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Pflegende Mitarbeitende benötigen Unterstützung: Das können Unternehmen tun
Isabell Jungesblut
In Deutschland ist die private Pflege längst kein Randthema mehr. Zwischen 4 bis 5 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter übernehmen regelmäßig die Pflege eines Angehörigen – oft zusätzlich zu einem ganz normalen Arbeitstag. Rund zwei Drittel dieser Personen stehen mitten im Berufsleben. Sie tragen damit täglich eine Doppelbelastung, die emotional, organisatorisch und zeitlich enorm anspruchsvoll sein kann.
Für viele bedeutet das: Sie reduzieren ihre Arbeitszeit, wechseln in Teilzeit oder steigen im Extremfall ganz aus dem Beruf aus. Für Unternehmen sind die Folgen deutlich spürbar: steigende Fehlzeiten, sinkende Leistungsfähigkeit und der Verlust von Erfahrung und Fachwissen.
Angesichts des demografischen Wandels und der stetig wachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen wird das Thema weiter an Bedeutung gewinnen. Unternehmen kommen daher nicht mehr daran vorbei, die Vereinbarkeit von „Pflege und Beruf“ bewusst mitzudenken – nicht nur aus sozialer Verantwortung, sondern als entscheidenden strategischen Erfolgsfaktor.
Warum Unternehmen handeln sollten
Wenn Mitarbeitende einen Angehörigen pflegen, wirkt sich das immer auch auf ihren Arbeitsalltag aus. Pflegesituationen entstehen häufig unerwartet – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer plötzlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands. In solchen Momenten müssen Beschäftigte kurzfristig reagieren, Termine umplanen oder spontan freinehmen. Das kann die gesamte Arbeitsorganisation ins Wanken bringen.
Bleibt Unterstützung am Arbeitsplatz aus, geraten viele Betroffene schnell in einen belastenden Konflikt: Sie versuchen, berufliche Aufgaben und private Pflege gleichzeitig zu bewältigen. Die Folgen zeigen sich oft deutlich – Zeitdruck, Erschöpfung, Konzentrationsschwierigkeiten und langfristig ein Rückgang der Leistungsfähigkeit. Für Unternehmen bedeutet das höhere Fehlzeiten, zusätzlichen Koordinationsaufwand und eine steigende Fluktuation.
Eine pflegesensible Unternehmenskultur kann genau hier ansetzen. Unternehmen, die das Thema aktiv aufgreifen und strukturell verankern, profitieren von stabilen Teams, mehr Motivation, geringeren Rekrutierungs- und Einarbeitungskosten und einem stärkeren Arbeitgeberimage.
Kurz gesagt: Wer Pflege als Bestandteil eines modernen betrieblichen Gesundheits- und Vereinbarkeitsmanagements (BGM) versteht, schafft Entlastung für Mitarbeitende – und stärkt zugleich das Unternehmen als Ganzes.
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Fazit: Pflege und Beruf gemeinsam denken
Der Begriff „Pflege und Beruf vereinbaren“ bringt auf den Punkt, worum es in diesem Thema wirklich geht: Mitarbeitende sollten nicht zwischen familiärer Fürsorge und beruflichem Engagement hin- und hergerissen sein. Eine Unternehmenskultur, die beidem Raum gibt, stärkt Menschen – und macht Unternehmen widerstandsfähiger.
Eine wichtige Rolle kann dabei ein interner Pflegelotse spielen: als verlässliche Ansprechperson, die Orientierung bietet, Wissen zugänglich macht und bei der Verbindung zu externen Unterstützungsangeboten hilft. So entsteht ein niedrigschwelliger Zugang zu Informationen in einer Lebensphase, die für viele Mitarbeitende unvorhersehbar und herausfordernd ist.
Wenn Pflege zudem als Bestandteil eines ganzheitlichen betrieblichen Gesundheits- und Vereinbarkeitsmanagements verstanden wird, wird das Thema nicht länger isoliert betrachtet, sondern als zentraler Baustein von Mitarbeitendenwohl, Führungskultur und Arbeitgeberattraktivität. Unternehmen profitieren davon zu gleichen Teilen wie ihre Beschäftigten – durch mehr Stabilität, Motivation und Loyalität.
Das können Unternehmen tun: Häufig gestellte Fragen
Wer hat Anspruch auf Pflegezeit?
Pflegezeit können Beschäftigte nehmen, die einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Der Anspruch gilt in Betrieben mit mindestens 15 Mitarbeitenden und ermöglicht eine vollständige oder teilweise Freistellung für bis zu 6 Monate.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit?
Die Pflegezeit ermöglicht eine kurzfristige oder mittelfristige Freistellung bis zu 6 Monaten.
Die Familienpflegezeit erlaubt eine längere Pflegephase bis zu 24 Monaten, jedoch mit einer Mindestarbeitszeit von 15 Stunden/Woche. Sie gilt in Betrieben ab 25 Mitarbeitenden.
Gibt es finanzielle Unterstützung für pflegende Beschäftigte?
Ja. Im Akutfall können Mitarbeitende die 10-tägige kurzzeitige Arbeitsverhinderung nutzen und erhalten dafür Pflegeunterstützungsgeld – bis zu 90 % des Nettoentgelts. Für längere Freistellungen kann ein zinsloses Darlehen beim BAFzA beantragt werden.
Was ist eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI – und wer hat Anspruch?
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben Anspruch auf eine kostenlose, umfassende Pflegeberatung – inklusive Versorgungsplanung, Hilfsmittelberatung und Unterstützung beim Antragswesen. Die Beratung muss innerhalb von 2 Wochen nach Antragstellung erfolgen.
Sind Pflegekurse für Angehörige wirklich kostenlos?
Ja. Pflegekurse nach §45 SGB XI – ob online, vor Ort oder als individuelle Schulung zu Hause – werden für gesetzlich Versicherte vollständig von den Pflegekassen übernommen. Unternehmen können diese Angebote im Rahmen ihres BGM sichtbar machen, ohne zusätzliche Kosten.
Zur Autorin
Isabell Jungesblut
Als Expertin für Gesundheits- und Krankenpflege bringt Isabell Jungesblut umfangreiche Erfahrungen aus der Akutversorgung aber auch aus der vollstationären Langzeitversorgung mit. Hier im Pflege ABC teilt sie ihr umfangreiches Wissen mit Ihnen, um die Pflege für Sie zu erleichtern.
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