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Das Testament: Das sollten Sie wissen
Isabell Jungesblut
Ein Testament ist nicht nur ein Schriftstück, sondern die Chance, den eigenen Nachlass nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen zu ordnen. Wer kein Testament hinterlässt, für den gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer den persönlichen Wünschen entspricht. Mit einem Testament behalten Sie selbst die Kontrolle: Sie legen fest, wer erben soll und in welchen Anteilen. Damit schaffen Sie Klarheit, entlasten Ihre Angehörigen und beugen Streitigkeiten vor. Das Testament ist somit ein wichtiges Instrument der Selbstbestimmung – und gibt die Sicherheit, dass der letzte Wille respektiert wird.
Testament handschriftlich oder beim Notar?
Viele Menschen fragen sich: Soll ich mein Testament handschriftlich verfassen oder es lieber notariell erstellen lassen? Grundsätzlich gibt es beide Möglichkeiten, und beide sind rechtlich gültig – sie unterscheiden sich aber in Aufwand, Kosten und Rechtssicherheit.
Das handschriftliche Testament
Das notarielle Testament
Das handschriftliche Testament
Ein Testament ist handschriftlich gültig, wenn es vollständig eigenhändig geschrieben und mit einer Unterschrift versehen ist. Zusätzlich sollten Ort und Datum angegeben werden – das schafft Rechtssicherheit und verhindert Streit über die Gültigkeit oder den Zeitpunkt der Errichtung. Wichtig ist eine klare und eindeutige Formulierung, damit es nicht zu Missverständnissen kommt. Wer unsicher ist, sollte sich rechtlich beraten lassen. Eine einfache Beglaubigung reicht für die Wirksamkeit nicht aus – sie kann lediglich die Echtheit einer Unterschrift bestätigen, ersetzt aber kein gültiges Testament.
Das notarielle Testament
Ein notarielles Testament bietet besondere Rechtssicherheit. Der Notar berät, formuliert den Text rechtlich korrekt und hinterlegt das Dokument beim Nachlassgericht. Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses, sind aber oft gut investiert, da Streit vermieden wird. Empfehlenswert ist diese Form vor allem bei komplexen Familienverhältnissen, größerem Vermögen oder Auslandsbezug. Zwingend notwendig ist sie, wenn eine Behinderung das eigenhändige Schreiben unmöglich macht.
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Pflichtteil: Grenzen der Testierfreiheit
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Kurze Checkliste: Testament verfassen in 5 Schritten
1. Überlegen, ob handschriftlich oder notariell.
2. Festlegen, wer erben soll, in welchem Anteil – und wer an deren Stelle tritt, falls jemand nicht mehr erben kann.
3. Pflichtteil beachten und rechtliche Grenzen kennen.
3. Pflichtteil beachten und rechtliche Grenzen kennen.
4. Sichere Verwahrung wählen – am besten beim Nachlassgericht.
5. Beratung in Anspruch nehmen, wenn Unsicherheiten bestehen.
Das Testament: Häufig gestellte Fragen
Was gilt, wenn kein Testament vorhanden ist?
In diesem Fall greift automatisch die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sie regelt, wer in welcher Reihenfolge erbt.
Was passiert, wenn man aus gesundheitlichen Gründen kein Testament mehr handschriftlich verfassen kann?
In diesem Fall ist ein handschriftliches Testament nicht mehr möglich, da es zwingend eigenhändig geschrieben werden muss. Die Lösung ist ein notarielles Testament. Hierbei protokolliert der Notar den letzten Willen. So ist sichergestellt, dass das Testament auch dann gültig bleibt, wenn die Testierende oder der Testierende nicht mehr selbst schreiben kann.
Was kostet ein Testament beim Notar?
Die Kosten für ein notarielles Testament sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Je höher das Vermögen, desto höher auch die Gebühren. Zusätzlich entstehen geringe Kosten für die Verwahrung und die Eintragung ins Zentrale Testamentsregister.
Ist ein handschriftliches Testament gültig?
Ja, ein handschriftliches Testament ist gültig, wenn es komplett eigenhändig geschrieben, mit Ort, Datum und Unterschrift versehen ist. Maschinenschrift oder nur eine Unterschrift reichen nicht aus.
Wo sollte man ein Testament hinterlegen?
Ein Testament kann zu Hause aufbewahrt werden – sicherer ist jedoch die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht. Dort wird es auch im Zentralen Testamentsregister registriert und automatisch eröffnet, wenn der Todesfall eintritt.
Was bedeutet ein gegenseitiges Testament?
Ein gegenseitiges Testament wird von Ehepartnern gemeinsam verfasst. Meist setzen sie sich gegenseitig als Erben ein, häufig in Form des bekannten Berliner Testaments.
Muss man ein Testament beglaubigen lassen?
Nein. Ein Testament ist auch ohne Beglaubigung gültig – entweder wenn es handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben ist, oder wenn es vom Notar beurkundet wird. Eine einfache Beglaubigung, wie sie Behörden oft anbieten, ersetzt diese Formen nicht. Sie kann nur ergänzend genutzt werden, um die Echtheit einer Unterschrift zu bestätigen.
Zur Autorin
Isabell Jungesblut
Als Expertin für Gesundheits- und Krankenpflege bringt Isabell Jungesblut umfangreiche Erfahrungen aus der Akutversorgung aber auch aus der vollstationären Langzeitversorgung mit. Hier im Pflege ABC teilt sie ihr umfangreiches Wissen mit Ihnen, um die Pflege für Sie zu erleichtern.
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