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Hausnotruf: Darauf sollten Sie achten
Isabell Jungesblut
Wenn ein Mensch im Alter oder mit Pflegebedarf allein zu Hause lebt, stellt sich schnell die Frage: Was passiert im Notfall? Wer hilft, wenn kein Angehöriger in der Nähe ist? Ein Hausnotrufsystem kann in solchen Momenten entscheidend sein – mit einem einfachen Knopfdruck lässt sich schnell Hilfe rufen.
Hausnotrufsysteme bieten nicht nur Sicherheit im Alltag, sondern auch ein beruhigendes Gefühl für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Sie sind leicht zu bedienen, individuell anpassbar und in vielen Fällen werden die Kosten für einen Basistarif sogar von der Pflegekasse übernommen.
Was ist ein Hausnotruf?

Hausnotruf beantragen: Voraussetzungen, Kostenübernahme und Pflegegrad
Ein Hausnotrufsystem bietet nicht nur Sicherheit im Alltag, sondern wird unter bestimmten Voraussetzungen auch von der Pflegeversicherung finanziell unterstützt. Sobald ein Pflegegrad vorliegt, kann ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.
Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse auf Antrag eine monatliche Pauschale in Höhe von 25,50 Euro. Diese Pauschale ist für alle Pflegegrade einheitlich und deckt in der Regel die Kosten für den sogenannten Basistarif ab. Dazu gehören das Hausnotrufgerät mit Notrufsender, die Anbindung an eine Notrufzentrale und der Bereitschaftsdienst rund um die Uhr.
Hausnotruf in der Nähe – so finden Sie passende Anbieter

Wann ist ein Hausnotruf für meinen Angehörigen sinnvoll?

Die Notfalldose: Ideale Ergänzung zum Hausnotruf
Fazit: Sicherheit auf Knopfdruck
Ein Hausnotrufsystem kann im Notfall entscheidend sein – und gibt zugleich ein beruhigendes Gefühl im Alltag. Für pflegebedürftige Menschen ebenso wie für Sie als Angehörige bedeutet es: Hilfe ist jederzeit erreichbar.
Informieren Sie sich in Ruhe über die verschiedenen Systeme und Leistungen. Viele Anbieter bieten unterschiedliche Varianten an – vom einfachen Basistarif bis zu mobilen Lösungen mit Zusatzfunktionen.
So sorgen Sie für mehr Sicherheit – und dafür, dass im Ernstfall schnell jemand zur Stelle ist.
Hausnotruf: Häufig gestellte Fragen
Was kostet ein Hausnotruf?
Die Kosten liegen je nach Anbieter zwischen 25 und 40 Euro pro Monat. Liegt ein Pflegegrad vor und sind die Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für den Basistarif in Höhe von 25,50 Euro pro Monat.
Wird ein Hausnotruf bei Pflegegrad 2 bezahlt?
Ja. Die Pflegekasse übernimmt ab Pflegegrad 1 die Kosten – also auch bei Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, 4 oder 5, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ist ein Hausnotrufsystem für Senioren geeignet?
Ja, ein Hausnotrufsystem ist für Senioren geeignet – vor allem, wenn sie allein leben oder gesundheitlich eingeschränkt sind. Es bietet im Notfall schnelle Hilfe auf Knopfdruck und stärkt das Sicherheitsgefühl im Alltag – für Betroffene und Angehörige gleichermaßen.
Gibt es auch mobile Hausnotrufsysteme?
Ja, sogenannte mobile Hausnotrufe funktionieren unterwegs über GPS und Mobilfunk. Ideal für aktive Senioren oder Menschen, die viel außer Haus unterwegs sind.
Was ist der Unterschied zwischen Hausnotruf-Armband und Hausnotruf-Uhr?
Beide Begriffe beschreiben den tragbaren Notrufsender. Je nach Anbieter kann das Gerät wie eine Uhr am Handgelenk getragen werden oder an einem Band um den Hals.
Wer bietet Hausnotrufsysteme an?
Hausnotrufe gibt es bei: Wohlfahrtsverbänden wie DRK, Johanniter, Malteser, privaten Hausnotruf-Anbietern oder örtlichen Pflegediensten. Ein Vergleich lohnt sich – besonders mit Blick auf Zusatzfunktionen, Erreichbarkeit und Vertragslaufzeiten.
Ist ein privat gezahlter Hausnotruf steuerlich absetzbar?
Ja, wenn die Pflegekasse die Kosten für ein Hausnotrufsystem nicht übernimmt, oder selbst getragene Zusatzkosten hinzukommen, die über den Basistarif hinausgehen, kann der Hausnotruf unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden.
Dabei gibt es zwei mögliche Varianten:
Dabei gibt es zwei mögliche Varianten:
- Außergewöhnliche Belastung:
Wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt (z. B. durch ärztlichen Nachweis), können selbst getragene Kosten – etwa für Zusatzfunktionen oder bei fehlender Kostenübernahme durch die Pflegekasse – als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Wichtig: Die zumutbare Eigenbelastung muss überschritten werden, damit sich die Kosten steuerlich auswirken. - Haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG:
Ist das Notrufsystem so gestaltet, dass im Notfall direkt Hilfe in den Haushalt organisiert wird (z. B. durch einen Bereitschaftsdienst oder Pflegedienst), kann es als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt werden. In dem Fall sind bis zu 20 % der Kosten – maximal 4.000 Euro pro Jahr – direkt von der Steuer abziehbar.
Hinweis:
Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Steuerberatungsbüro individuell beraten, ob und wenn ja - welche Variante in Ihrem Fall möglich ist.

Zur Autorin
Isabell Jungesblut
Als Expertin für Gesundheits- und Krankenpflege bringt Isabell Jungesblut umfangreiche Erfahrungen aus der Akutversorgung aber auch aus der vollstationären Langzeitversorgung mit. Hier im Pflege ABC teilt sie ihr umfangreiches Wissen mit Ihnen, um die Pflege für Sie zu erleichtern.
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