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Rentenerhöhung 2025: Plus bei der Rente ab Juli – aber Achtung bei der Pflegeversicherung
Isabell Jungesblut
Eine Rentenerhöhung ist immer eine Nachricht, die Hoffnung macht. Auch 2025 dürfen sich Rentnerinnen und Rentner über ein Plus ihrer Rente freuen: Ab dem 1. Juli 2025 steigen die gesetzlichen Renten um 3,74 %. Der Rentenwert wird von 39,32 € auf 40,79 € angehoben.
Doch auch wenn die gute Nachricht feststeht – bei genauem Hinsehen zeigt sich: Die Erhöhung kommt erst ab August richtig bei den Menschen an. Grund dafür ist die Anpassung der Pflegeversicherung.
Pflegeversicherung 2025: Warum die Rentenerhöhung erst später spürbar wird

Zum 1. Januar 2025 wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 3,4 % auf 3,6 % angehoben - somit um 0,2%. Da der Erhöhung jedoch erst im Dezember zugestimmt wurde, konnten die neuen Beiträge bei Rentnerinnen und Rentnern nicht sofort ab Jahresbeginn berücksichtigt werden.
Stattdessen werden die höheren Beiträge für die Monate Januar bis Juni 2025 erst im Juli 2025 nachträglich eingezogen. Das bedeutet: Im Juli wird ein zusätzlicher Sonderbeitrag von 1,2 % fällig.
Konkret heißt das: Rentnerinnen und Rentner zahlen im Juli insgesamt 4,8 % Pflegeversicherungsbeitrag – bestehend aus dem regulären Satz von 3,6 % plus dem nachträglichen Zuschlag von 1,2 %.
Die Folge für Rentnerinnen und Rentner ist spürbar: Obwohl die gesetzliche Rentenerhöhung ab Juli 2025 offiziell greift, fällt sie im ersten Monat netto deutlich geringer aus. Erst ab August 2025 wird dann wieder ausschließlich der reguläre Beitrag von 3,6 % abgezogen. Ab diesem Zeitpunkt kommt die Rentenerhöhung dann vollständig bei den Rentnerinnen und Rentnern an.
Steuern, Sozialabgaben und Inflation: Was Rentner 2025 beachten sollten
Die Rentenerhöhung 2025 bringt zwar ein Plus im Geldbeutel für Rentnerinnen und Rentner mit sich, doch es lohnt sich, auch auf die Details zu achten.
Denn: Rund 73.000 Rentnerinnen und Rentner werden durch die Erhöhung erstmals steuerpflichtig.
Der Grundfreibetrag 2025 liegt bei:
Denn: Rund 73.000 Rentnerinnen und Rentner werden durch die Erhöhung erstmals steuerpflichtig.
Der Grundfreibetrag 2025 liegt bei:
Rentenerhöhung 2025 und die Inflation

Fazit: Die Pflegeversicherung verzögert das spürbare Plus bei der Rente
Die Rentenerhöhung 2025 bringt zwar ein Plus bei der Rente, doch durch die rückwirkende Anpassung des Pflegeversicherungsbeitrags wird das zusätzliche Geld erst ab August 2025 vollständig auf dem Konto sichtbar. Im Juli dämpfen die einmaligen Nachzahlungen für die Pflegeversicherung das spürbare Plus. Zusätzlich steigen durch die höheren Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie durch mögliche neue Steuerpflichten die laufenden Abzüge.
Ein Blick in die nächste Rentenmitteilung lohnt sich: Dort erfahren Rentnerinnen und Rentner, wie hoch die tatsächliche Auszahlung ist und wann die Rentenerhöhung voll zum Tragen kommt.
Rentenerhöhung 2025: Häufig gestellte Fragen
Wann bekommen Rentnerinnen und Rentner die höhere Rente ausgezahlt?
Die Rentenerhöhung gilt ab Juli 2025. Die volle Erhöhung wird aber erst ab August 2025 vollständig auf dem Konto sichtbar, da im Juli rückwirkende Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen werden.
Warum fällt die Rentenerhöhung im Juli geringer aus?
Im Juli 2025 wird neben dem regulären Pflegebeitrag ein zusätzlicher Sonderbeitrag eingezogen. Dadurch verringert sich das Rentenplus vorübergehend.
Muss ich wegen der Rentenerhöhung jetzt Steuern zahlen?
Wenn Ihre Gesamteinkünfte durch die Erhöhung den Grundfreibetrag von 12.096 € (Alleinstehende) bzw. 24.192 € (Verheiratete) pro Jahr überschreiten, werden Sie steuerpflichtig. Die Deutsche Rentenversicherung informiert Sie in der Rentenmitteilung.
Was ist ein Rentenzuschlag?
Ein Rentenzuschlag ist ein individueller Aufschlag auf die Rente, der zusätzlich zur normalen Rentenberechnung gezahlt wird. Er betrifft bestimmte Gruppen von Rentnerinnen und Rentnern, zum Beispiel Personen, die lange gearbeitet, aber wenig verdient haben (Grundrente) oder Menschen, die eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen.

Zur Autorin
Isabell Jungesblut
Als Expertin für Gesundheits- und Krankenpflege bringt Isabell Jungesblut umfangreiche Erfahrungen aus der Akutversorgung aber auch aus der vollstationären Langzeitversorgung mit. Hier im Pflege ABC teilt sie ihr umfangreiches Wissen mit Ihnen, um die Pflege für Sie zu erleichtern.
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