Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen - Beispiele, Antrag & Zuschuss

Thea Regenberg

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen - Beispiele, Antrag & Zuschuss

   Thea Regenberg  
Mit steigendem Pflegebedarf kann das eigene Zuhause schnell zur Herausforderung werden. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen helfen, die Wohnung oder das Haus sicherer und barrierefreier zu gestalten. Dazu gehören zum Beispiel Treppenlifte, Türverbreiterungen oder der Umbau des Badezimmers mit bodengleicher Dusche und Haltegriffen. Diese Anpassungen erleichtern nicht nur den Alltag, sondern verringern auch das Sturzrisiko. Die Pflegekasse kann solche Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme nach §40 SGB XI bezuschussen. Eine individuelle Pflegeberatung kann helfen, passende Lösungen für Ihre Pflegesituation zu finden.

Warum sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wichtig?

1. Selbstständigkeit erhalten 

Ein Treppenlift, eine bodengleiche Dusche oder einfach ein gut platzierter Haltegriff: Manchmal sind es genau diese kleinen Veränderungen, die den Unterschied machen. Sie erleichtern den Alltag, geben der zu pflegenden Person Sicherheit und stärken zusätzlich das Selbstvertrauen. Denn was früher selbstverständlich war, kann plötzlich zur Hürde werden. Selbst eine einfache Türschwelle. Mit den richtigen Anpassungen bleibt das eigene Zuhause ein Ort, an dem Ihr Angehöriger sich möglichst lange sicher und selbstständig bewegen kann.

2. Stürze vermeiden durch mehr Sicherheit

Ein Sturz kann schnell passieren, aber mit ein paar einfachen Maßnahmen lässt sich das Risiko deutlich senken. Rutschhemmende Böden bieten mehr Halt als glatte Fliesen, Haltegriffe sorgen für Stabilität in Bad und Flur, und Bewegungsmelder verbessern die Orientierung bei Nacht. An Treppen erhöhen beidseitige Geländer die Sicherheit, ein Treppenlift kann hier zusätzlich entlasten. Viele dieser Anpassungen werden von der Pflegekasse Ihres Familienmitglieds bezuschusst. 

Mein Tipp für Sie: Bereits kleine Anpassungen in der Wohnung können schwere Verletzungen verhindern und ein sicheres Gefühl in den eigenen vier Wänden geben. Dafür lege ich Ihnen meinen kostenlosen Kurs “Sicher Wohnen mit Pflegebedarf” ans Herz. Dieser ist nach §45 SGB XI für gesetzlich Versicherte kostenlos und zeigt Ihnen Schritt-für-Schritt, mit welchen praktischen Tipps und Lösungen das Zuhause Ihres Angehörigen barrierearm gestaltet werden kann. 

3. Erleichterung für pflegende Angehörige 

Auch für pflegende Angehörige und Pflegekräfte sind barrierefreie Lösungen eine Erleichterung. Ein höhenverstellbares Bett schont den Rücken, v.a. wichtig bei einer Bettlägerigkeit, eine ebenerdige Dusche macht die Körperpflege sicherer und angenehmer, und breitere Türen ermöglichen mehr Bewegungsfreiheit, gerade mit einem Rollstuhl. Diese Anpassungen reduzieren körperliche Belastungen und erleichtern die tägliche Pflege.

4. Länger im gewohnten Umfeld leben

Der Gedanke an ein Pflegeheim ist für viele Menschen eine große emotionale Herausforderung. Doch oft lässt sich dieser Schritt mit den richtigen Umbaumaßnahmen und Hilfsmitteln vermeiden oder zumindest noch hinauszögern. Ein sicheres, barrierefreies Zuhause ermöglicht es, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Das schenkt nicht nur mehr Lebensqualität, sondern auch ein Gefühl Geborgenheit, auch mit einem Unterstützungsbedarf. 
Gerade im Alter, können Duschen mit Einstieg oder Teppiche zu Stolperfallen werden

5. Lohnen sich wohnraumverbessernde Maßnahmen finanziell? Ja!

Natürlich kosten Umbauten Geld. Aber: Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und Person. Das bedeutet, dass viele Anpassungen entweder vollständig oder zumindest zu einem großen Teil gefördert werden. Dazu ist es möglich, Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel über die Kranken-oder Pflegekasse bezuschussen zu lassen. Eine Beratung im Fachhandel, bei der Kranken- oder Pflegekasse oder in einem Pflegestützpunkt hilft Ihnen, den individuellen Unterstützungsbedarf genau zu ermitteln und die passenden Hilfsmittel zu finden.

Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Damit das eigene Zuhause auch bei zunehmendem Pflegebedarf ein sicherer und angenehmer Ort bleibt, können gezielte Umbaumaßnahmen und technische Hilfsmittel den Alltag erheblich erleichtern. Bereits kleine Anpassungen, wie Haltegriffe im Bad, rutschfeste Bodenbeläge oder der Abbau von Türschwellen, erhöhen die Sicherheit und erleichtern die eigenständige Bewegung im Wohnraum. Wer größere Veränderungen benötigt, kann von baulichen Maßnahmen wie Treppenliften, Türverbreiterungen oder einer barrierefreien Dusche profitieren. Zusätzlich bieten technische Hilfsmittel, wie Hausnotrufsysteme oder elektrisch verstellbare Pflegebetten, mehr Komfort und unterstützen pflegende Angehörige bei körperlich belastenden Tätigkeiten, etwa beim Umlagern oder der Körperpflege.

Typische Maßnahmen, die häufig bewilligt werden, sind der Einbau barrierefreier Duschen, rutschsichere Treppenstufen, beidseitige Geländer, Türverbreiterungen, gut erreichbare Lichtschalter oder Bewegungsmelder für sichere Wege in der Nacht. Auch Anpassungen in der Küche, wie das Absenken von Hängeschränken oder die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsflächen, können die Selbstständigkeit in der eigenen Häuslichkeit erheblich fördern. Ob kleine Hilfsmittel oder umfangreiche Umbauten, jede Verbesserung trägt dazu bei, den Pflegealltag sicherer zu gestalten. 

Aber: Nicht jeder Umbau wird bezuschusst. Maßnahmen, die dem Wohnkomfort, Modernisierungen oder Reparaturen dienen, sind ausgeschlossen. Dazu zählen etwa Haushaltsgeräte wie Telefon oder Waschmaschine, Wärmedämmung, Schallschutz, Treppenreparaturen, Brandschutzmaßnahmen oder der Austausch der Heizungsanlage. Auch Schönheitsreparaturen, Feuchtigkeitsschäden oder der elektrische Antrieb einer Markise werden nicht gefördert. Nur Anpassungen, die die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern, sind zuschussfähig.
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Pflege ABC-Kursausschnitt zum Thema Wohngeld & wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit Dr. Wimmer

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Antrag und Kostenübernahme

Ein barrierefreies Zuhause kann den Pflegealltag erheblich erleichtern. Aber welche Maßnahmen werden gefördert, wie stellt man den Antrag und welche Zuschüsse gibt es? Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) oder deren Angehörige können den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei der Pflegekasse stellen. Pro Maßnahme übernimmt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro. 

Welche Voraussetzungen gelten für den Zuschuss?

Mit einem Treppenlift können schwer zu erreichende Stockwerke wieder zugänglich gemacht werden
Damit die Pflegekasse die Kosten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen übernimmt, muss mindestens eines von drei Kriterien erfüllt sein: Die Maßnahme muss entweder die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglichen, die Pflege erheblich erleichtern und die Belastung für Pflegebedürftige oder Pflegepersonen verringern oder eine selbstständige Lebensführung fördern. Da diese Voraussetzungen oft einen Auslegungsspielraum lassen, ist eine detaillierte Begründung im Antrag besonders wichtig. Beschreiben Sie konkret, warum die geplante Anpassung in Ihrer Situation notwendig ist und welchen Unterschied sie für den Pflegealltag macht. Je klarer die Notwendigkeit dargelegt wird, desto höher sind die Chancen auf eine Bewilligung. Viele Maßnahmen können auch von Gutachtern des medizinischen Dienstes oder Pflegeberatern empfohlen werden. Wenn der Gutachter wohnumfeldverbessernde Maßnahmen empfiehlt und diese in seinem Bericht dokumentiert, kann dies automatisch als Antrag gewertet werden, es sei denn, die pflegebedürftige Person widerspricht dem. Auch Pflegeberater spielen eine wichtige Rolle bei der Planung solcher Anpassungen. Sie können die individuelle Pflegesituation einschätzen und gezielt Vorschläge machen, wie das Wohnumfeld optimiert werden kann und bei der Beantragung unterstützen. 

Wie wird der Antrag gestellt?

Der Antrag auf Kostenübernahme umfasst mehrere Schritte: Zunächst sollte der Bedarf ermittelt werden, um festzustellen, welche Anpassungen erforderlich sind. Danach ist es wichtig, Kostenvoranschläge von Fachfirmen einzuholen, um eine fundierte Grundlage für den Antrag zu haben. Hier lohnt es sich, auch mehrere Kostenvoranschläge einzuholen und das beste Angebot zu wählen. Der eigentliche Antrag wird dann bei der Pflegekasse eingereicht, entweder formlos oder mithilfe spezieller Antragsformulare, die je nach Kasse variieren können. Bevor mit den Umbauten begonnen wird, muss jedoch die Genehmigung abgewartet werden, da eine nachträgliche Kostenübernahme nicht garantiert ist.

Wichtiger Hinweis für Sie: Die Pflegekasse hat in der Regel drei Wochen Zeit, um über den Antrag zu entscheiden. Falls ein medizinisches Gutachten erforderlich ist, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Sollte diese Zeit überschritten werden, ohne dass eine schriftliche Begründung erfolgt, gilt der Antrag automatisch als genehmigt.

Zuschuss zur Wohnraumanpassung nach Pflegegrad

Unabhängig vom Pflegegrad beträgt der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen seit Januar 2025 bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und pro Person. Besonders vorteilhaft ist dies für Haushalte mit mehreren Pflegebedürftigen: Ehepaare können dann gemeinsam bis zu 8.320 Euro erhalten und in einer Pflege-WG sind sogar bis zu 16.640 Euro möglich. Aber nicht immer deckt der Zuschuss der Pflegekasse die gesamten Kosten für notwendige Umbaumaßnahmen. Doch es gibt weitere Möglichkeiten, die Finanzierung zu ergänzen. KfW-Zuschüsse für barrierefreies Wohnen können zusätzlich beantragt werden, und viele Maßnahmen lassen sich steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzen. Wer handwerklich geschickt ist, kann kleinere Anpassungen, wie das Anbringen von Haltegriffen, in Eigenleistung umsetzen. Sollte sich die Pflegesituation verändern und neue Anpassungen erforderlich machen, kann ein erneuter Antrag auf finanzielle Unterstützung gestellt werden. 
Barrierefreihe Wohnungen helfen, möglichst lange in den eigenen vier Wänden zu bleiben

Fazit: Mehr Sicherheit und Lebensqualität durch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Ein barrierefreies Zuhause kann den Alltag für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen enorm erleichtern. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen helfen dabei, mehr Sicherheit, Komfort und Selbstständigkeit zu schaffen. Sie können sogar dazu beitragen, einen Umzug in ein Pflegeheim zu vermeiden oder noch eine Weile hinauszuzögern. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und Person, und in Haushalten mit mehreren Pflegebedürftigen kann sich der Zuschuss entsprechend vervielfachen. Falls das Budget nicht ausreicht, gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten, steuerliche Vorteile oder die Möglichkeit, kleinere Anpassungen in Eigenleistung umzusetzen. Lassen Sie sich beraten, prüfen Sie die besten Möglichkeiten für Ihr Familienmitglied und stellen Sie den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen rechtzeitig. So sorgen Sie dafür, dass Ihr Angehöriger auch mit Pflegebedarf weiterhin sicher, selbstständig und mit guter Lebensqualität in den eigenen vier Wänden leben kann.


💜-liche Grüße 

Ihre Thea Regenberg


Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Häufig gestellte Fragen

Welche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen werden von der Pflegekasse bezuschusst?

Die Pflegekasse unterstützt wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach §40 SGB XI, wenn sie die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern. Dazu gehören bauliche Anpassungen wie Treppenlifte, Türverbreiterungen, bodengleiche Duschen oder die Entfernung von Türschwellen. Auch technische Hilfsmittel, etwa elektrisch verstellbare Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme, können bezuschusst werden. 

Wie oft kann ich wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen?

Ein Zuschuss zur Wohnraumanpassung kann erneut beantragt werden, wenn sich die Pflegesituation verändert, zum Beispiel, wenn der Gesundheitszustand Ihres Angehörigen sich verschlechtert oder neue Einschränkungen hinzukommen. Jede wohnumfeldverbessernde Maßnahme wird dabei einzeln betrachtet. 

Wer kann einen Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen stellen? 

Den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können Pflegebedürftige selbst oder deren bevollmächtigte Angehörige bei der Pflegekasse einreichen. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad ab Pflegegrad 1. 

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht alle baulichen Maßnahmen werden gefördert. Allgemeine Modernisierungen, Reparaturen oder Maßnahmen zur Wohnkomfortsteigerung fallen nicht unter die Förderung. Dazu gehören etwa der Austausch der Heizungsanlage, Wärmedämmung, Schallschutz oder Schönheitsreparaturen wie das Streichen von Wänden. Auch Haushaltsgeräte wie Telefon oder Waschmaschine sowie der elektrische Antrieb einer Markise sind keine wohnumfeldverbessernden Maßnahmen im Sinne der Pflegekasse. 

Wie stelle ich den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen? 

Der Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kann formlos oder mithilfe eines speziellen Antragsformulars bei der Pflegekasse gestellt werden. Vorab ist es aber sinnvoll, eine Beratung durch in Anspruch zu nehmen, um den individuellen Bedarf festzustellen. Anschließend sollten Sie Kostenvoranschläge von Fachfirmen einholen, vergleichen und einen dann zusammen mit dem Antrag einreichen. Umbaumaßnahmen sollten erst nach der Genehmigung der Pflegekasse begonnen werden. 
Zur Autorin

Thea Regenberg

EXAMINIERTE ALTENPFLEGERIN & PFLEGEBERATERIN
Als erfahrene Altenpflegerin kennt sich Thea Regenberg mit den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen bestens aus. Im Pflege ABC teilt sie ihr Fachwissen in der Grund- und Behandlungspflege, sowie der Organisation und Dokumentation von medizinischen und pflegefachlichen Abläufen.
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