Das Testament: Das sollten Sie wissen

Isabell Jungesblut

Das Testament: Das sollten Sie wissen

Isabell Jungesblut
Ein Testament ist nicht nur ein Schriftstück, sondern die Chance, den eigenen Nachlass nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen zu ordnen. Wer kein Testament hinterlässt, für den gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer den persönlichen Wünschen entspricht. Mit einem Testament behalten Sie selbst die Kontrolle: Sie legen fest, wer erben soll und in welchen Anteilen. Damit schaffen Sie Klarheit, entlasten Ihre Angehörigen und beugen Streitigkeiten vor. Das Testament ist somit ein wichtiges Instrument der Selbstbestimmung – und gibt die Sicherheit, dass der letzte Wille respektiert wird.

Testament handschriftlich oder beim Notar?

Älterer Herr verfasst seinen letzten Willen
Viele Menschen fragen sich: Soll ich mein Testament handschriftlich verfassen oder es lieber notariell erstellen lassen? Grundsätzlich gibt es beide Möglichkeiten, und beide sind rechtlich gültig – sie unterscheiden sich aber in Aufwand, Kosten und Rechtssicherheit.

Das handschriftliche Testament

Ein Testament ist handschriftlich gültig, wenn es vollständig eigenhändig geschrieben und mit einer Unterschrift versehen ist. Zusätzlich sollten Ort und Datum angegeben werden – das schafft Rechtssicherheit und verhindert Streit über die Gültigkeit oder den Zeitpunkt der Errichtung. Wichtig ist eine klare und eindeutige Formulierung, damit es nicht zu Missverständnissen kommt. Wer unsicher ist, sollte sich rechtlich beraten lassen. Eine einfache Beglaubigung reicht für die Wirksamkeit nicht aus – sie kann lediglich die Echtheit einer Unterschrift bestätigen, ersetzt aber kein gültiges Testament.

Das notarielle Testament

Ein notarielles Testament bietet besondere Rechtssicherheit. Der Notar berät, formuliert den Text rechtlich korrekt und hinterlegt das Dokument beim Nachlassgericht. Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses, sind aber oft gut investiert, da Streit vermieden wird. Empfehlenswert ist diese Form vor allem bei komplexen Familienverhältnissen, größerem Vermögen oder Auslandsbezug. Zwingend notwendig ist sie, wenn eine Behinderung das eigenhändige Schreiben unmöglich macht.

Gegenseitiges Testament: Besonders für Ehepaare interessant

Ein besonderes Modell ist das gegenseitige Testament, das nur Ehegatten errichten können. Dabei setzen sie sich gegenseitig als Erben ein oder treffen wechselseitige Verfügungen, die voneinander abhängen. Die bekannteste Form ist das sogenannte Berliner Testament: Hier erbt zunächst der überlebende Partner, während die Kinder erst nach dessen Tod als Schlusserben eingesetzt werden. Diese Lösung ist sehr beliebt, weil sie Sicherheit für den länger lebenden Partner schafft. Allerdings entfaltet sie oft eine starke Bindungswirkung.

Stirbt ein Ehepartner, kann der überlebende Partner die einmal getroffenen Verfügungen in der Regel nicht mehr ändern – ein Punkt, der gut überlegt sein sollte. Hinzu kommt, dass beim Berliner Testament steuerliche Nachteile entstehen können, da die Freibeträge der Kinder erst beim zweiten Erbfall greifen.

Pflichtteil: Grenzen der Testierfreiheit

Notar bespricht Testament mit einem Paar
Vielleicht denken Sie, dass Sie in Ihrem Testament völlig frei entscheiden können, wer etwas erben soll – aber ganz so einfach ist es nicht. Durch den sogenannten Pflichtteil werden nahe Angehörige geschützt. Anspruch darauf haben in der Regel Kinder, Ehepartner und in manchen Fällen auch die Eltern der verstorbenen Person.

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das bedeutet: Selbst wenn Sie im Testament festlegen, dass eine bestimmte Person nichts erben soll, kann sie ihren Pflichtteil trotzdem einfordern. Dieser wird in Geld ausgezahlt, nicht in Form von Sachwerten oder bestimmten Gegenständen.

Pflichtteilsansprüche sind oft ein Grund für Streit in Familien, wenn sie im Testament nicht berücksichtigt werden. Auch wer ein Kind als Alleinerben einsetzt, muss damit rechnen, dass die anderen ihren Pflichtteil einfordern. 

Mein Tipp an Sie: 

Tipp: Planen Sie den Pflichtteil von Anfang an ein – das sorgt für Klarheit und hilft, Konflikte zu vermeiden. Bei komplexen Familienverhältnissen oder größerem Vermögen ist fachliche Beratung besonders sinnvoll.

Besonderheit: Das Behindertentestament

Eine besondere Möglichkeit für Familien mit einem Kind mit einer Behinderung ist das sogenannte Behindertentestament. Ziel ist es, das Kind abzusichern, ohne dass geerbtes Vermögen auf Sozialleistungen angerechnet wird.

Typisch ist dabei eine besondere Gestaltung mit Vor- und Nacherbschaft sowie einer Testamentsvollstreckung. Das bedeutet: Das Kind wird zwar im Testament berücksichtigt, kann aber nicht selbst frei über das Erbe verfügen. Stattdessen verwaltet eine Vertrauensperson – oft ein Geschwisterkind oder ein eingesetzter Testamentsvollstrecker – das Vermögen. Von dort aus können regelmäßig Beträge für Dinge wie Hilfsmittel, Freizeitaktivitäten oder besondere Anschaffungen ausgezahlt werden. Auf diese Weise bleibt das Kind gegenüber Sozialleistungsträgern rechtlich als vermögenslos eingestuft und behält seine Ansprüche auf Unterstützung.

Der große Vorteil: Das Behindertentestament sorgt dafür, dass das Kind langfristig finanziell abgesichert ist – und die Familie sicher sein kann, dass das Erbe sinnvoll eingesetzt wird.
Da die rechtliche Gestaltung sehr komplex ist, sollten Sie diesen Schritt unbedingt gemeinsam mit einer Notarin, einem Notar oder einer Fachanwältin beziehungsweise einem Fachanwalt für Erbrecht gehen. So stellen Sie sicher, dass alle wichtigen Aspekte beachtet werden und der Schutz Ihres Angehörigen auch wirklich gewährleistet ist.

Testament sicher hinterlegen: Wo ist der beste Ort?

Ordner mit Dokumenten wie ein Testament
Viele stellen sich die Frage: Wo sollte man ein Testament hinterlegen?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Private Aufbewahrung – etwa zu Hause in einem Safe oder bei einer Vertrauensperson. Das ist zwar möglich, birgt aber das Risiko, dass das Testament verloren geht oder im Ernstfall nicht gefunden wird.

  • Amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht – besonders sicher, weil das Testament dort offiziell hinterlegt wird. Gleichzeitig erfolgt eine Registrierung im Zentralen Testamentsregister, sodass das Testament im Todesfall automatisch aufgefunden und eröffnet wird.

Wer sein Testament beim Notar errichtet, kann es direkt in die amtliche Verwahrung geben. Auch ein privatschriftliches Testament kann beim Nachlassgericht hinterlegt werden – das sorgt für maximale Sicherheit.

Beratung: Wann lohnt sie sich?

Eine Beratung durch eine Notarin, einen Notar oder eine Fachanwältin beziehungsweise einen Fachanwalt für Erbrecht ist besonders sinnvoll, wenn die familiären oder finanziellen Verhältnisse komplex sind – etwa bei Patchworkfamilien, Immobilienbesitz, einer Unternehmensnachfolge oder besonderen Wünschen zur Vermögensverteilung.
Auch bei speziellen Gestaltungen wie einem Behindertentestament ist fachkundiger Rat unverzichtbar. Nur so lässt sich sicherstellen, dass ein Angehöriger mit Behinderung langfristig abgesichert ist, ohne Nachteile bei Sozialleistungen zu erleiden.

Kurze Checkliste: Testament verfassen in 5 Schritten

1. Überlegen, ob handschriftlich oder notariell.

2. Festlegen, wer erben soll, in welchem Anteil – und wer an deren          Stelle tritt, falls jemand nicht mehr erben kann.

3. Pflichtteil beachten und rechtliche Grenzen kennen.

4. Sichere Verwahrung wählen – am besten beim Nachlassgericht.

5. Beratung in Anspruch nehmen, wenn Unsicherheiten bestehen.


💜-liche Grüße 

Das Testament: Häufig gestellte Fragen

Was gilt, wenn kein Testament vorhanden ist?

In diesem Fall greift automatisch die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sie regelt, wer in welcher Reihenfolge erbt.

Was passiert, wenn man aus gesundheitlichen Gründen kein Testament mehr handschriftlich verfassen kann?

In diesem Fall ist ein handschriftliches Testament nicht mehr möglich, da es zwingend eigenhändig geschrieben werden muss. Die Lösung ist ein notarielles Testament. Hierbei protokolliert der Notar den letzten Willen. So ist sichergestellt, dass das Testament auch dann gültig bleibt, wenn die Testierende oder der Testierende nicht mehr selbst schreiben kann.

Was kostet ein Testament beim Notar?

Die Kosten für ein notarielles Testament sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Je höher das Vermögen, desto höher auch die Gebühren. Zusätzlich entstehen geringe Kosten für die Verwahrung und die Eintragung ins Zentrale Testamentsregister.

Ist ein handschriftliches Testament gültig?

Ja, ein handschriftliches Testament ist gültig, wenn es komplett eigenhändig geschrieben, mit Ort, Datum und Unterschrift versehen ist. Maschinenschrift oder nur eine Unterschrift reichen nicht aus.

Wo sollte man ein Testament hinterlegen?

Ein Testament kann zu Hause aufbewahrt werden – sicherer ist jedoch die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht. Dort wird es auch im Zentralen Testamentsregister registriert und automatisch eröffnet, wenn der Todesfall eintritt.

Was bedeutet ein gegenseitiges Testament?

Ein gegenseitiges Testament wird von Ehepartnern gemeinsam verfasst. Meist setzen sie sich gegenseitig als Erben ein, häufig in Form des bekannten Berliner Testaments.

Muss man ein Testament beglaubigen lassen?

Nein. Ein Testament ist auch ohne Beglaubigung gültig – entweder wenn es handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben ist, oder wenn es vom Notar beurkundet wird. Eine einfache Beglaubigung, wie sie Behörden oft anbieten, ersetzt diese Formen nicht. Sie kann nur ergänzend genutzt werden, um die Echtheit einer Unterschrift zu bestätigen.
Isabell Jungesblut
Zur Autorin

Isabell Jungesblut

EXAMINIERTE GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGERIN
Als Expertin für Gesundheits- und Krankenpflege bringt Isabell Jungesblut umfangreiche Erfahrungen aus der Akutversorgung aber auch aus der vollstationären Langzeitversorgung mit. Hier im Pflege ABC teilt sie ihr umfangreiches Wissen mit Ihnen, um die Pflege für Sie zu erleichtern.
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