Verhinderungspflege 2025 - Antrag & Kosten

Isabell Jungesblut

Verhinderungspflege 2025 - Antrag & Kosten

Isabell Jungesblut
Die Verhinderungspflege, auch als "Ersatzpflege" bekannt, ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die in §39 SGB XI festgeschrieben ist und Pflegebedürftigen ab einem Pflegegrad 2 zusteht. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 können also diese Unterstützung nutzen, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, beispielsweise durch Urlaub oder Krankheit.

Sie schenkt Ihnen als Pflegeperson die Möglichkeit, die Betreuung Ihres Angehörigen in guten Händen zu wissen, wenn Sie einmal ausfallen – sei es, weil Sie eine kleine Auszeit benötigen, eine Krankheit Sie ausbremst oder aus anderen Gründen. Diese Unterstützung gibt Ihnen den Freiraum, auf sich selbst zu achten, in dem Wissen, dass Ihr Angehöriger weiterhin gut versorgt ist.

Alle Neuerungen zur Verhinderungspflege ab Juli 2025 im Überblick

Seit Juli 2025 gelten durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) neue, deutlich vereinfachte Regelungen für die Verhinderungspflege. Pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen profitieren nun von mehr Flexibilität und weniger bürokratischen Hürden.

Wegfall der Vorpflegezeit
Die bisher notwendige „Vorpflegezeit“ von sechs Monaten ist entfallen. Früher galt: Verhinderungspflege durfte nur genutzt werden, wenn die pflegebedürftige Person bereits mindestens sechs Monate von einer privaten Pflegeperson zu Hause betreut wurde. Diese Voraussetzung entfällt nun vollständig – die Leistung kann sofort ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden. 

Verlängerte Anspruchsdauer
Die Verhinderungspflege kann nun bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr genutzt werden – zuvor lag die Grenze bei sechs Wochen. Auch das Pflegegeld wird länger weitergezahlt: Wenn die Ersatzpflege mehr als acht Stunden am Tag dauert, gibt es das Pflegegeld jetzt für bis zu acht Wochen zur Hälfte weiter. Zuvor war das nur für sechs Wochen möglich.

Mehr Pflegegeld bei Verhinderungspflege durch nahe Angehörige
Bis einschließlich Juni 2025 galt: Übernehmen enge Angehörige oder Personen aus dem gleichen Haushalt die Verhinderungspflege, konnten sie maximal das 1,5-Fache des monatlichen Pflegegeldes als Erstattung erhalten. Seit Juli 2025 gelten neue Regelungen: Nun ist eine Erstattung von bis zum 2-Fachen des Pflegegeldes möglich.

Beispielhafte Darstellung des Betrags für Verhinderungspflege bei einem Pflegegrad 2

Pflegedienste oder Betreuungsdienste Freunde, entfernte Verwandte, Nachbarn Nahe Verwandte bis zum zweiten Grad
voller Anspruch Gemeinsamer Jahresbetrag (3.539 Euro) flexibel einsetzbar für Kurzzeitpflege und Verhinderungs-pflege voller Anspruch Gemeinsamer Jahresbetrag (3.539 Euro) flexibel einsetzbar für Kurzzeitpflege und Verhinderungs-pflegePG 2 = 694 Euro (2*347)

Neues gemeinsames Budget
Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Einführung des Gemeinsamen Jahresbetrags: Die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zusammengelegt. Es stehen jetzt insgesamt bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung, die flexibel für beide Leistungen genutzt werden können – ganz nach Bedarf.
Die frühere Einschränkung, dass nur ein Teil des Budgets aus der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragen werden konnte, wurde abgeschafft. Jetzt steht der gesamte Betrag für beide Pflegeformen gleichermaßen zur Verfügung.

Frühere Sonderregelung für junge Pflegebedürftige (Pflegegrad 4 oder 5)
Bis Ende Juni 2025 galt für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 unter 25 Jahren eine besondere Übergangsregelung:

  • Die Verhinderungspflege konnte bis zu 8 Wochen pro Jahr genutzt werden (statt 6 Wochen)
  • Das Pflegegeld wurde in dieser Zeit für bis zu 8 Wochen zur Hälfte weitergezahlt
  • Bis zu 1.774 Euro aus dem Budget der Kurzzeitpflege konnten zusätzlich für Verhinderungspflege verwendet werden
  • Die sechsmonatige Vorpflegezeit entfiel

Diese Sonderregelung diente dazu, besonders belastete Familien früher zu entlasten. Seit Juli 2025 gilt nun für alle Pflegebedürftigen – unabhängig vom Alter oder Pflegegrad – der neue Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. 
Während der Verhinderungspflege kann ein Pflegedienst die Pflege übernehmen

Übergang zur neuen Regelung: Was passiert mit bereits genutzten Leistungen?

Viele Pflegebedürftige haben bis zum 1. Juli 2025 bereits Leistungen aus der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege in Anspruch genommen – noch nach dem alten System mit getrennten Budgets.

Wichtig dabei: Nicht verbrauchte Beträge aus diesem alten System verfallen nicht, sondern können auch nach dem 1. Juli weiter genutzt werden.Zusätzlich steht ab dem 1. Juli 2025 der neue Gemeinsame Jahresbetrag zur Verfügung, die flexibel für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden können.

Rechenbeispiel: Pflegeleistungen vor und nach dem 1. Juli 2025

Bis 30. Juni 2025 - bisherige Regel:

Verhinderungspflege:
  • 1.685 Euro reguläres Budget für Verhinderungspflege
  • 843 Euro konnten zusätzlich aus dem Budget der Kurzzeitpflege übertragen werden
→ Insgesamt: 2.528 Euro

Beispiel: So hat Anita die Leistungen bis Juni 2025 genutzt:

Anita hat 2025 bisher nur Verhinderungspflege in Anspruch genommen, keine Kurzzeitpflege.
Bis Juni 2025 hat sie davon bereits 1.400 Euro genutzt.
→ Verbleibender Restbetrag: 1.128 Euro (2.528 Euro - 1.400 Euro)

Ab 1. Juli 2025 – neue Regelung:

Neuer gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 Euro
Dadurch sind 1.011 Euro mehr verfügbar als im bisherigen System (2.528 Euro).

Was Anita ab Juli 2025 noch nutzen kann:

Nicht genutzter Alt-Betrag: 1.128 Euro
+ neuer Zusatzbetrag: 1.011 Euro
 = 2.139 Euro Gesamtsumme

Anita kann nun aus dem gemeinsamen Jahresbetrag insgesamt noch 2.139 Euro flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege verwenden.

Verhinderungspflege beantragen: Ein flexibler Leitfaden

Dame hilft Seniorin beim Messen des Blutdrucks

Schritt 1: Entscheidung über die Art der Antragstellung

Es ist wichtig zu wissen, dass die Verhinderungspflege nicht zwingend im Voraus beantragt werden muss. Sie haben die Möglichkeit, den Antrag entweder vorab zu stellen, bevor die Verhinderungspflege stattfindet, oder rückwirkend – bis zu vier Jahre nach der Inanspruchnahme. Dies bietet Ihnen maximale Flexibilität, sodass Sie auch kurzfristige oder spontane Pflegebedarfe problemlos abdecken können. 

Der Antrag kann entweder von der pflegebedürftigen Person selbst oder von einer bevollmächtigten Person bei der Pflegekasse gestellt werden. Meistens bietet die Pflegekasse eine einfache Möglichkeit zur Online-Beantragung über ihre Website. Alternativ können Sie den Antrag auch postalisch einreichen.

Aber wie füllt man den Antrag auf Verhinderungspflege richtig aus? Diese Frage stellen sich viele. Mit unserem kostenlosen Antragsformular für Verhinderungspflege erhalten Sie eine verständliche Vorlage, die Ihnen Schritt für Schritt zeigt, was wo eingetragen werden muss. Und wenn Sie mal nicht weiter wissen: Wir sind für Sie da und helfen Ihnen gerne weiter.

Wichtig zu wissen ist auch, dass Sie das Verhinderungspflegegeld noch bis zu einem Jahr nach dem Versterben der pflegebedürftigen Person beantragen können.

Schritt 2: Belege sammeln & dokumentieren – für den direkten oder nachträglichen Antrag

Unabhängig davon, ob Sie die Verhinderungspflege im Voraus oder rückwirkend beantragen, sammeln Sie alle relevanten Belege und Rechnungen, die die Kosten der Ersatzpflege belegen. Dokumentieren Sie das Datum, die Dauer, die pflegende Person, die erbrachten Leistungen, entstandene Kosten sowie, wenn möglich, die Unterschriften der Beteiligten. Diese Unterlagen sind notwendig, damit die Pflegekasse die entstandenen Kosten entsprechend abrechnen und bestätigen kann. Bewahren Sie alle Originale sorgfältig auf, da sie für die Kostenübernahme entscheidend sind.

Schritt 3: Belege einreichen und Genehmigung abwarten

Reichen Sie die Belege entweder gemeinsam mit einem rückwirkenden Antrag auf Verhinderungspflege ein oder, falls der Antrag bereits gestellt wurde, die Belege separat nach. Die Kasse prüft die eingereichten Belege und Angaben zur Kostenübernahme. Bewahren Sie alle Originaldokumente weiterhin sorgfältig auf, da die Kasse eventuell zusätzliche Nachweise anfordern kann, um den Antrag abschließend zu bearbeiten. 

Möglichkeiten der Verhinderungspflege: Wer übernimmt die Betreuung?

Die Verhinderungspflege kann sowohl im häuslichen Umfeld als auch in einer stationären Einrichtung stattfinden, je nach Bedarf und persönlicher Situation. Im häuslichen Umfeld kann die Verhinderungspflege entweder durch Laien oder durch professionelle Kräfte übernommen werden. Laienpflege bedeutet, dass die Verhinderungspflege durch Angehörige, Verwandte oder Freunde übernommen wird. Alternativ kann die Betreuung auch von Fachkräften durchgeführt werden, wie beispielsweise durch einen Pflegedienst oder Betreuungsdienst.
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Verhinderungspflege in einer teilstationären oder stationären Einrichtung in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall findet die Pflege in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung oder einem Pflegeheim statt und wird von professionellen Pflegekräften übernommen.

Wie soll Ihre Entlastung aussehen?

Die Verhinderungspflege bietet Ihnen maßgeschneiderte Entlastung – stundenweise oder tageweise, ganz nach Ihrem Bedarf.

Stundenweise Entlastung:

Wenn Sie kurze Auszeiten für Arzttermine, Freizeitaktivitäten oder Treffen mit Freunden benötigen, ist die stundenweise Verhinderungspflege ideal. Solange die tägliche Entlastung unter acht Stunden bleibt, wird das Pflegegeld nicht gekürzt, und das Budget kann flexibel genutzt werden. Überschreitet die Pflege acht Stunden, kann es zu Kürzungen kommen.
Die Stundenweise Verhinderungspflege beim Arzttermin

Tageweise/ wochenweise Entlastung:

Für längere Pausen, beispielsweise bei Krankheit, Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten, eignet sich die tage- oder wochenweise Verhinderungspflege. Da hier die Pflege über acht Stunden pro Tag erfolgt, wird das Pflegegeld für diese Tage um 50 % gekürzt. 

Merke: Wenn die stundenweise Ersatzpflege weniger als acht Stunden pro Tag beträgt, findet keine Kürzung des Pflegegeldes statt! Werden acht Stunden überschritten, so wird das Pflegegeld um 50% gekürzt.

Fazit: Mehr Flexibilität und Transparenz bei der Verhinderungspflege ab 2025

Die Verhinderungspflege bleibt eine wertvolle Entlastung für pflegende Angehörige, und seit Juli 2025 ist sie noch flexibler und einfacher nutzbar. Mit dem neuen Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können die Leistungen flexibel und ohne die bisherigen Übertragungsregeln genutzt werden. Auch die Transparenz steigt: Die Pflegekassen informieren regelmäßig über den Stand der in Anspruch genommenen Leistungen, sodass pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen jederzeit den Überblick behalten. Damit wird die Verhinderungspflege nicht nur einfacher, sondern auch passgenauer für individuelle Entlastungsbedürfnisse.

💜-liche Grüße 

Ihre Isabell Jungesblut


Zuletzt aktualisiert:  Dieser Artikel wurde am 26.06.2025 zuletzt aktualisiert.

Verhinderungspflege: Häufig gestellte Fragen

Verhinderungspflege: Was ist das? 

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die genutzt werden kann, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend verhindert ist – sei es durch Krankheit, Urlaub oder eine andere Auszeit. In dieser Zeit kann die Pflege durch eine Ersatzperson übernommen werden, entweder durch Angehörige, Freunde oder professionelle Pflegedienste im häuslichen Umfeld, und bei Bedarf auch in einer (teil)stationären Einrichtung.

Wie hoch ist der Leistungsanspruch für die Verhinderungspflege ab Juli 2025?

Seit Juli 2025 steht für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein Gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag kann flexibel für beide Pflegearten genutzt werden, ohne die bisherigen Einschränkungen bei der Übertragung zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.

Wann bleibt die Verhinderungspflege steuerfrei?

Die Verhinderungspflege ist steuerfrei, wenn sie von Angehörigen oder Personen übernommen wird, die eine sittliche Pflicht im Sinne des § 33 Absatz 2 EStG gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen und sich moralisch zur Unterstützung verpflichtet fühlen. Zudem dürfen die Einnahmen die Höhe des Pflegegeldes nach § 37 SGB XI nicht überschreiten (nach § 3 Nr. 36 EStG).

Wie viel Stundenlohn soll die Ersatzpflegeperson erhalten?

Es gibt keine festen Vorgaben der Pflegekassen. Grundsätzlich können Sie den Stundenlohn frei vereinbaren. Empfehlenswert ist jedoch ein Lohn mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns, der zudem nach §29 SGB XI angemessen und wirtschaftlich vertretbar sein sollte. Der Stundenlohn eines Pflegedienstes ist meist nicht als Orientierung geeignet, da dort höhere Kosten und Fachpersonal berücksichtigt werden.

Kann Verhinderungspflege rückwirkend beantragt werden?

Ja, Verhinderungspflege kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Wichtig ist, dass Sie alle Belege und Rechnungen aufbewahren, da diese für die Erstattung benötigt werden. Beachten Sie außerdem, dass Sie das Verhinderungspflegegeld noch bis zu einem Jahr nach dem Tod der pflegebedürftigen Person beantragen können, sofern die Leistung in Anspruch genommen wurde.

Besteht bei einem Pflegegrad 3 Anspruch auf Verhinderungspflege? 

Ja, bei einem Pflegegrad 3 besteht Anspruch auf Verhinderungspflege, da diese Leistung allen Personen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 zusteht.

Wie viele Tage Verhinderungspflege können in Anspruch genommen werden?

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 2 bis 5 können Verhinderungspflege für bis achtWochenpro Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass die Leistung flexibel genutzt werden kann, sei es für einen längeren Zeitraum am Stück oder für einzelne Tage oder Stunden, je nach Bedarf.

Was ist der Gemeinsame Jahresbetrag ab Juli 2025?

Seit dem 1. Juli 2025 wurden die bislang getrennten Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengelegt. Es steht nun ein einheitlicher Gesamtbetrag von bis zu 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung, den Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 flexibel für beide Leistungen einsetzen können. 

Wie kann ich die Verhinderungspflege voll ausschöpfen?

Die Verhinderungspflege können Sie optimal nutzen, indem Sie sie flexibel und passend zu Ihrer Pflegesituation einsetzen – stundenweise oder tageweise bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Wenn Sie einen professionellen Dienst engagieren möchten, planen Sie den Einsatz sorgfältig, insbesondere mit Blick auf Ihr Budget des Gemeinsamen Jahresbetrags. Bei der Wahl einer Privatperson haben Sie mehr Flexibilität und können die Vergütung individuell vereinbaren.
Zur Autorin

Isabell Jungesblut

EXAMINIERTE GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGERIN
Als Expertin für Gesundheits- und Krankenpflege bringt Isabell Jungesblut umfangreiche Erfahrungen aus der Akutversorgung aber auch aus der vollstationären Langzeitversorgung mit. Hier im Pflege ABC teilt sie ihr umfangreiches Wissen mit Ihnen, um die Pflege für Sie zu erleichtern.
Bild-Quellen: Header: Foto von freepik; Bild 1: Foto von freepik; Bild 2:  Foto von freepik; Bild 3: Foto von freepik; Bild 4: Foto von Unsplash;

Zum Newsletter anmelden

Erhalten Sie regelmäßig kostenlose Updates.
Vielen Dank.
Wir haben Ihnen eine Mail geschickt. Bitte bestätigen Sie den enthaltenen Link.