Hausnotruf: Darauf sollten Sie achten

Isabell Jungesblut

Hausnotruf: Darauf sollten Sie achten

Isabell Jungesblut
Wenn ein Mensch im Alter oder mit Pflegebedarf allein zu Hause lebt, stellt sich schnell die Frage: Was passiert im Notfall? Wer hilft, wenn kein Angehöriger in der Nähe ist? Ein Hausnotrufsystem kann in solchen Momenten entscheidend sein – mit einem einfachen Knopfdruck lässt sich schnell Hilfe rufen.

Hausnotrufsysteme bieten nicht nur Sicherheit im Alltag, sondern auch ein beruhigendes Gefühl für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Sie sind leicht zu bedienen, individuell anpassbar und in vielen Fällen werden die Kosten für einen Basistarif sogar von der Pflegekasse übernommen.

Was ist ein Hausnotruf?

Frau liegt auf dem Boden, nachdem sie gefallen ist
Ein Hausnotruf ist ein Notfallsystem für zu Hause, das aus zwei Hauptkomponenten besteht:

  • Notrufsender: wird als Armband oder Kette getragen
  • Basisstation: verbindet sich über Telefon oder Mobilfunknetz mit einer Notrufzentrale

Kommt es zu einem Notfall, genügt ein einfacher Knopfdruck auf dem Hausnotrufarmband oder der Hausnotrufuhr. Sofort wird eine Verbindung zur Notrufzentrale hergestellt. Die Mitarbeitenden dort sprechen über Lautsprecher mit der betroffenen Person und veranlassen – je nach Lage – die Benachrichtigung von Angehörigen, Nachbarn oder medizinischen Einsatzkräften.

Hausnotruf beantragen: Voraussetzungen, Kostenübernahme und Pflegegrad

Ein Hausnotrufsystem bietet nicht nur Sicherheit im Alltag, sondern wird unter bestimmten Voraussetzungen auch von der Pflegeversicherung finanziell unterstützt. Sobald ein Pflegegrad vorliegt, kann ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.

Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse auf Antrag eine monatliche Pauschale in Höhe von 25,50 Euro. Diese Pauschale ist für alle Pflegegrade einheitlich und deckt in der Regel die Kosten für den sogenannten Basistarif ab. Dazu gehören das Hausnotrufgerät mit Notrufsender, die Anbindung an eine Notrufzentrale und der Bereitschaftsdienst rund um die Uhr.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für ein Hausnotrufsystem, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese richten sich nach den Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes:

  • Die pflegebedürftige Person lebt allein oder überwiegend allein im Haushalt und
  • es besteht aufgrund des Gesundheitszustands – etwa bei Sturzgefahr, Bewusstseinsstörungen oder Herzproblemen – jederzeit das Risiko einer Notsituation, in der es ohne Hausnotrufsystem nicht möglich wäre, selbstständig Hilfe zu rufen.

Alternativ besteht auch dann Anspruch, wenn die pflegebedürftige Person mit jemandem in häuslicher Gemeinschaft lebt, diese Person jedoch aufgrund eigener körperlicher oder geistiger Einschränkungen im Notfall selbst keinen Hilferuf absetzen kann.

Wie läuft der Antrag auf Kostenübernahme ab?

Personen, die im Rahmen der Pflegeversicherung als pflegebedürftig anerkannt sind, können ein Hausnotrufsystem als technisches Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse beantragen. Der Antrag wird durch den Medizinischen Dienst (MD) geprüft. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist außerdem, dass der Anbieter des Hausnotrufs einen Vertrag mit der Pflegeversicherung abgeschlossen hat.

Treten Sie gerne direkt mit der Pflegekasse oder einem anerkannten Hausnotruf-Anbieter in Kontakt. Beide können Sie zum Ablauf der Antragstellung beraten und helfen Ihnen dabei, alle nötigen Schritte unkompliziert umzusetzen.

Was nicht im Basistarif enthalten ist

Viele Anbieter bieten neben dem Basissystem auch erweiterte Varianten an – etwa eine automatische Sturzerkennung, mobile Hausnotrufgeräte mit GPS-Ortung oder die Möglichkeit zur Schlüsselhinterlegung. Solche Zusatzleistungen sind in der Pflegekassen-Pauschale nicht enthalten und müssen privat bezahlt werden.

Auch Installations- oder Anschlussgebühren können – je nach Anbieter – einmalig anfallen. Ob diese Kosten vom Anbieter übernommen oder separat in Rechnung gestellt werden, ist tarifabhängig. In vielen Fällen sind sie nicht im Zuschuss enthalten.

Hausnotruf in der Nähe – so finden Sie passende Anbieter

Mann sitzt in Rollstuhl und Frau sitzt daneben und hält aufmunternd die Hand von Mann
Hausnotrufsysteme werden von verschiedenen Stellen angeboten. Dazu gehören unter anderem Wohlfahrtsverbände wie das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter oder die Malteser. Auch private Anbieter sowie viele Pflegedienste vor Ort haben entsprechende Systeme im Angebot.

Ein Vergleich lohnt sich in jedem Fall, denn die Leistungen und Kosten können je nach Anbieter deutlich variieren. Achten Sie bei der Auswahl auf wichtige Kriterien wie:

  • die Erreichbarkeit der Notrufzentrale (idealerweise rund um die Uhr),
  • die Reaktionszeiten im Notfall,
  • mögliche Zusatzfunktionen wie Sturzerkennung oder GPS-Ortung,
  • sowie die Vertragsbedingungen, insbesondere Laufzeiten und Kündigungsfristen.

Viele Anbieter bieten zudem kostenlose Testzeiträume oder Probemonate an – eine gute Möglichkeit, um das System in Ruhe zu Hause auszuprobieren. Lassen Sie sich am besten persönlich beraten, um die passende Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.

Wann ist ein Hausnotruf für meinen Angehörigen sinnvoll?

Fragen Sie sich als pflegender Angehöriger, ob ein Hausnotrufsystem in der aktuellen Situation sinnvoll sein könnte? Diese Checkliste hilft Ihnen bei der Einschätzung. Je mehr Punkte auf Ihren Angehörigen zutreffen, desto eher lohnt es sich, über ein Hausnotrufsystem nachzudenken:

  • Ihr Angehöriger lebt oder Ihre Angehörige lebt allein oder ist oft über längere Zeiträume allein zu Hause.
  • Es besteht die Sorge, dass er oder sie ausrutschen oder stürzen könnte – besonders im Bad.
  • Das Baden oder Duschen ist ohne Unterstützung kaum mehr möglich.
  • Ihre pflegebedürftige Person berichtet von Schwindelgefühlen oder fühlt sich beim Gehen unsicher.
  • Es gab in der Vergangenheit schon Stürze oder Schwächeanfälle.
  • Die Beweglichkeit ist stark eingeschränkt oder eine Gehbehinderung liegt vor.
  • Sehen oder Hören wird deutlich schlechter – was im Notfall ein Problem sein kann.
  • Eine größere Operation hat die Selbstständigkeit eingeschränkt.
  • Es gab bereits einen Herzinfarkt oder Schlaganfall.
  • Es bestehen chronische Erkrankungen, bei denen unerwartet Hilfe nötig sein kann – zum Beispiel: Diabetes mellitus, Epilepsie, Asthma oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Mann liegt nach Sturz am Boden und Frau telefoniert besorgt daneben

Die Notfalldose: Ideale Ergänzung zum Hausnotruf

Die sogenannte Notfalldose ist eine einfache, aber geniale Ergänzung neben dem Hausnotruf. Sie kann im Ernstfall wertvolle Zeit sparen – besonders bei alleinlebenden Menschen. Sie enthält alle wichtigen Informationen für den Rettungsdienst: etwa den Medikamentenplan, Angaben zu Vorerkrankungen, Allergien, Kontaktdaten von Angehörigen sowie Hinweise zu Patientenverfügung oder Hausarzt. Die Dose wird gut sichtbar im Kühlschrank aufbewahrt – dazu kommen Aufkleber an der Wohnungstür und Kühlschranktür, die den Notdienst auf die vorhandene Notfalldose hinweisen. In Kombination mit einem Hausnotrufsystem entsteht so ein einfaches, aber wirkungsvolles Sicherheitsnetz – sowohl für Betroffene und für Sie als Angehörige. 

Fazit: Sicherheit auf Knopfdruck

Ein Hausnotrufsystem kann im Notfall entscheidend sein – und gibt zugleich ein beruhigendes Gefühl im Alltag. Für pflegebedürftige Menschen ebenso wie für Sie als Angehörige bedeutet es: Hilfe ist jederzeit erreichbar. 

Informieren Sie sich in Ruhe über die verschiedenen Systeme und Leistungen. Viele Anbieter bieten unterschiedliche Varianten an – vom einfachen Basistarif bis zu mobilen Lösungen mit Zusatzfunktionen. 

So sorgen Sie für mehr Sicherheit – und dafür, dass im Ernstfall schnell jemand zur Stelle ist.

💜-liche Grüße Ihre 

Isabell Jungesblut


Hausnotruf: Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Hausnotruf?

Die Kosten liegen je nach Anbieter zwischen 25 und 40 Euro pro Monat. Liegt ein Pflegegrad vor und sind die Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für den Basistarif in Höhe von 25,50 Euro pro Monat.

Wird ein Hausnotruf bei Pflegegrad 2 bezahlt?

Ja. Die Pflegekasse übernimmt ab Pflegegrad 1 die Kosten – also auch bei Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, 4 oder 5, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. 

Ist ein Hausnotrufsystem für Senioren geeignet?

Ja, ein Hausnotrufsystem ist für Senioren geeignet – vor allem, wenn sie allein leben oder gesundheitlich eingeschränkt sind. Es bietet im Notfall schnelle Hilfe auf Knopfdruck und stärkt das Sicherheitsgefühl im Alltag – für Betroffene und Angehörige gleichermaßen.

Gibt es auch mobile Hausnotrufsysteme?

Ja, sogenannte mobile Hausnotrufe funktionieren unterwegs über GPS und Mobilfunk. Ideal für aktive Senioren oder Menschen, die viel außer Haus unterwegs sind.

Was ist der Unterschied zwischen Hausnotruf-Armband und Hausnotruf-Uhr?

Beide Begriffe beschreiben den tragbaren Notrufsender. Je nach Anbieter kann das Gerät wie eine Uhr am Handgelenk getragen werden oder an einem Band um den Hals. 

Wer bietet Hausnotrufsysteme an?

Hausnotrufe gibt es bei: Wohlfahrtsverbänden wie DRK, Johanniter, Malteser, privaten Hausnotruf-Anbietern oder örtlichen Pflegediensten. Ein Vergleich lohnt sich – besonders mit Blick auf Zusatzfunktionen, Erreichbarkeit und Vertragslaufzeiten.

Ist ein privat gezahlter Hausnotruf steuerlich absetzbar?

Ja, wenn die Pflegekasse die Kosten für ein Hausnotrufsystem nicht übernimmt, oder selbst getragene Zusatzkosten hinzukommen, die über den Basistarif hinausgehen, kann der Hausnotruf unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden.

Dabei gibt es zwei mögliche Varianten:

  • Außergewöhnliche Belastung:
    Wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt (z. B. durch ärztlichen Nachweis), können selbst getragene Kosten – etwa für Zusatzfunktionen oder bei fehlender Kostenübernahme durch die Pflegekasse – als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Wichtig: Die zumutbare Eigenbelastung muss überschritten werden, damit sich die Kosten steuerlich auswirken.
  • Haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG:
    Ist das Notrufsystem so gestaltet, dass im Notfall direkt Hilfe in den Haushalt organisiert wird (z. B. durch einen Bereitschaftsdienst oder Pflegedienst), kann es als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt werden. In dem Fall sind bis zu 20 % der Kosten – maximal 4.000 Euro pro Jahr – direkt von der Steuer abziehbar.

Hinweis:

Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Steuerberatungsbüro individuell beraten, ob und wenn ja - welche Variante in Ihrem Fall möglich ist.
Isabell Jungesblut
Zur Autorin

Isabell Jungesblut

EXAMINIERTE GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGERIN
Als Expertin für Gesundheits- und Krankenpflege bringt Isabell Jungesblut umfangreiche Erfahrungen aus der Akutversorgung aber auch aus der vollstationären Langzeitversorgung mit. Hier im Pflege ABC teilt sie ihr umfangreiches Wissen mit Ihnen, um die Pflege für Sie zu erleichtern.
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