Patientenverfügung: Für den Ernstfall vorbereitet sein

Thea Regenberg

Patientenverfügung: Für den Ernstfall vorbereitet sein

   Thea Regenberg  
Mit einer Patientenverfügung halten Sie schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie sich in bestimmten gesundheitlichen Situationen wünschen oder auch ablehnen. Dies gilt für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen oder sich mitzuteilen, etwa nach einem Unfall, bei schwerer Krankheit oder im höheren Alter. Die Patientenverfügung hilft dabei, Ihre persönlichen Vorstellungen und Werte zu wahren, ganz unabhängig davon, ob Sie zuhause, im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung versorgt werden. Sie zeigt, was Ihnen im Umgang mit medizinischen Behandlungen wichtig ist, und stellt sicher, dass Ihre Wünsche auch respektiert und gewahrt werden, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Gleichzeitig bietet sie eine wichtige Orientierung für Ärzte, Pflegekräfte und Angehörige, damit sie in einer oft belastenden Situation sicher und im Sinne der betroffenen Person handeln können.

Wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können…

Ein junges Paar sitzt am Krankenbett einer schlafenden Frau
Niemand denkt gern an den Moment, in dem eine Patientenverfügung plötzlich wichtig wird. Der Gedanke daran und erst recht das Ausfüllen landet oft erstmal auf der inneren To-do-Liste ganz unten. Zu unangenehm und auch irgendwie zu weit weg. Und doch ist es wichtig, sich frühzeitig damit zu beschäftigen. Je eher Sie sich mit Ihrer gesundheitlichen Vorsorge auseinandersetzen, desto klarer werden Ihre Wünsche und desto mehr übernehmen Sie Verantwortung für sich selbst. Liegt keine Patientenverfügung vor, müssen im Ernstfall andere für Sie entscheiden, also Ärzte und oft auch Ihre Angehörigen. Doch was, wenn sie nicht genau wissen, was Sie sich wünschen? Vielleicht gab es irgendwann mal ein Gespräch im Familienkreis, aber in einer akuten Notlage ist das schnell vergessen. Eine klare, schriftliche Verfügung kann in solchen Momenten unglaublich hilfreich sein. Sie gibt Orientierung, nimmt Druck und schafft Sicherheit.

Mit einer gut formulierten Patientenverfügung behalten Sie Ihre Stimme, auch wenn Sie selbst nichts mehr sagen können. Sie legen im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie möchten oder eben nicht. Ob bei einem geplanten Eingriff, bei einer schweren Erkrankung oder wenn plötzlich alles ganz schnell geht: Ihre Wünsche sind bekannt und rechtlich bindend.

Jede volljährige Person, die noch selbst entscheiden kann, darf eine Patientenverfügung schreiben und sie bei Bedarf jederzeit ändern oder widerrufen. Es kann sehr hilfreich sein, sich dabei Unterstützung zu holen, zum Beispiel von der Hausärztin, einem anderen Arzt oder einer Beratungsstelle. So wird alles klar verständlich und medizinisch richtig formuliert. Wenn Ihre Patientenverfügung zur aktuellen Situation passt, sind die behandelnden Fachkräfte daran gebunden. Auch Bevollmächtigte oder rechtliche Betreuer müssen sich an Ihren Willen halten.

Eine Patientenverfügung ist also viel mehr als ein Stück Papier. Sie ist ein Zeichen dafür, dass Sie sich kümmern. Um sich selbst und um die Menschen, die Ihnen wichtig sind. Und sie nimmt Ihren Herzensmenschen im Ernstfall eine große Last ab. 

Was genau regelt eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, welche medizinischen Behandlungen Sie sich in bestimmten Situationen wünschen oder auch ablehnen. Sie können zum Beispiel festhalten, ob Sie im Falle einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall künstlich beatmet werden möchten. Oder ob eine Ernährung über eine Sonde für Sie infrage kommt. Auch Wiederbelebungsmaßnahmen lassen sich gezielt ansprechen: Möchten Sie im Notfall wiederbelebt werden und wenn ja, unter welchen Umständen? Ebenso können Sie festlegen, ob Sie eine Schmerztherapie oder palliative Maßnahmen wünschen, auch wenn diese das Leben möglicherweise verkürzen.

Darüber hinaus haben in Ihrer Verfügung auch Ihre persönlichen Werte, religiösen Überzeugungen oder persönliche Erfahrungen Platz. Denn all das beeinflusst, wie Sie über medizinische Entscheidungen denken und was Ihnen im Ernstfall wichtig ist.

Bedenken Sie, dass diese Beispiele nur ein kleiner Ausschnitt dessen sind, was in einer Patientenverfügung geregelt werden kann. Umso wichtiger ist es, sich bei der Erstellung gut begleiten zu lassen, vor allem, wenn es um medizinische Inhalte geht. Denn auch die genaue und verständliche Formulierung spielt eine große Rolle: Je konkreter beschrieben ist, in welchen Situationen welche Maßnahmen erwünscht oder abgelehnt werden, desto besser können Ihre Wünsche umgesetzt werden.

Mein Tipp an Sie:

Holen Sie sich eine fachkundige Person an Ihre Seite, zum Beispiel eine Ärztin, einen Arzt oder eine spezialisierte Beratungsstelle. Gemeinsam lassen sich Ihre Vorstellungen gut verständlich und rechtssicher formulieren.

Ein älterer Mann umarmt einen jungen Mann

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Was ist der Unterschied?

Die Patientenverfügung ist ein Teil der gesundheitlichen Vorsorge, aber nicht das einzige Dokument, das im Notfall wichtig ist. Deshalb lohnt sich ein Blick auf die Unterschiede:

  • Eine Patientenverfügung legt verbindlich fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Falle der Einwilligungsunfähigkeit wünschen oder ablehnen, zum Beispiel zu lebenserhaltenden Behandlungen, künstlicher Ernährung oder Schmerztherapie. Sie stellt sicher, dass Ihre persönlichen Vorstellungen und Werte auch dann berücksichtigt werden, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können.

  • Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die im Ernstfall rechtsverbindlich für Sie handeln dürfen, zum Beispiel gegenüber Ärzten, Behörden, Banken oder Versicherungen. Sie können die Vollmacht als Generalvollmacht für alle Lebensbereiche erteilen, auch über den Tod hinaus oder gezielt Teilvollmachten erstellen, etwa für Gesundheitsfragen oder bestimmte Verwaltungsangelegenheiten. Zum Teil werden für Banken oder andere wichtige Angelegenheiten Einzelvollmachten benötigt.

  • In einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wen Sie sich im Falle einer gesetzlichen Betreuung als rechtlichen Betreuer wünschen und auch, wen Sie ausdrücklich nicht wünschen. Das Betreuungsgericht prüft Ihren Vorschlag sorgfältig und berücksichtigt Ihren Wunsch in der Regel, sofern keine wichtigen Gründe dagegensprechen. Liegt keine Betreuungsverfügung vor, kann das Gericht auch einen externen gesetzlichen Betreuer einsetzen.

Patientenverfügung: Vorlage, Muster und Ausfüllhilfen

Eine Patientenverfügung muss nicht kompliziert sein. Es gibt zahlreiche kostenfreie Vorlagen und Ausfüllhilfen, die Ihnen beim Einstieg helfen können. Empfehlenswerte Quellen sind unter anderem:

Mein Hinweis an Sie:

Für eine rechtssichere und passende Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung ist es sinnvoll, Fachpersonen einzubeziehen. Wenden Sie sich dafür an Ärzte, Pflegefachkräfte, einen Rechtsanwalt, einen Notar, Betreuungsvereine, Beratungsstellen, Hospizdienste oder Seniorenberatungen. Muster und Vorlagen können eine gute Grundlage sein, sollten aber gemeinsam mit Experten an Ihre persönliche Situation und Wünsche angepasst werden.

Patientenverfügung: Wo sollte Sie hinterlegt werden?

Damit Ihre Verfügung im Notfall auch gefunden und natürlich beachtet wird, ist die richtige Aufbewahrung entscheidend. Daher ist es ratsam, Sie Zuhause an einem gut zugänglichen Ort, wie zum Beispiel einem Vorsorgeordner, zu hinterlegen. Beziehen Sie auch gerne eine Vertrauensperson beim Ablageort mit ein. Zusätzlich empfiehlt sich die Registrierung im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, damit Ihre Vollmachten und Verfügungen auch von Ärzt:innen oder Gerichten bei Bedarf gefunden werden können.
Ein Paar freut sich darüber, dass es das Thema Vorsorge erfolgreich angegangen ist

Beglaubigung, Gültigkeit und formale Anforderungen

Damit eine Patientenverfügung rechtlich wirksam ist, müssen nur wenige formale Anforderungen erfüllt sein: Sie muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden. Empfehlenswert ist es außerdem, das Dokument mit einem Datum zu versehen. So lässt sich im Ernstfall leichter nachvollziehen, wann die Verfügung erstellt oder zuletzt überprüft wurde.

Eine notarielle Beglaubigung oder die Unterschrift einer Ärztin oder eines Arztes ist nicht erforderlich. Wenn Sie es möchten, können Sie die Verfügung aber beglaubigen lassen. Zusätzlich kann eine ärztliche Beratung sehr hilfreich sein: Sie sorgt dafür, dass medizinische Maßnahmen besser verstanden werden und Missverständnisse gar nicht erst entstehen, gerade bei komplexen Fragen. Rechtlich gesehen ist die Patientenverfügung zeitlich unbegrenzt gültig. Trotzdem empfiehlt es sich, sie in regelmäßigen Abständen zu prüfen und bei Bedarf oder gesundheitlichen Veränderungen zu aktualisieren, zum Beispiel nach einer neuen Diagnose, einem Wohnortwechsel oder wenn sich Ihre persönlichen Werte und Überzeugungen verändert haben. Eine erneute Unterschrift und aktualisierte Datumsangabe signalisiert zudem, dass Ihre Verfügung aktuell und bewusst bestätigt ist.

Wichtig zu wissen:

Ehepartner und Kinder dürfen nicht automatisch alle Entscheidungen für Sie treffen. Zwar gibt es für Eheleute das sogenannte Ehegattennotvertretungsrecht, das es ermöglicht, in akuten medizinischen Notfällen kurzfristig Entscheidungen zu treffen, etwa bei lebensbedrohlichen Situationen ohne vorhandene Verfügung. Dieses Recht ist jedoch zeitlich begrenzt und gilt ausschließlich für dringende Maßnahmen, die unmittelbar notwendig sind, um schwere Gesundheitsschäden abzuwenden. Hier wird die Vorsorgevollmacht notwendig. 

Welche Kosten entstehen bei der Patientenverfügung?

Die Erstellung einer Patientenverfügung muss nicht teuer sein. Wenn Sie eine kostenlose Vorlage nutzen, entstehen zunächst keinerlei Gebühren. Wer sich zusätzlich individuell beraten lassen möchte, muss je nach Anbieter und Umfang mit Kosten rechnen, wobei es auch viele kostenfreie Angebote gibt. Für die Beglaubigung haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Beim Notar liegen die Kosten für die reine Beglaubigung der Unterschrift in der Regel bei etwa 60 Euro. Günstiger ist es bei öffentlichen Stellen wie Gerichten, Betreuungsbehörden oder Stadtverwaltungen, wo meist nur 10 bis 20 Euro anfallen. Auch die optionale Registrierung im zentralen Vorsorgeregister verursacht lediglich geringe Gebühren in ähnlicher Höhe. Insgesamt lässt sich eine Patientenverfügung also mit überschaubarem Aufwand und geringen Kosten erstellen. 

Fazit: Verantwortung übernehmen durch Vorsorge

Eine Patientenverfügung ist weit mehr als ein Formular. Sie ist ein Zeichen von Selbstbestimmung, Fürsorge und Verantwortung. Mit ihr schaffen Sie Klarheit für Ihren persönlichen Willen, entlasten Ihre Angehörigen und geben Ärzten eine sichere Orientierung. So stellen Sie sicher, dass im Ernstfall in Ihrem Sinne gehandelt wird und vermeiden, dass andere schwierige Entscheidungen für Sie treffen müssen. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihre Vorstellungen in Ruhe zu durchdenken. Nutzen Sie Vorlagen als Unterstützung, lassen Sie sich beraten und sprechen Sie mit den Menschen, die Ihnen nahestehen. Denn: Frühzeitige Vorsorge schenkt Sicherheit, für Sie selbst und für die Menschen an Ihrer Seite. Und sie bewahrt Ihre Würde, auch in den schwersten Momenten.

💜-liche Grüße 

Ihre Thea Regenberg

Patientenverfügung: Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Patientenverfügung und welchen Zweck hat sie?

Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Sie zeigt, was Ihnen im Umgang mit Behandlungen wichtig ist, und stellt sicher, dass Ihr Wille respektiert wird, ob zuhause, im Krankenhaus oder im Pflegeheim.

Welche Inhalte gehören in eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung können Sie beispielsweise regeln, ob Sie künstlich beatmet oder ernährt werden möchten, wie Sie zu Wiederbelebungsmaßnahmen stehen oder ob Sie eine Schmerz- und Palliativbehandlung wünschen, auch wenn diese lebensverkürzend sein kann. Neben medizinischen Fragen können Sie auch persönliche Wertvorstellungen oder religiöse Überzeugungen festhalten. Je konkreter Ihre Angaben sind, desto eindeutiger können Ärzte, Pflegekräfte und Angehörige in Ihrem Sinne handeln.

Wo sollte ich meine Patientenverfügung hinterlegen?

Damit Ihre Verfügung im Notfall gefunden wird, sollten Sie sie zuhause an einem gut zugänglichen Ort aufbewahren, etwa in einem Vorsorgeordner. Zusätzlich ist es sinnvoll, eine Vertrauensperson einzubeziehen oder die Verfügung im zentralen Vorsorgeregister registrieren zu lassen. So stellen Sie sicher, dass sie im Ernstfall schnell verfügbar ist.

Braucht meine Patientenverfügung eine Beglaubigung und wie lange ist sie gültig?

Eine Patientenverfügung ist gültig, wenn sie schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben ist. Ein Datum ist empfehlenswert. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich, kann aber freiwillig erfolgen. Rechtlich gilt die Verfügung unbefristet, sollte jedoch regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden, wie nach einer neuen Diagnose oder veränderten Lebensumständen.

Was kostet eine Patientenverfügung und gibt es kostenlose Vorlagen?

Das Erstellen einer Patientenverfügung mit Ausfüllhilfen oder einem Muster ist in der Regel kostenlos. Für eine individuelle Beratung können je nach Anbieter Kosten anfallen, viele Angebote sind aber auch kostenfrei. Eine Registrierung im Vorsorgeregister kostet meist nur 10–20 Euro. Insgesamt lässt sich eine Patientenverfügung also kostengünstig und mit wenig Aufwand erstellen.
Thea Regenberg
Zur Autorin

Thea Regenberg

EXAMINIERTE ALTENPFLEGERIN & PFLEGEBERATERIN
Als erfahrene Altenpflegerin kennt sich Thea Regenberg mit den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen bestens aus. Im Pflege ABC teilt sie ihr Fachwissen in der Grund- und Behandlungspflege, sowie der Organisation und Dokumentation von medizinischen und pflegefachlichen Abläufen.
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