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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen - Beispiele, Antrag & Zuschuss
Thea Regenberg
Mit steigendem Pflegebedarf kann das eigene Zuhause schnell zur Herausforderung werden. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen helfen, die Wohnung oder das Haus sicherer und barrierefreier zu gestalten. Dazu gehören zum Beispiel Treppenlifte, Türverbreiterungen oder der Umbau des Badezimmers mit bodengleicher Dusche und Haltegriffen. Diese Anpassungen erleichtern nicht nur den Alltag, sondern verringern auch das Sturzrisiko. Die Pflegekasse kann solche Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme nach §40 SGB XI bezuschussen. Eine individuelle Pflegeberatung kann helfen, passende Lösungen für Ihre Pflegesituation zu finden.
Warum sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wichtig?
1. Selbstständigkeit erhalten
Ein Treppenlift, eine bodengleiche Dusche oder einfach ein gut platzierter Haltegriff: Manchmal sind es genau diese kleinen Veränderungen, die den Unterschied machen. Sie erleichtern den Alltag, geben der zu pflegenden Person Sicherheit und stärken zusätzlich das Selbstvertrauen. Denn was früher selbstverständlich war, kann plötzlich zur Hürde werden. Selbst eine einfache Türschwelle. Mit den richtigen Anpassungen bleibt das eigene Zuhause ein Ort, an dem Ihr Angehöriger sich möglichst lange sicher und selbstständig bewegen kann.
2. Stürze vermeiden durch mehr Sicherheit
3. Erleichterung für pflegende Angehörige
4. Länger im gewohnten Umfeld leben

5. Lohnen sich wohnraumverbessernde Maßnahmen finanziell? Ja!
Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Antrag und Kostenübernahme
Welche Voraussetzungen gelten für den Zuschuss?

Wie wird der Antrag gestellt?
Zuschuss zur Wohnraumanpassung nach Pflegegrad

Fazit: Mehr Sicherheit und Lebensqualität durch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Ein barrierefreies Zuhause kann den Alltag für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen enorm erleichtern. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen helfen dabei, mehr Sicherheit, Komfort und Selbstständigkeit zu schaffen. Sie können sogar dazu beitragen, einen Umzug in ein Pflegeheim zu vermeiden oder noch eine Weile hinauszuzögern. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und Person, und in Haushalten mit mehreren Pflegebedürftigen kann sich der Zuschuss entsprechend vervielfachen. Falls das Budget nicht ausreicht, gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten, steuerliche Vorteile oder die Möglichkeit, kleinere Anpassungen in Eigenleistung umzusetzen. Lassen Sie sich beraten, prüfen Sie die besten Möglichkeiten für Ihr Familienmitglied und stellen Sie den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen rechtzeitig. So sorgen Sie dafür, dass Ihr Angehöriger auch mit Pflegebedarf weiterhin sicher, selbstständig und mit guter Lebensqualität in den eigenen vier Wänden leben kann.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Häufig gestellte Fragen
Welche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen werden von der Pflegekasse bezuschusst?
Die Pflegekasse unterstützt wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach §40 SGB XI, wenn sie die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern. Dazu gehören bauliche Anpassungen wie Treppenlifte, Türverbreiterungen, bodengleiche Duschen oder die Entfernung von Türschwellen. Auch technische Hilfsmittel, etwa elektrisch verstellbare Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme, können bezuschusst werden.
Wie oft kann ich wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen?
Ein Zuschuss zur Wohnraumanpassung kann erneut beantragt werden, wenn sich die Pflegesituation verändert, zum Beispiel, wenn der Gesundheitszustand Ihres Angehörigen sich verschlechtert oder neue Einschränkungen hinzukommen. Jede wohnumfeldverbessernde Maßnahme wird dabei einzeln betrachtet.
Wer kann einen Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen stellen?
Den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können Pflegebedürftige selbst oder deren bevollmächtigte Angehörige bei der Pflegekasse einreichen. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad ab Pflegegrad 1.
Welche Kosten werden nicht übernommen?
Nicht alle baulichen Maßnahmen werden gefördert. Allgemeine Modernisierungen, Reparaturen oder Maßnahmen zur Wohnkomfortsteigerung fallen nicht unter die Förderung. Dazu gehören etwa der Austausch der Heizungsanlage, Wärmedämmung, Schallschutz oder Schönheitsreparaturen wie das Streichen von Wänden. Auch Haushaltsgeräte wie Telefon oder Waschmaschine sowie der elektrische Antrieb einer Markise sind keine wohnumfeldverbessernden Maßnahmen im Sinne der Pflegekasse.
Wie stelle ich den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Der Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kann formlos oder mithilfe eines speziellen Antragsformulars bei der Pflegekasse gestellt werden. Vorab ist es aber sinnvoll, eine Beratung durch in Anspruch zu nehmen, um den individuellen Bedarf festzustellen. Anschließend sollten Sie Kostenvoranschläge von Fachfirmen einholen, vergleichen und einen dann zusammen mit dem Antrag einreichen. Umbaumaßnahmen sollten erst nach der Genehmigung der Pflegekasse begonnen werden.

Zur Autorin
Thea Regenberg
Als erfahrene Altenpflegerin kennt sich Thea Regenberg mit den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen bestens aus. Im Pflege ABC teilt sie ihr Fachwissen in der Grund- und Behandlungspflege, sowie der Organisation und Dokumentation von medizinischen und pflegefachlichen Abläufen.
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