Grad der Behinderung beantragen - Rechte, Vorteile und Ablauf im Überblick

Thea Regenberg

Grad der Behinderung beantragen - Rechte, Vorteile und Ablauf im Überblick

   Thea Regenberg  
Manchmal verändern gesundheitliche Einschränkungen oder chronische Erkrankungen das Leben von einem Tag auf den anderen. Der Alltag wird anspruchsvoller, gewohnte Abläufe geraten ins Wanken, und vieles, was selbstverständlich war, muss neu organisiert werden. In dieser Situation ist es verständlich, dass Sie sich fragen, wie Sie sich mehr Unterstützung und Sicherheit im Alltag sichern können. Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg ist der Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB). Diese Einstufung gibt Ihnen die Möglichkeit, konkrete Hilfen in Anspruch zu nehmen, von steuerlichen Entlastungen über arbeitsrechtlichen Schutz bis hin zu finanziellen Leistungen und mehr gesellschaftlicher Teilhabe. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie den Grad der Behinderung beantragen können, welche Vorteile Sie bereits ab einem GdB von 20, 30 oder 50 haben und welche Schritte Ihnen offen stehen, wenn Sie mit einer Entscheidung der Behörde nicht einverstanden sind.

Was bedeutet der Grad der Behinderung?

Auch Migräne kann zu einem Grad der Behinderung führen
Der Grad der Behinderung (GdB) gibt an, wie stark eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder chronische Erkrankung Ihr tägliches Leben beeinflusst. Die Einstufung erfolgt in Zehnerschritten von 20 bis 100, wobei 20 den niedrigsten und 100 den höchsten Wert darstellt. Wichtig zu wissen ist, dass es sich bei diesen Zahlen nicht um Prozentangaben handelt. Sie geben nicht in Prozent an, wie stark Sie eingeschränkt sind, sondern dienen der rechtlichen Einordnung und Bestimmung von Nachteilsausgleichen.

Es werden nicht einfach alle Einschränkungen addiert, sondern die Auswirkungen auf Ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in ihrer Gesamtheit betrachtet. Wenn Sie zum Beispiel eine Einschränkung haben, die mit GdB 30 bewertet wird, und eine weitere mit GdB 50, ergibt dies nicht automatisch einen GdB von 80. Stattdessen wird geprüft, wie sich beide Einschränkungen zusammengenommen auf Ihren Alltag auswirken, und es könnte ein GdB von 60 festgestellt werden. Entscheidend ist also, wie sehr Ihre Erkrankungen oder Behinderungen Ihr Leben insgesamt beeinflussen.

Nach §2 des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) gilt ein Mensch mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr als schwerbehindert. Erst ab diesem Wert haben Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis und die Rechte, die mit diesem Status verbunden sind. 

Wer legt den Grad der Behinderung (GdB) fest?

Die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) liegt in der Verantwortung des Versorgungsamtes oder je nach Bundesland, einer vergleichbaren Behörde wie dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Dort werden alle von Ihnen eingereichten Unterlagen sorgfältig geprüft. Um eine faire und fundierte Einschätzung zu gewährleisten, beauftragt die Behörde interne oder externe ärztliche Gutachterinnen und Gutachter mit der medizinischen Bewertung Ihrer gesundheitlichen Situation. Grundlage für diese Einstufung ist die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), auch bekannt als Versorgungsmedizinische Grundsätze. In dieser Verordnung ist detailliert festgelegt, wie unterschiedliche Erkrankungen und Einschränkungen bewertet werden und wie daraus eine Gesamteinschätzung des GdB entsteht. 

Die Entscheidung basiert ausschließlich auf den Auswirkungen Ihrer Erkrankungen auf Ihr tägliches Leben und nicht allein auf Diagnosen. So kann der Verlust eines Arms zu einem GdB von 70 führen, während die Entfernung des Magens oft mit einem GdB zwischen 40 und 50 bewertet wird. Jede Einschränkung wird einzeln betrachtet und dann zu einer Gesamteinschätzung zusammengeführt. Es ist möglich, dass der GdB im Laufe der Zeit erneut überprüft wird oder unbefristet gilt. In beiden Fällen ist eine Anpassung wichtig, wenn sich Ihr Gesundheitszustand deutlich verbessert oder verschlechtert. 

Wie bekomme ich einen Grad der Behinderung (GdB)?

jüngerer Herr informiert sich am Laptop über den Grad der Behinderung
Wenn Sie einen Grad der Behinderung beantragen möchten, führt Ihr erster Weg immer zu einer Behörde Ihres Bundeslandes, in der Regel dem Versorgungsamt. Je nach Region kann dieses Amt auch anders heißen, zum Beispiel „Amt für soziale Angelegenheiten“ oder „Landesamt für Soziales“. Hier stellen Sie einen Antrag auf Feststellung des GdB. Auf Grundlage dieses Antrags prüft die Behörde Ihre gesundheitliche Situation und legt fest, ob Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis und weitere Nachteilsausgleiche haben. Der Antrag selbst ist überall in Deutschland ähnlich aufgebaut, auch wenn Formulare und Portale von Bundesland zu Bundesland leicht variieren. Sie können ihn persönlich vor Ort einreichen oder, was in vielen Bundesländern inzwischen möglich ist, online ausfüllen und über das Landesportal abschicken. Mittlerweile gibt es auch weitere digitale Anbieter wie zum Beispiel Decari, bei denen Sie Ihren Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung kostenfrei und komplett online beim zuständigen Amt einreichen können oder sich über Ihre unterstützenden Vorteile informieren können. 

Wenn Sie den Antrag stellen, können Sie auch direkt angeben, dass Sie Merkzeichen beantragen möchten, die weitere Vorteile wie kostenlose Beförderung einer Begleitperson oder Parkerleichterungen ermöglichen.

Diese Unterlagen benötigen Sie für den Antrag auf einen GdB

Damit Ihr Antrag möglichst reibungslos bearbeitet werden kann, ist eine gute Vorbereitung entscheidend. Besonders wichtig ist es, Ihre gesundheitliche Situation durch aktuelle Unterlagen nachzuweisen. Ärztinnen und Ärzte können Sie dabei unterstützen, indem sie Ihnen sagen, welche Gutachten und Befunde benötigt werden. Grundsätzlich sollten alle medizinischen Unterlagen nicht älter als zwei Jahre sein. Besonders hilfreich sind Berichte aus Kliniken und Praxen, Reha- oder Kurgutachten sowie Pflege- und Betreuungsgutachten, die zeigen, wie sehr Ihre Einschränkungen Ihren Alltag beeinflussen. Auch Laborwerte, EKG-Ergebnisse, Röntgenaufnahmen und andere Befunde ergänzen das Gesamtbild und helfen den Gutachterinnen und Gutachtern, eine gerechte Bewertung vorzunehmen. Auch die Entbindung der behandelnden Ärzte zur direkten Einsicht in Unterlagen durch die Behörde ist möglich und kann den Prozess beschleunigen. 

Beratung vor dem Antrag: Warum sich Unterstützung lohnt und wichtig ist

Viele Menschen empfinden das Verfahren als komplex und fühlen sich unsicher, ob sie alles richtig ausfüllen. Deshalb kann es sehr sinnvoll sein, sich bereits vor der Antragstellung beraten zu lassen. Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) bietet kostenfreie und neutrale Unterstützung an, ebenso wie Sozialverbände wie der VdK oder SoVD und Wohlfahrtsverbände wie Caritas oder die Arbeiterwohlfahrt. Oft gibt es sogar die Möglichkeit einer Online-Beratung, die Sie bequem von zu Hause aus nutzen können. Eine solche Beratung hilft nicht nur, alle Unterlagen vollständig vorzubereiten, sondern gibt auch wertvolle Hinweise, ob eine Gleichstellung sinnvoll ist oder zu einem späteren Zeitpunkt eine Erhöhung des GdB in Frage kommen könnte. 

Unterstützende Vorteile bei GdB 20, 30 und 50

Aufname eines Behindertenparkplatzes
Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht nur ein offizieller Nachweis, sondern auch ein wichtiges Instrument, um Menschen mit Behinderung Unterstützung zu bieten und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu stärken. Die Vorteile richten sich nach dem Grad der Behinderung (GdB) und den Merkzeichen, die im Ausweis eingetragen sind. Während die Regelungen zu Steuern und Renten bundesweit einheitlich gelten, können bestimmte Leistungen, zum Beispiel im Nahverkehr, je nach Bundesland oder Kommune unterschiedlich ausgestaltet sein. Bereits ab einem GdB von 20 können Sie einen Steuerfreibetrag von 384 Euro pro Jahr geltend machen, auch wenn Sie in diesem Fall noch keinen Schwerbehindertenausweis erhalten. Mit einem GdB von 30 ist es möglich, sich offiziell schwerbehinderten Menschen gleichstellen zu lassen. Diese Gleichstellung kann besonders im Arbeitsleben wichtig sein, weil sie Ihnen einen erweiterten Kündigungsschutz und zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten sichert. Gleichzeitig erhöht sich der Steuerfreibetrag auf 620 Euro jährlich. Ab einem GdB von 50 gelten Sie rechtlich als schwerbehindert. Damit stehen Ihnen alle Nachteilsausgleiche zu: ein Steuerfreibetrag von 1.140 Euro, zusätzliche Urlaubstage, umfassende Vergünstigungen bei Mobilität und Freizeit, besondere Fördermöglichkeiten im Berufsleben und der Zugang zu einer früheren Altersrente.

Ein anerkannter GdB eröffnet Ihnen außerdem eine Vielzahl weiterer Vergünstigungen und Hilfen. Dazu zählen ermäßigte oder kostenlose Fahrten im Nah- und Fernverkehr, Parkausweise für speziell gekennzeichnete Parkplätze, finanzielle Unterstützung für Hilfsmittel und Umbauten sowie Nachteilsausgleiche in Bildungseinrichtungen und am Arbeitsplatz. Viele kulturelle Angebote, Sportveranstaltungen und Freizeiteinrichtungen sind für Menschen mit Behinderung vergünstigt oder barrierefrei zugänglich. Auch beim Kauf eines Autos können Sie durch Vorlage Ihres Ausweises Rabatte erhalten.
Die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis geben Aufschluss über Ihre speziellen Rechte und Hilfen. So signalisiert zum Beispiel das Merkzeichen „G“ eine erhebliche Gehbehinderung und ermöglicht Erleichterungen bei der Mobilität, während das Merkzeichen „B“ eine Begleitperson kostenfrei mitreisen lässt. „Bl“ kennzeichnet eine Sehbehinderung, „aG“ eine außergewöhnliche Gehbehinderung, und das Merkzeichen „RF“ berechtigt zu einer Reduzierung des Rundfunkbeitrags.

Der Schwerbehindertenausweis und der anerkannte GdB sollen Ihnen nicht nur Vorteile verschaffen, sondern auch Barrieren abbauen und finanzielle Mehrbelastungen ausgleichen. Deshalb ist es sinnvoll, sich genau über die eigenen Rechte zu informieren und Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um alle Nachteilsausgleiche optimal zu nutzen.

Ist eine Gleichstellung bei GdB 30 oder 40 möglich?

Auch wenn Sie keinen Grad der Behinderung von 50 erreichen und somit keinen vollen Schwerbehindertenstatus haben, können Sie sich ab einem GdB von 30 oder 40 schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen. Diese Gleichstellung soll Ihnen helfen, Ihren Arbeitsplatz zu sichern oder Ihre Chancen auf eine neue Stelle zu verbessern, wenn Sie durch Ihre gesundheitlichen Einschränkungen benachteiligt sind.

Der Antrag auf Gleichstellung wird nicht beim Versorgungsamt, sondern bei der Agentur für Arbeit gestellt. Diese prüft, ob Ihr Arbeitsplatz tatsächlich gefährdet ist oder Sie ohne Unterstützung nur schwer einen passenden Job finden. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Bescheid und sind damit in vielen Bereichen mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt.

Die wichtigste Folge der Gleichstellung ist der besondere Kündigungsschutz: Eine Kündigung ist dann nur noch mit Zustimmung des Integrationsamtes möglich. Außerdem können Sie von Fördermaßnahmen profitieren, wie Zuschüssen für technische Hilfsmittel am Arbeitsplatz, Unterstützung bei der Arbeitsplatzgestaltung oder Beratung durch Fachdienste.
Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Sie durch die Gleichstellung keinen Anspruch auf Zusatzurlaub, kostenlose Fahrten im Nahverkehr oder eine vorzeitige Altersrente erhalten. Diese Rechte sind ausschließlich Menschen mit einem anerkannten Schwerbehindertenstatus (GdB 50 oder höher) vorbehalten.

Grad der Behinderung 50 und Rente

Ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr kann nicht nur Ihren Alltag erleichtern, sondern Ihnen auch bei der Altersvorsorge Vorteile bringen. Wenn Sie mindestens 35 Versicherungsjahre haben – dazu zählen nicht nur Arbeitsjahre, sondern auch Zeiten der Kindererziehung, Pflege oder bestimmte Ausbildungszeiten – können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Für Menschen, die ab 1964 geboren wurden, ist diese Rente ab 65 Jahren abschlagsfrei möglich. Sie können auch schon ab 62 Jahren in Rente gehen, müssen dann aber mit Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent rechnen. Ohne Schwerbehindertenstatus wären die Abzüge noch höher.

Die Regelung ist in § 236a des Sozialgesetzbuches VI (SGB VI) festgelegt. Wenn Sie mehr wissen möchten oder unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, können Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Auch Versorgungsämter, Sozialverbände wie VdK oder SoVD und Pflegestützpunkte helfen Ihnen dabei, Anträge zu stellen und Ihre Ansprüche zu prüfen.

Grad der Behinderung: Widerspruch - Schritt für Schritt

Frau liest sich Dokumente zum Widerspruch durch
  1. Bescheid prüfen und Frist beachten
    Lesen Sie den Bescheid sorgfältig durch. In der Regel haben Sie einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist, verlängert sich die Frist auf drei Monate. Dies ist aber eher selten.

  2. Widerspruch einreichen
    Senden Sie Ihren Widerspruch schriftlich an das Versorgungsamt, das den Bescheid ausgestellt hat. Sie können ihn auch persönlich abgeben und dort zu Protokoll geben. Lassen Sie sich eine Bestätigung geben. Eine E-Mail reicht nicht aus.

    Tipp:
    Begründung vorbereiten und Nachweise beifügen
    Legen Sie in Ihrem Schreiben dar, warum Sie die Entscheidung für falsch oder unvollständig halten. Eine ausführliche und gut belegte Begründung erhöht Ihre Erfolgschancen erheblich. Aktuelle Arztberichte, Gutachten oder Befunde helfen, Ihre gesundheitlichen Einschränkungen besser zu dokumentieren.

  3. Prüfung durch das Versorgungsamt
    Nach Eingang des Widerspruchs wird Ihr Fall erneut geprüft. Es können weitere Gutachten angefordert oder zusätzliche Stellungnahmen eingeholt werden. Wenn das Versorgungsamt Ihrem Widerspruch nicht sofort stattgibt, entscheidet ein Widerspruchsausschuss über den Fall.

  4. Klage beim Sozialgericht
    Wird der Widerspruch abgelehnt, können Sie innerhalb von einem Monat Klage beim Sozialgericht einreichen. Dieses Verfahren ist in der Regel kostenfrei oder kostengünstig, und Sie können Prozesskostenhilfe beantragen.

  5. Neufeststellung beantragen
    Wenn sich Ihr Gesundheitszustand später verschlechtert, können Sie jederzeit einen neuen Antrag auf Erhöhung des GdB stellen.

Fazit: Ein Antrag für mehr Teilhabe und Sicherheit

Den Grad der Behinderung zu beantragen, kann sich zunächst mühsam und bürokratisch anfühlen. Oft steht auch die Frage im Raum: Benötige ich so etwas überhaupt schon? Doch dieser Schritt kann ein wichtiger Schlüssel für mehr Unterstützung, Sicherheit und Lebensqualität sein. Ein anerkannter GdB macht Ihre Einschränkungen sichtbar und sorgt dafür, dass Sie die Hilfe und Entlastungen bekommen, die Ihnen im Alltag zustehen, sei es in Form von finanziellen Vorteilen, besonderem Kündigungsschutz, Mobilitätshilfen oder gesellschaftlicher Teilhabe. Das Gute daran ist: Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen. Beratungsstellen, Sozialverbände und Pflegestützpunkte stehen Ihnen zur Seite, hören Ihnen zu und begleiten Sie. Es ist vollkommen in Ordnung, Unterstützung anzunehmen und sich Hilfe zu holen. Mit einer guten Vorbereitung, Geduld und fachkundiger Begleitung sind Sie auf einem sicheren Weg. 


💜-liche Grüße 

Ihre Thea Regenberg

Grad der Behinderung beantragen: Häufig gestellte Fragen

Wie beantrage ich einen Grad der Behinderung (GdB)?

Um den Grad der Behinderung zu beantragen, stellen Sie einen Antrag bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt oder einer entsprechenden Landesbehörde. Der Antrag kann vor Ort oder in vielen Bundesländern auch online ausgefüllt und eingereicht werden. Sie müssen aktuelle medizinische Unterlagen wie Arztberichte, Reha- oder Pflegegutachten beifügen. Eine gute Vorbereitung und Beratung hilft Ihnen dabei, z. B. durch Sozialverbände oder Pflegestützpunkte.

Welche unterstützenden Vorteile gibt es bei GdB 20, 30 und 50?

Bereits ab GdB 20 können Sie einen Steuerfreibetrag von 384 Euro pro Jahr geltend machen. Mit GdB 30 haben Sie die Möglichkeit, sich schwerbehinderten Menschen gleichzustellen und erhalten so Kündigungsschutz sowie weitere Hilfen im Berufsleben, wenn die Voraussetzungen stimmen. Ab GdB 50 gelten Sie offiziell als schwerbehindert. Damit stehen Ihnen ein Steuerfreibetrag von 1.140 Euro, zusätzliche Urlaubstage, Mobilitätsvergünstigungen, Hilfen beim Renteneintritt und weitere Nachteilsausgleiche zu.

Wie wird der Grad der Behinderung eigentlich ermittelt?

Die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) liegt in der Verantwortung des Versorgungsamtes oder je nach Bundesland, einer vergleichbaren Behörde wie dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Grundlage für diese Einstufung ist die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), auch bekannt als Versorgungsmedizinische Grundsätze. In dieser Verordnung ist detailliert festgelegt, wie unterschiedliche Erkrankungen und Einschränkungen bewertet werden und wie daraus eine Gesamteinschätzung des GdB entsteht. 

Was bringt der Grad der Behinderung 50 in Bezug auf die Rente?

Mit einem GdB von 50 können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Dazu müssen Sie mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen, zu denen auch Kindererziehung, Pflege oder bestimmte Ausbildungszeiten zählen. Für Jahrgänge ab 1964 ist eine abschlagsfreie Rente ab 65 Jahren möglich; ein früherer Renteneintritt ab 62 Jahren ist mit Abschlägen von maximal 10,8 % möglich.

Was kann ich tun, wenn ich mit meinem GdB-Bescheid nicht einverstanden bin?

Wenn Sie glauben, dass Ihr GdB zu niedrig angesetzt wurde, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wichtig ist eine gute Begründung mit aktuellen ärztlichen Unterlagen. Das Versorgungsamt prüft dann erneut, und im Zweifel entscheidet ein Widerspruchsausschuss. Bei einer Verschlechterung Ihres Gesundheitszustands können Sie jederzeit einen Antrag auf Erhöhung stellen.
Thea Regenberg
Zur Autorin

Thea Regenberg

EXAMINIERTE ALTENPFLEGERIN & PFLEGEBERATERIN
Als erfahrene Altenpflegerin kennt sich Thea Regenberg mit den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen bestens aus. Im Pflege ABC teilt sie ihr Fachwissen in der Grund- und Behandlungspflege, sowie der Organisation und Dokumentation von medizinischen und pflegefachlichen Abläufen.
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