Häusliche Behandlungspflege: Definition, Anspruch, Kosten

Isabell Jungesblut

Häusliche Behandlungspflege: Definition, Anspruch, Kosten

Isabell Jungesblut
Wenn ein Mensch zu Hause gepflegt wird, steht häufig nicht nur Hilfe beim Waschen oder Ankleiden im Mittelpunkt. Auch medizinische Aufgaben wie das Verabreichen von Medikamenten oder das Versorgen von Wunden gehören zur Versorgung dazu. Solche Tätigkeiten zählen zur sogenannten Behandlungspflege – einem wichtigen Bestandteil der häuslichen Pflege. 

In diesem Artikel erfahren Sie, was Behandlungspflege genau bedeutet, welche Maßnahmen dazugehören, wie Sie diese organisieren können und wer die Kosten übernimmt. So können Sie sich gut informiert und sicher um die medizinische Versorgung Ihres Angehörigen kümmern.

Behandlungspflege – Definition und Abgrenzung

Die Behandlungspflege umfasst medizinisch notwendige Maßnahmen, die von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet und von Pflegefachkräften durchgeführt werden. Sie gehört zur häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V – und ist damit eine Leistung der Krankenkasse, nicht der Pflegekasse.
Wichtig zu wissen: Behandlungspflege ersetzt keine ärztliche Behandlung, sondern unterstützt sie im häuslichen Umfeld. Sie ist klar von der Grundpflege abzugrenzen – also von alltäglichen Hilfen wie Waschen, Anziehen oder Essen.

Behandlungspflegerische Maßnahmen: Typische Maßnahmen im Überblick

Senior mit Gehstock schaut Pflegekraft an
Die Behandlungspflege Liste ist umfangreich. Hier finden Sie einige häufige Beispiele aus der Praxis, die einen ersten Eindruck geben, welche medizinischen Maßnahmen dazugehören können:

Maßnahme Beschreibung
Medikamentengabe Richten und Verabreichen ärztlich verordneter Arznei
Blutzucker- und Blutdruckkontrolle Regelmäßige Messung und Dokumentation der Werte
Injektionen Zum Beispiel Insulin spritzen oder die Gabe von Heparin
Verbandswechsel und Wundversorgung Behandlung akuter oder chronischer Wunden
Katheterpflege Wechsel und Reinigung eines Dauerkatheters

Je nach Erkrankung und Pflegebedarf kann die Behandlungspflege noch weitere, spezielle Maßnahmen beinhalten.

Behandlungspflege: Voraussetzungen für die Versorgung zu Hause

Damit Ihr Angehöriger medizinische Behandlungspflege zu Hause erhalten kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ärztliche Verordnung:
    Die Maßnahmen müssen medizinisch notwendig sein und von einer Ärztin oder einem Arzt schriftlich auf dem Formular „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ verordnet werden.

  • Pflege im häuslichen Umfeld:
    Die Behandlungspflege muss in der häuslichen Umgebung durchgeführt werden – also zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen. In Krankenhäusern oder vollstationären Pflegeeinrichtungen gilt sie nicht.

  • Durchführung durch Pflegefachkräfte:
    Die verordneten Maßnahmen dürfen nur von examinierten Pflegekräften (zum Beispiel eines ambulanten Pflegedienstes mit Kassenzulassung) erbracht werden – nicht von Angehörigen. In sehr seltenen Einzelfällen können Angehörige solche Maßnahmen übernehmen, wenn sie dafür nachweislich geschult wurden. 

  • Ziel der Behandlungspflege:
    Die Maßnahme muss dazu dienen, eine Krankenhausbehandlung zu vermeiden, zu verkürzen oder die ärztliche Behandlung zu sichern (gemäß § 37 Abs. 1 SGB V).

  • Kostenübernahme durch die Krankenkasse:
    Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten, sobald eine gültige Verordnung vorliegt. Der Anspruch besteht bis zu vier Wochen pro Krankheitsfall.In begründeten Ausnahmefällen kann die Behandlungspflege auch für einen längeren Zeitraum bewilligt werden – wenn der Medizinische Dienst feststellt, dass sie weiterhin medizinisch notwendig ist.

Behandlungspflege: Kosten und Kostenübernahme 

Da die Behandlungspflege eine medizinische Leistung ist, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten – vorausgesetzt, die Maßnahme wurde ärztlich verordnet und ist notwendig.

Für Sie als Angehörige bedeutet das:

  • Sie müssen keinen Pflegegrad nachweisen
  • Die Kosten laufen nicht über die Pflegekasse, sondern über die Krankenkasse
  • Es kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen: Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und nicht von Zuzahlungen befreit sind, zahlen Sie zehn Euro pro Verordnung sowie zehn Prozent der Kosten – aber nur für die ersten 28 Tage pro Kalenderjahr. Danach entfällt die Zuzahlung.
  • Bei privat versicherten Personen sollten Sie frühzeitig mit der Versicherung Rücksprache halten, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.

Behandlungspflege und Leistungsgruppen

In der Praxis werden die Leistungen der Behandlungspflege oft in sogenannte Leistungsgruppen eingeteilt – meist in 4, teils auch in 5 Gruppen, je nach Region und Vertrag zwischen Pflegedienst und Krankenkasse. Diese Einteilung dient vor allem der Abrechnung und Organisation.

Für Sie als pflegende Angehörige ist nicht die Einteilung in Leistungsgruppen entscheidend, sondern vielmehr die praktische Auswirkung im Alltag. Denn Sie sollten wissen:

  • Welche Aufgaben der Pflegedienst übernimmt – und welche Sie gegebenenfalls selbst leisten oder organisieren müssen.

  • Wie oft der Pflegedienst kommen muss – je nach Umfang der Maßnahmen, und wie gut sich dadurch der Pflegealltag planen lässt.

  • Welche Unterlagen notwendig sind, zum Beispiel eine gültige ärztliche Verordnung – und wann diese erneuert werden muss, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Zwei Personen sitzen auf einer Bank vor dem Fenster und lächeln sich an

Behandlungspflege beantragen: Schritt für Schritt

  1. Arztbesuch: Lassen Sie sich vom behandelnden Arzt oder der Ärztin beraten, welche Maßnahmen medizinisch notwendig sind.

  2. Verordnung ausstellen lassen: Bitten Sie gezielt um eine „Verordnung häuslicher Krankenpflege“.

  3. Pflegedienst kontaktieren: Wählen Sie einen ambulanten Dienst, der die Behandlungspflege übernehmen kann.

  4. Krankenkasse informieren: Der Pflegedienst reicht die Verordnung bei der Krankenkasse meist direkt ein.

Im Folgenden werden die Schritte zur Antragstellung und die weiteren Details für die Nutzung dieser Leistungen näher erläutert.

Fazit: Behandlungspflege zu Hause – eine wichtige Unterstützung

Sie kümmern sich um vieles – aber medizinische Aufgaben müssen Sie nicht allein stemmen. Die Behandlungspflege sorgt dafür, dass wichtige medizinische Maßnahmen wie Injektionen, Verbandswechsel oder Medikamentengaben fachgerecht und zuverlässig von Pflegeprofis übernommen werden. Das entlastet Sie nicht nur körperlich, sondern auch emotional. Denn zu wissen, dass Ihre Angehörige medizinisch gut versorgt ist, gibt Sicherheit – und schenkt Ihnen Freiräume. Nutzen Sie diese Unterstützung: Behandlungspflege ist kein Extra, sondern ein fester Bestandteil der Versorgung zu Hause.


💜-liche Grüße 

Ihre Isabell Jungesblut

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Behandlungspflege: Häufig gestellte Fragen

Was ist Behandlungspflege?

Häusliche Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet werden und im häuslichen Umfeld von Pflegefachkräften durchgeführt werden. Dazu gehören zum Beispiel Verbandswechsel, Injektionen, Blutdruck- oder Blutzuckermessungen sowie die Gabe von Medikamenten. Sie ist Teil der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V und wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen – unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt.

Wer hat Anspruch auf Behandlungspflege?

Anspruch besteht mit ärztlicher Verordnung – unabhängig vom Pflegegrad.

Was kostet Behandlungspflege zu Hause?

Die Kosten übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse. An den Kosten der häuslichen Krankenpflege muss sich der Versicherte mit einer Zuzahlung beteiligen, sofern keine Befreiung besteht. Zehn Euro werden einmalig für die Verordnung fällig, darüber hinaus sind zehn Prozent der Kosten pro Tag als Eigenanteil zu tragen. Der Zuzahlungsbetrag ist begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr und wird nur bei erwachsenen Patienten über 18 Jahre erhoben.

Was gehört zur Behandlungspflege Liste?

Die Liste der Behandlungspflege ist lang – sie umfasst verschiedene medizinische Maßnahmen, die von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet werden und in der Regel von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt werden. Typische Maßnahmen der Behandlungspflege sind zum Beispiel: Injektionen, Wundversorgung und Verbandswechsel, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen oder Katheterpflege und -wechsel. 

Wer übernimmt die Behandlungspflege? 

Die Behandlungspflege wird in der Regel von einem ambulanten Pflegedienst übernommen, der mit der Krankenkasse abrechnet. 

Was sind Behandlungspflege Leistungsgruppen?

Die Behandlungspflege Leistungsgruppen sind ein gängig verwendeter Begriff in der Praxis der ambulanten Pflegedienste und in den Vergütungsverträgen. Sie dienen dazu, die einzelnen medizinischen Maßnahmen thematisch zu ordnen und vereinfachte Abrechnungspauschalen zwischen Pflegedienst und Krankenkasse zu ermöglichen.
Zur Autorin

Isabell Jungesblut

EXAMINIERTE GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGERIN
Als Expertin für Gesundheits- und Krankenpflege bringt Isabell Jungesblut umfangreiche Erfahrungen aus der Akutversorgung aber auch aus der vollstationären Langzeitversorgung mit. Hier im Pflege ABC teilt sie ihr umfangreiches Wissen mit Ihnen, um die Pflege für Sie zu erleichtern.
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