Alltagsbegleiter nach § 43b und § 45a: Aufgaben, Qualifikation, Gehalt

Thea Regenberg

Alltagsbegleiter nach § 43b und § 45a: Aufgaben, Qualifikation, Gehalt

   Thea Regenberg  
Eine Alltagsbegleiterin oder ein Alltagsbegleiter unterstützt pflegebedürftige Menschen ganz konkret in ihrem Alltag. In der Alltagsbegleitung geht es darum, Selbstständigkeit zu fördern, Struktur zu geben und durch Betreuung und Beschäftigung Lebensqualität zu erhalten. Medizinische oder pflegerische Aufgaben gehören allerdings ausdrücklich nicht dazu.
Je nach Einsatzbereich arbeiten Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter entweder als zusätzliche Betreuungskraft im Altenheim nach § 43b SGB XI oder im häuslichen Umfeld im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI. Auch wenn der Begriff gleich klingt, stehen dahinter zwei unterschiedliche Systeme mit eigenen Rahmenbedingungen.

Alltagsbegleiterin und Alltagsbegleiter: Eine Tätigkeit mit Herz und Sinn 

Alltagsbegleitung - Hilfe beim Spaziergang
Alltagsbegleiterin oder Alltagsbegleiter zu sein bedeutet weit mehr, als einfach nur zu unterstützen. Es geht darum, Menschen mit Hilfebedarf Zeit zu schenken, Orientierung zu geben und im Alltag Sicherheit zu vermitteln. Oft sind es genau diese scheinbar kleinen Momente, wie ein Gespräch, ein gemeinsamer Spaziergang oder ein Einkauf zusammen, die für pflegebedürftige Menschen einen spürbaren Unterschied machen.

Vielleicht tragen Sie selbst gerade den Gedanken in sich, als Alltagsbegleiterin oder Alltagsbegleiter zu arbeiten. Vielleicht möchten Sie wissen, welche Aufgaben konkret dazu gehören oder wie eine Alltagsbegleitung Ausbildung eigentlich abläuft. Wahrscheinlich sind Ihnen dabei auch Begriffe wie Betreuungskraft im Altenheim, Betreuungsassistent oder die Paragraphen § 43b und § 45a SGB XI begegnet und Sie fragen sich, was genau sich dahinter verbirgt.

In diesem Artikel erhalten Sie einen kleinen Überblick. Sie erfahren, was Alltagsbegleitung im Kern bedeutet, wie sich die Tätigkeit im Pflegeheim von der ambulanten Alltagsbegleitung unterscheidet und welche Rahmenbedingungen wichtig sind, wenn Sie sich für diesen Weg entscheiden.

Aufgabenbereiche von Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleitern 

Was macht eine Alltagsbegleiterin oder ein Alltagsbegleiter eigentlich konkret? Wie der Name schon sagt, geht es in der Alltagsbegleitung darum, Menschen mit Unterstützungsbedarf aktiv durch ihren Alltag zu begleiten und ihnen Struktur, Orientierung und Sicherheit zu geben. Und das kann ganz unterschiedlich aussehen. Vielleicht führen Sie ein Gespräch bei einer Tasse Kaffee, gehen gemeinsam spazieren oder begleiten zum Einkauf. Vielleicht lesen Sie vor, spielen ein Gesellschaftsspiel oder helfen dabei, den Wochenplan zu ordnen. Es kann auch um die sichere Begleitung zu Arzt- oder Behördenterminen oder um einen Friseurbesuch gehen. 
Gleichzeitig ist es aber wichtig zu verstehen, dass sich die konkreten Aufgaben je nach Tätigkeitsbereich unterscheiden können. Arbeiten Sie als Betreuungskraft in einem Pflegeheim nach § 43b SGB XI, sind Ihre Aufgaben klar in die Struktur der Einrichtung eingebunden. Sie arbeiten im Team, haben feste Zuständigkeiten und orientieren sich an den Vorgaben des Trägers.

Wenn Sie hingegen als selbständige Alltagsbegleiterin oder selbständiger Alltagsbegleiter im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI tätig sind, tragen Sie mehr organisatorische Verantwortung. Hier hängt der Aufgabenrahmen davon ab, welche Leistungen Sie anbieten, was vertraglich mit den Kundinnen und Kunden vereinbart ist und welche Tätigkeiten im jeweiligen Bundesland laut Landesverordnung zulässig sind.

So vielfältig die Aufgabenbereiche von Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleitern sein können, so wichtig ist es, den eigenen Tätigkeitsrahmen genau zu kennen. Denn eine gute Alltagsbegleitung lebt nicht nur von Herz, sondern auch von klaren Strukturen.

Die klare Abgrenzung der Alltagsbegleitung zur Pflege

Genauso wichtig wie die Aufgaben ist die Rolle selbst. Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter sind keine Pflegekräfte. Sie übernehmen keine Körperpflege, keine medizinischen Maßnahmen und keine behandlungspflegerischen Tätigkeiten. Diese Aufgaben gehören ausdrücklich nicht zur Alltagsbegleitung und bleiben qualifizierten Pflegefachkräften vorbehalten.

Alltagshilfe ist ein eigenständiges Tätigkeitsfeld und sie ist klar von der Pflege abgegrenzt. Gleichzeitig ist sie ein wichtiges Puzzleteil im gesamten Unterstützungsnetz rund um einen pflegebedürftigen Menschen. Gute Versorgung entsteht immer im Zusammenspiel verschiedener Berufsgruppen. Pflegefachkräfte sichern die pflegerische und medizinische Versorgung. Therapeutinnen, Ärztinnen und andere Fachpersonen bringen ihre jeweilige Expertise ein. Und Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter sorgen dafür, dass auch die Betreuungs-, Aktivierungs- und Begleitungsbereiche verlässlich und qualitätsvoll abgedeckt sind. Das ist entscheidend für die Lebensqualität, Teilhabe und Stabilität im häuslichen Umfeld. 
Wichtig ist dabei die klare Grenze: Auch wenn im Alltag manchmal schnell um „eine kleine Hilfe“ gebeten wird, etwa beim Verabreichen von Medikamenten oder bei pflegerischen Handgriffen, gehören medizinische und pflegerische Tätigkeiten nicht in den Aufgabenbereich der Alltagshilfe. Nicht aus mangelndem guten Willen, sondern aus fachlicher und rechtlicher Verantwortung. Für diese Tätigkeiten braucht es eine entsprechende Ausbildung und Qualifikation.

Diese Grenze schützt die betreuten Menschen und sie schützt auch die Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter selbst.
Die Stärke der Alltagsbegleitung liegt im zwischenmenschlichen Bereich. Es geht darum, zu unterstützen und zu fördern statt zu ersetzen. Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter helfen dabei, Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten und Sicherheit im Alltag zu vermitteln, ohne pflegerische Verantwortung zu tragen. Diese klare Abgrenzung schafft Professionalität und sorgt für Orientierung.
Alltagsbegleitung: Gemeinsam Zeit verbringen

Betreuungskraft im Pflegeheim nach § 43b SGB XI

Arbeitet eine Alltagsbegleiterin oder ein Alltagsbegleiter im Pflegeheim, spricht man rechtlich von zusätzlichen Betreuungskräften nach § 43b SGB XI. Das bedeutet ganz konkret: Neben der pflegerischen Versorgung gibt es in Pflegeheimen bewusst Raum für Begleitung, Gespräche, Aktivierung, Beschäftigung und einfach fürs Dasein.

Wenn Sie als Betreuungskraft im Altenheim oder Pflegeheim arbeiten, sind Sie angestellt. Sie sind Teil eines festen Teams, eingebunden in klare Abläufe und Strukturen. Sie schreiben keine eigenen Rechnungen, Sie kümmern sich nicht um Anerkennungsverfahren oder unternehmerische Fragen. Ihre Aufgabe liegt ganz im Alltag mit den Bewohnerinnen und Bewohnern, also in der Gestaltung von Begegnung, Aktivierung und Beziehung.

Für viele ist genau das sehr entlastend. Sie haben Kolleginnen und Kollegen an Ihrer Seite, eine verantwortliche Leitung im Hintergrund und klare organisatorische Rahmenbedingungen. Wenn Sie sich eine feste Struktur wünschen, Teamarbeit schätzen und gern in einem gut eingebundenen Umfeld tätig sind, kann dieser Weg sehr passend und erfüllend sein.

Ambulante Alltagsbegleitung nach § 45a SGB XI

Ganz anders gestaltet sich die Tätigkeit als Alltagsbegleiterin oder Alltagsbegleiter im häuslichen Umfeld. Hier sprechen wir von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI. Und das ist mehr als nur ein anderer Einsatzort. Es ist auch ein anderer organisatorischer und rechtlicher Rahmen.

Sie begleiten pflegebedürftige Menschen in ihrer eigenen Wohnung. In ihrem ganz persönlichen Lebensraum. Dort, wo Erinnerungen sind, Routinen, vielleicht auch Unsicherheiten. Die Unterstützung findet also mitten im individuellen Alltag statt. Die Finanzierung erfolgt in der Regel über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI und unter bestimmten Voraussetzungen auch über den sogenannten Umwandlungsanspruch. Das bedeutet: Pflegebedürftige können nicht ausgeschöpfte Pflegesachleistungen teilweise für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden. Aber, und das ist wirklich entscheidend, diese Finanzierung ist immer an klare Bedingungen geknüpft.

Denn hier geht es nicht um ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe mit Aufwandsentschädigung. Angebote zur Unterstützung im Alltag sind ein eigenständiger, gesetzlich geregelter Leistungsbereich innerhalb der Pflegeversicherung. Und damit Leistungen über die Pflegekasse erstattet werden können, braucht es zwingend eine Anerkennung nach Landesrecht. Die Anerkennung ist die Grundlage dafür, überhaupt mit den Pflegekassen abrechnen zu dürfen. Ohne Anerkennung ist eine Tätigkeit zwar privat möglich, eine Kostenerstattung über den Entlastungsbetrag für pflegebedürftige Menschen erfolgt dann jedoch nicht. Das führt in der Praxis immer wieder zu Missverständnissen. Deshalb ist hier Klarheit wichtig. 

Mit der Anerkennung gehen weitere Anforderungen einher. Je nach Bundesland können anerkannte Anbieter, Vereine oder auch selbständig tätige Einzelpersonen Leistungen erbringen. Die Anerkennungsvoraussetzungen und Qualifikationsanforderungen sind landesrechtlich geregelt. In manchen Bundesländern ist eine selbständige Tätigkeit gut möglich, in anderen ist sie nur unter bestimmten organisatorischen Bedingungen erlaubt.

Und mit der Tätigkeit im häuslichen Umfeld kommen zusätzliche Verantwortungsbereiche hinzu. Themen wie Vertragsgestaltung, Abrechnung, Dokumentation, Datenschutz, Versicherungsschutz und Qualitätssicherung spielen hier eine wesentlich größere Rolle als im stationären Bereich. Gerade wenn Sie überlegen, selbständig als Alltagsbegleiterin oder Alltagsbegleiter tätig zu werden, ist der Blick in die jeweilige Landesverordnung unverzichtbar. Dort ist geregelt, welche Qualifikation erforderlich ist, welche Inhalte nachgewiesen werden müssen, wie das Anerkennungsverfahren abläuft und welche organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Im häuslichen Bereich arbeiten Sie eigenständiger und haben viel Gestaltungsspielraum. Das ist eine schöne Chance, den Alltag individuell zu begleiten, bringt aber auch Verantwortung mit sich. Eine klare Anerkennung schafft dabei nicht nur die Grundlage für die Abrechnung mit der Pflegekasse, sondern gibt auch den Familien Sicherheit und Vertrauen in Ihre Professionalität.

Alltagsbegleitung Ausbildung: Qualifikation für Betreuungskraft und Alltagsbegleiter

Die Alltagsbegleitung Ausbildung hängt stark davon ab, in welchem Bereich Sie später arbeiten möchten. Deshalb lohnt es sich, zunächst zu klären: Möchten Sie als Betreuungskraft im Altenheim nach § 43b SGB XI angestellt tätig sein oder im ambulanten Bereich nach § 45a SGB XI arbeiten?

Für zusätzliche Betreuungskräfte nach § 43b gelten bundesweit vergleichbare Vorgaben. Die Qualifizierung umfasst in der Regel mindestens 160 Stunden Theorie sowie einen praktischen Einsatz in einer stationären Einrichtung. Grundlage sind insbesondere die Richtlinien nach § 53b SGB XI in Verbindung mit § 43b SGB XI. Inhalte sind unter anderem Kommunikation, Demenzbegleitung, Aktivierung und die klare Abgrenzung zur Pflege.

Im ambulanten Bereich für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a gibt es hingegen keine bundeseinheitlich festgelegte Ausbildung. Die Anforderungen sind landesrechtlich geregelt und können sich deutlich unterscheiden. Inhalte überschneiden sich häufig mit der 43b-Qualifizierung, sind jedoch nicht automatisch identisch. Umfang, Stundenzahl und zusätzliche Vorgaben können je nach Bundesland variieren. Der Theorieteil liegt häufig bei 30-40 Stunden und ergänzend wird in der Regel auch ein Praxisteil, wie z.B. ein Praktikum, vorausgesetzt. Wer in diesem Bereich tätig werden möchte, sollte sich unbedingt bei der zuständigen Landesstelle, bei anerkannten Anbietern oder bei der Pflegekasse informieren. Eine kurze Beratung vorab hilft, die passende und anerkannte Qualifikation auszuwählen.

Kurz gesagt: Es gibt unterschiedliche Wege mit unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen. Wer sich frühzeitig informiert und bewusst entscheidet, schafft eine sichere Grundlage für die eigene Tätigkeit als Alltagsbegleiterin oder Alltagsbegleiter.
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Alltagsbegleitung Gehalt: Was verdient eine Betreuungskraft oder ein Alltagsbegleiter

Das Einkommen in der Alltagsbegleitung hängt vom Tätigkeitsbereich, vom Träger und von der Region ab. Pauschale Aussagen sind daher nur schwer möglich.

Als zusätzliche Betreuungskraft im Alten- oder Pflegeheim nach § 43b SGB XI sind Sie in der Regel angestellt. Das monatliche Bruttogehalt in Vollzeit bewegt sich häufig in einem Bereich von etwa 1.800 bis 2.500 Euro. In tarifgebundenen Einrichtungen oder je nach Bundesland und Berufserfahrung kann es auch darüber liegen. Maßgeblich sind immer die jeweiligen Arbeitsvertrags- und Tarifbedingungen.

Im ambulanten Bereich nach § 45a SGB XI, insbesondere bei selbständiger Tätigkeit, gibt es kein festes Gehalt. Das Einkommen ergibt sich aus dem vereinbarten Stundensatz und der tatsächlichen Auslastung. Dabei sollten auch betriebliche Kosten wie Versicherungen, Fortbildungen, Fahrtzeiten und die Sozialabsicherung berücksichtigt werden. Wer eine selbständige Tätigkeit plant, sollte sich vorab beraten lassen, zum Beispiel bei der zuständigen Landesstelle, bei anerkannten Anbietern oder bei einem Steuerbüro. So lässt sich realistisch einschätzen, welche Preisgestaltung tragfähig und im jeweiligen Bundesland üblich sein kann.

Alltagsbegleiter Kosten: Wer trägt die Finanzierung

Wenn Sie sich für die Tätigkeit als Alltagsbegleiterin oder Alltagsbegleiter interessieren, steht natürlich eine ganz zentrale Frage im Raum: Wer finanziert die Ausbildung? Wie hoch die Kosten für die Qualifizierung ausfallen, hängt stark vom gewählten Tätigkeitsfeld, vom Bildungsanbieter und vom jeweiligen Bundesland ab.

Für die Qualifizierung zur zusätzlichen Betreuungskraft nach § 43b SGB XI im stationären Bereich bewegen sich die Lehrgangskosten häufig in einem Rahmen von mehreren hundert bis etwa 1.500 Euro, je nach Umfang, Stundenzahl und Anbieter. Teilweise übernehmen Einrichtungen die Kosten ganz oder teilweise, wenn im Anschluss eine Anstellung erfolgt. Hier empfiehlt es sich, direkt bei Pflegeeinrichtungen oder Bildungsträgern nachzufragen.
Im Bereich der Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI sind die Anforderungen landesrechtlich geregelt. Dadurch unterscheiden sich auch Umfang und Kosten der Qualifizierung. Je nach Bundesland und Stundenumfang können die Lehrgangskosten ebenfalls im Bereich von einigen hundert Euro liegen. Hier lohnt es sich, sich bei verschiedenen qualifizierten Kursanbietern beraten zu lassen und zu vergleichen.

Und denken Sie bei der Suche und Beratung daran: Entscheidend ist nicht allein der Preis, sondern ob die Qualifikation den landesrechtlichen Vorgaben entspricht. Nur wenn die Anforderungen der jeweiligen Landesverordnung erfüllt sind, kann später eine Anerkennung erfolgen und diese Anerkennung ist Voraussetzung für die Abrechnung über den Entlastungsbetrag. Zusätzlich können natürlich insbesondere bei einer geplanten Selbständigkeit weitere Kosten entstehen, etwa für Versicherungen, Führungszeugnisse, Anerkennungsverfahren oder begleitende Beratung.

Auch hier hängen die Beträge von der individuellen Situation ab.
Wenn Sie sich informieren möchten, sind folgende Stellen sinnvoll: die zuständige Landesbehörde oder das Landesministerium für Pflege oder Soziales, die Pflegekassen,
anerkannte Anbieter im eigenen Bundesland, sowie seriöse Bildungsanbieter mit nachweisbarer Anerkennung.

Fazit: Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter als Beruf mit Herz

Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter leisten einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen. Ob als Betreuungskraft im Altenheim oder im ambulanten Bereich: im Mittelpunkt stehen immer Begleitung, Aktivierung und verlässliche Unterstützung im Alltag. Die Alltagsbegleiter-Aufgaben sind vielseitig und verantwortungsvoll. Eine passende Alltagsbegleitung-Ausbildung hilft dabei, den eigenen Weg gut vorbereitet zu gehen. Ganz gleich, ob Sie sich für die Tätigkeit als Betreuungskraft im Altenheim nach § 43b oder für die ambulante Alltagsbegleitung nach § 45a entscheiden: Als Alltagsbegleiterin oder Alltagsbegleiter schenken Sie Zeit, Struktur und Sicherheit und genau das macht diesen Beruf so wertvoll und erfüllend.


💜-liche Grüße 

Ihre Thea Regenberg


Alltagsbegleitung: Häufig gestellte Fragen

Was macht eine Alltagsbegleiterin oder ein Alltagsbegleiter genau?

Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter unterstützen pflegebedürftige Menschen im Alltag durch soziale Begleitung, Aktivierung und Struktur. Dazu gehören Gespräche, gemeinsame Aktivitäten, Begleitung zu Terminen oder Hilfe bei der Tagesgestaltung. Pflegerische oder medizinische Tätigkeiten sind ausdrücklich nicht Teil der Aufgaben.

Was ist der Unterschied zwischen Betreuungskraft im Altenheim und selbständigen Alltagsbegleitern?

Eine Betreuungskraft im Altenheim nach § 43b SGB XI arbeitet angestellt in einer stationären Einrichtung und ist fest in ein Team eingebunden. Selbständige Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter nach § 45a SGB XI begleiten Menschen im häuslichen Umfeld. Hier gelten landesrechtliche Vorgaben, insbesondere wenn Leistungen über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden sollen.

Wie läuft die Alltagsbegleitung Ausbildung ab?

Die Alltagsbegleitung Ausbildung richtet sich nach dem Tätigkeitsfeld. Für Betreuungskräfte nach § 43b sind in der Regel mindestens 160 Stunden Theorie sowie ein Praxiseinsatz vorgesehen. Im ambulanten Bereich nach § 45a sind die Anforderungen landesrechtlich geregelt und können je nach Bundesland variieren. Eine Beratung vor Beginn der Ausbildung ist daher empfehlenswert.

Wie hoch ist das Gehalt als Alltagsbegleiterin oder Alltagsbegleiter?

Das Gehalt in der Alltagsbegleitung hängt vom Einsatzbereich, vom Träger und von der Region ab. Angestellte Betreuungskräfte im Altenheim verdienen häufig zwischen etwa 1.800 und 2.500 Euro brutto in Vollzeit, je nach Tarifbindung auch mehr. Im ambulanten Bereich, insbesondere bei Selbständigkeit, richtet sich das Einkommen nach Stundensatz und Auslastung. Hier gilt es auch auf die Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes zu achten. (Stand 2026)

Welche Kosten entstehen für die Qualifikation als Alltagsbegleiter?

Die Alltagsbegleiter Kosten für die Ausbildung hängen vom Anbieter, vom Stundenumfang und vom jeweiligen Bundesland ab. Teilweise übernehmen Pflegeeinrichtungen die Kosten ganz oder anteilig, insbesondere wenn im Anschluss eine Anstellung vorgesehen ist. Hier lohnt sich eine direkte Nachfrage bei potenziellen Arbeitgebern. Im ambulanten Bereich können Umfang, Anforderungen und damit auch die Kosten je nach Landesrecht variieren. Entscheidend ist weniger der reine Preis, sondern dass die gewählte Qualifikation den landesrechtlichen Vorgaben entspricht, wenn eine Anerkennung angestrebt wird.
Thea Regenberg
Zur Autorin

Thea Regenberg

EXAMINIERTE ALTENPFLEGERIN & PFLEGEBERATERIN
Als erfahrene Altenpflegerin kennt sich Thea Regenberg mit den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen bestens aus. Im Pflege ABC teilt sie ihr Fachwissen in der Grund- und Behandlungspflege, sowie der Organisation und Dokumentation von medizinischen und pflegefachlichen Abläufen.
Bild-Quellen: Header: Foto von magnific; Bild 1: Foto von magnific, Bild 2: Foto von magnific; Bild 3: Foto von magnific;

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