung und Registrierung: https://www.pflegenetz.sachsen.de/download/Erklaerung_zur_Erfuellung_der_Anerkennungsvoraussetzungen.pdf 

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Für die Nachbarschaftshilfe empfehlen wir als Vorbereitung* diese Kurse:

*Die von der Pflegekasse anerkannten Nachbarschaftshilfekurse entnehmen Sie bitte den Informationen auf dieser Seite. Unsere Kurse dienen als Vorbereitung auf Ihre Tätigkeit, sind aber von der Pflegekasse in Sachsen nicht anerkannt.

Für die Nachbarschafts-hilfe empfehlen wir:

Häufig gestellte Fragen

Warum ist der Pflegekurs kostenlos?

Die Kranken- bzw. Pflegekassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für Pflegekurse zu übernehmen. Pflegepersonen, pflegende Angehörige oder sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen können somit kostenlos an unserem Pflegekurs teilnehmen, unabhängig davon, ob sie aktuell bereits einen pflegebedürftigen Menschen versorgen oder unterstützen.

Warum muss ich meine gesetzliche Krankenversicherung angeben?

Damit wir den Kurs direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen können, bitten wir Sie, uns bei der Registrierung den Namen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass wir diese Angaben von der Kursteilnehmerin bzw. dem Kursteilnehmer benötigen und nicht von der pflegebedürftigen Person.

Muss ich zur Teilnahme eine Person pflegen?

Nein, Sie müssen keine pflegebedürftige Person versorgen, um kostenlos an unserem Pflegekurs teilnehmen zu können. 

Ist das Zertifikat im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ausreichend? 

Die spezifischen Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes müssen erfüllt werden, wobei häufig der Nachweis eines Pflegekurses nach § 45 SGB XI gefordert wird. Alle Pflege ABC-Pflegekurse sind ein Angebot nach § 45 SGB XI. Dies wird auf dem Teilnahmezertifikat aufgeführt. Sie können den Pflege ABC-Kurs wählen, der am besten zu Ihrer Situation passt.