Kurzzeitpflege 2026 - Antrag & Kosten

Isabell Jungesblut

Kurzzeitpflege 2026 - Antrag & Kosten

Isabell Jungesblut
Manchmal kommt der Moment, in dem die Pflege zu Hause für eine Weile einfach nicht mehr möglich ist. Vielleicht haben Sie das selbst schon erlebt: Ein Angehöriger oder eine Angehörige benötigt nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend mehr Unterstützung, oder eine plötzliche Verschlechterung des Gesundheitszustands macht die Betreuung zu Hause schwierig. Auch eine Übergangszeit, in der noch Umbaumaßnahmen im Zuhause erforderlich sind, kann dazu führen, dass die häusliche Pflege nicht ausreicht. In solchen Fällen bietet die Kurzzeitpflege eine wertvolle Entlastung und die Möglichkeit, den Pflegebedürftigen für eine begrenzte Zeit in einer Pflegeeinrichtung gut versorgt zu wissen.

Die Kurzzeitpflege ist im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), § 42 geregelt und steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 zu.

Kurzzeitpflege beantragen

Um Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen zu können, muss vorab ein Antrag bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Wichtig ist, dass die Einrichtung, in der die Kurzzeitpflege erfolgt, von der Pflegekasse zugelassen ist. Die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person kann Ihnen eine Liste der Einrichtungen geben, die infrage kommen, und Auskunft darüber geben, wie hoch die Kosten für eine Kurzzeitpflege dort sind. 

Unterschiede zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege 

1. Ziel und Zweck

Kurzzeitpflege: Die Kurzzeitpflege ist für Situationen gedacht, in denen eine häusliche Pflege für eine gewisse Zeit nicht möglich oder ausreichend ist – beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer Krisensituation. Hier wird der pflegebedürftige Angehörige vorübergehend stationär in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung betreut.

Verhinderungspflege: Diese Leistung greift, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt, etwa wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Verpflichtungen. Verhinderungspflege kann in der häuslichen Umgebung durch Laien oder durch einen ambulanten Dienst erbracht werden und ist damit oft flexibler in der Anwendung.

2. Ort der Pflege

Kurzzeitpflege: Findet stationär in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung statt.

Verhinderungspflege: Verhinderungspflege kann sowohl im eigenen Zuhause des Pflegebedürftigen durchgeführt werden, aber auch in einer geeigneten Einrichtung.

3. Dauer und Umfang

Kurzzeitpflege: Ist auf maximal acht Wochen pro Kalenderjahr begrenzt und dient vor allem als vorübergehende Lösung in akuten Fällen.

Verhinderungspflege: Seit dem 1. Juli 2025 wurde die Dauer der Verhinderungspflege auf acht Wochen pro Kalenderjahr erhöht. Bis dahin war sie auf sechs Wochen begrenzt.
Kaleder auf Tisch zur Planung der Kurzzeitpflege

4. Budget

Sowohl Kurzzeitpflege als auch Verhinderungspflege werden über Leistungen der Pflegekasse finanziert. Der Unterschied liegt vor allem darin, wofür das Geld eingesetzt wird: Die Kurzzeitpflege wird genutzt, wenn eine vorübergehende stationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung nötig ist, während die Verhinderungspflege die Vertretung der Pflegeperson organisiert – meist im häuslichen Umfeld, je nach Situation aber auch in einer geeigneten Einrichtung. Seit dem 1. Juli 2025 werden die Mittel für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege im Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Dadurch können die Gelder je nach Bedarf flexibel für beide Leistungen genutzt werden, ohne dass getrennte Budgets beachtet werden müssen.

Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung bei der Kurzzeitpflege

Bei der Kurzzeitpflege müssen pflegebedürftige Personen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die sogenannten Investitionskosten grundsätzlich selbst tragen. Diese Eigenanteile können je nach Einrichtung variieren, daher ist es ratsam, vorab mit der Pflegeeinrichtung zu klären, wie hoch diese Kosten ausfallen.

Gut zu wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Teil dieser Kosten bei der Pflegekasse einzureichen. Denn seit dem 1. Januar 2017 steht jedem Pflegebedürftigen ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag kann in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden, zum Beispiel um einen Teil der Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder Investitionskosten bei der Kurzzeitpflege zu decken.

Falls die finanzielle Belastung für den Eigenanteil zu hoch ist, empfiehlt es sich, mit dem zuständigen Sozialamt Kontakt aufzunehmen. In einigen Fällen kann das Sozialamt die Kosten ganz oder teilweise übernehmen, wenn die eigene finanzielle Situation dies erforderlich macht.

Von der Kurzzeitpflege in die Langzeitpflege: Wann ein Wechsel sinnvoll ist

Ein Wechsel von der Kurzzeit- zur Langzeitpflege kann notwendig werden, wenn der  Pflegebedarf Ihres Angehörigen langfristig steigt und eine regelmäßige, umfassende Betreuung erforderlich ist, die zu Hause nicht gewährleistet werden kann. Häufig ist dies der Fall, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert, die Mobilität und Selbstständigkeit abnehmen oder Erkrankungen wie eine Demenz fortschreiten. In solchen Fällen kann ein direkter Übergang von der Kurzzeitpflege in die Langzeitpflege eine sinnvolle Lösung sein.

Doch was tun, wenn nach der Kurzzeitpflege kein Pflegeplatz verfügbar ist? In solchen Situationen ist es ratsam, frühzeitig Kontakt mit der Pflegeeinrichtung und der Pflegekasse aufzunehmen, um alternative Lösungen zu prüfen. Manchmal lässt sich der Aufenthalt in der Kurzzeitpflege verlängern, oder ein Übergangsplatz in einer anderen Einrichtung kann organisiert werden. Auch der Sozialdienst im Krankenhaus oder in der Pflegeeinrichtung unterstützt häufig bei der Suche nach einer langfristigen Lösung.
Senior wechselt von der Kurzzeitpflege in die Langzeitpflege im Heim

Kurzzeitpflege im Notfall: Antrag bei fehlender Pflegebedürftigkeit nach § 39c SGB V

In akuten Fällen kann Kurzzeitpflege auch dann beantragt werden, wenn noch kein Pflegegrad besteht. Laut § 39c SGB V übernimmt die Krankenkasse in bestimmten Notfällen die Kosten für Kurzzeitpflege, um die häusliche Pflege sicherzustellen, wenn diese nach einer schweren Krankheit oder einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend nicht gewährleistet ist.

So läuft der Antrag ab:
Wenn Ihr Angehöriger oder Ihre Angehörige nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation, oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung aufgrund einer schweren Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung des Gesundheitszustands dringend Pflege benötigen, wenden Sie sich direkt an die Krankenkasse - nicht an die Pflegekasse. 

Gut zu wissen: Der Sozialdienst des Krankenhauses kann Ihnen bei der Antragstellung helfen. 

Fazit: Kurzzeitpflege – Flexible Unterstützung in schwierigen Zeiten

Die Kurzzeitpflege bietet pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen eine wertvolle Entlastung, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist – sei es nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen. Mit den neuen Regelungen seit Juli 2025 ist die Kurzzeitpflege flexibler geworden, da die Mittel für Kurzzeit- und Verhinderungspflege in einem Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst wurden. Dies ermöglicht es, die Gelder je nach Bedarf flexibel zu nutzen. Zudem sorgen neue Transparenzregelungen dafür, dass Pflegebedürftige jederzeit im Blick haben, wie die Mittel verwendet werden.

Kurzzeitpflege bietet somit genau dann Unterstützung und Sicherheit, wenn sie am dringendsten benötigt wird.


💜-liche Grüße 

Ihre Isabell Jungesblut
Zuletzt aktualisiert: Dieser Artikel wurde am 25.06.2025 zuletzt aktualisiert.

Kurzzeitpflege: Häufig gestellte Fragen

Was ist Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege ist eine temporäre Betreuung in einer Pflegeeinrichtung, wenn die Pflege zu Hause kurzfristig nicht möglich ist. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für bis zu acht Wochen im Jahr für Personen mit Pflegegrad 2 bis 5.

Kann die Kurzzeitpflege auch mit einem Pflegegrad 1 oder ohne Pflegegrad in Anspruch genommen werden?

Ja, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung kann Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 beantragt werden. In diesen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten, wenn die häusliche Pflege aufgrund einer schweren Krankheit nicht sichergestellt werden kann und die Leistungen der häuslichen Krankenpflege nicht ausreichen. Personen mit Pflegegrad 1 können zusätzlich den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro nutzen, um anteilig die Kosten für Kurzzeitpflege zu decken.

Wann bleibt die Verhinderungspflege steuerfrei?

Die Verhinderungspflege ist steuerfrei, wenn sie von Angehörigen oder Personen übernommen wird, die eine sittliche Pflicht im Sinne des § 33 Absatz 2 EStG gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen und sich moralisch zur Unterstützung verpflichtet fühlen. Zudem dürfen die Einnahmen die Höhe des Pflegegeldes nach § 37 SGB XI nicht überschreiten (nach § 3 Nr. 36 EStG).

Hat mein Angehöriger mit einem Pflegegrad 3 Anspruch auf Kurzzeitpflege?

Ja, Ihr Angehöriger hat mit Pflegegrad 3 Anspruch auf Kurzzeitpflege. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können diese Leistung in Anspruch nehmen, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. 

Kann die Kurzzeitpflege auch zu Hause erfolgen?

Nein, die Kurzzeitpflege ist eine Leistung, die in einer vollstationären Einrichtung erbracht wird. Sie ist dafür gedacht, den Pflegebedürftigen vorübergehend außerhalb des häuslichen Umfelds zu versorgen, wenn eine Pflege zu Hause nicht möglich oder ausreichend ist. Für kurzfristige Entlastungen der Pflegeperson im häuslichen Umfeld eignet sich stattdessen die Verhinderungspflege, die flexibel auch zu Hause genutzt werden kann.

Kann die Kurzzeitpflege nur in vollstationären Pflegeeinrichtungen stattfinden?

Nein, nicht ausschließlich. Zwar findet die Kurzzeitpflege in der Regel in vollstationären Einrichtungen statt, doch in besonderen Fällen, wenn eine zugelassene Pflegeeinrichtung für die Kurzzeitpflege nicht verfügbar oder zumutbar ist, kann der Anspruch auch in speziellen Einrichtungen für behinderte Menschen oder anderen geeigneten Einrichtungen genutzt werden.

Was bedeutet der Gemeinsame Jahresbetrag für die Kurzzeitpflege?

Seit dem 1. Juli 2025 gilt eine neue Regelung: Die bisher getrennten Budgets für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege wurden in einem einheitlichen Jahresbetrag zusammengeführt. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf bis zu 3.539 Euro jährlich, die sie nach Bedarf auf beide Leistungen verteilen können.
Isabell Jungesblut
Zur Autorin

Isabell Jungesblut

EXAMINIERTE GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGERIN
Als Expertin für Gesundheits- und Krankenpflege bringt Isabell Jungesblut umfangreiche Erfahrungen aus der Akutversorgung aber auch aus der vollstationären Langzeitversorgung mit. Hier im Pflege ABC teilt sie ihr umfangreiches Wissen mit Ihnen, um die Pflege für Sie zu erleichtern.
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