Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA): Beantragung und wichtige Informationen

Isabell Jungesblut

Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA): Beantragung und wichtige Informationen

Isabell Jungesblut
Gesundheit digital begleiten – das klingt nach Zukunft, ist aber längst Realität.

Seit einigen Jahren können gesetzlich Versicherte in Deutschland sogenannte digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) nach § 33a SGB V nutzen.

Diese zertifizierten DiGA-Apps können von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben werden und unterstützen bei der Behandlung unterschiedlichster Erkrankungen – von Rückenschmerzen über Depressionen bis hin zu Schlafstörungen oder Diabetes.

Digitale Gesundheitsanwendungen sind mehr als nur Apps. Sie helfen, Therapien konsequent umzusetzen, Symptome zu beobachten oder besser mit einer chronischen Krankheit zu leben.

Und das Beste:
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn die Anwendung offiziell im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet ist.

Was genau ist eine DiGA?

Eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) ist ein medizinisches Produkt, das auf dem Smartphone, Tablet oder Computer genutzt werden kann.

Sie kann dazu beitragen, Krankheiten zu erkennen, zu lindern oder deren Verlauf zu stabilisieren. Viele DiGA-Apps begleiten Therapien, andere fördern das Wohlbefinden oder erleichtern den Alltag mit einer Erkrankung.

Beispiele für DiGA sind Programme für mentales Training, Bewegung oder Schlaf, digitale Tagebücher oder Apps zur Medikamentenerinnerung.

Das Ziel ist immer dasselbe: Menschen dabei zu unterstützen, ihre Krankheit besser zu verstehen, mit ihr umzugehen und ihre Gesundheit Schritt für Schritt zu stabilisieren.

Wie wird eine DiGA zugelassen?

Person schaut auf's Smartphone, um eine DiGa zu nutzen
Damit eine Anwendung als digitale Gesundheitsanwendung gilt, muss sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden.

Nur Apps und browserbasierte Anwendungen, die im DiGA-Verzeichnis gelistet sind, erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen – insbesondere zu Datenschutz, Sicherheit und medizinischer Wirksamkeit.

Das DiGA-Verzeichnis ist öffentlich zugänglich und wird regelmäßig erweitert.

Hier finden Sie alle geprüften und erstattungsfähigen DiGAs, inklusive Angabe, bei welchen Krankheitsbildern sie eingesetzt werden können.

So bekommen Sie eine DiGA auf Rezept

Der Weg zur DiGA-Verordnung ist einfach und kann auf zwei Wegen erfolgen:

  1. Über einen Arzt oder eine Ärztin:Sie können sich eine passende DiGA-App verschreiben lassen – beispielsweise im Rahmen einer laufenden Behandlung.

  2. Direkt über die Krankenkasse:Viele Krankenkassen ermöglichen inzwischen, dass Sie selbst eine App aus dem DiGA-Verzeichnis auswählen und online beantragen.

In der Regel müssen Sie dabei eine ärztliche Diagnose oder Indikation nachweisen, die den Einsatz der DiGA medizinisch begründet.

Nach der Genehmigung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Freischaltcode, mit dem Sie die App kostenlos nutzen können. Für jede digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) ist die Anwendungsdauer vom Hersteller festgelegt und im DiGA-Verzeichnis des BfArM einsehbar. Eine Folgeverordnung ist möglich, wenn sie medizinisch indiziert ist.

Pro Verordnung darf nur eine DiGA verschrieben werden. Jedoch können verschiedene DiGA bei unterschiedlichen Indikationen parallel genutzt werden.

Mein Hinweis an Sie: Aktuell gilt die Kostenübernahme ausschließlich für gesetzlich Versicherte. Privatversicherte können DiGA in der Regel nicht automatisch erstattet bekommen, es sei denn, ihre Versicherung bietet individuelle Vereinbarungen oder Tarife dafür an.

Für wen lohnt sich eine DiGA?

Grundsätzlich kann jede gesetzlich versicherte Person mit einer ärztlich diagnostizierten Erkrankung eine digitale Gesundheitsanwendung nutzen – unabhängig vom Alter.

Ob psychische Belastung, chronische Erkrankung oder Reha-Phase:

DiGA-Apps bieten digitale Unterstützung, die sich flexibel in den Alltag einfügt.Sie helfen dabei, den eigenen Gesundheitszustand besser zu verstehen, Fortschritte sichtbar zu machen und das Gefühl zu stärken, selbst aktiv etwas bewirken zu können.

Vorteile einer Digitalen Gesundheitsanwendung

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind eine wertvolle Ergänzung zur ärztlichen oder therapeutischen Behandlung.
Sie machen den Heilungsprozess aktiver, transparenter und motivierender.

  • Alltagstauglich: Übungen und Tipps sind überall abrufbar – ob zu Hause oder unterwegs.

  • Motivierend: Erinnerungen helfen, konsequent am Ball zu bleiben.

  • Sicher: Datenschutz und Wirksamkeit werden streng geprüft und regelmäßig überwacht.

  • Selbstbestimmt: Nutzerinnen und Nutzer behalten jederzeit den Überblick über ihre Gesundheit.

DiGA oder DiPA – wo liegt der Unterschied?

Während sich DiGA (digitale Gesundheitsanwendungen) an Patientinnen und Patienten richten, die eine Erkrankung behandeln oder bewältigen möchten, sind DiPA (digitale Pflegeanwendungen) für pflegebedürftige Personen gedacht.

Einfach gesagt:

  • DiGA unterstützt die medizinische Behandlung,
  • DiPA erleichtert den Pflegealltag.

Beide Systeme verfolgen dasselbe Ziel – die Lebensqualität zu verbessern –, gehören aber zu unterschiedlichen Versicherungssystemen:

  • DiGA → Krankenversicherung
  • DiPA → Pflegeversicherung

Fazit: Digitale Gesundheitsanwendungen – moderne Begleiter für Ihre Gesundheit

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) bringen medizinische Hilfe dorthin, wo sie am meisten gebraucht wird:

in den Alltag der Menschen.

Sie stärken das Selbstmanagement, fördern die Motivation zur regelmäßigen Anwendung und schaffen neue Wege, Gesundheit aktiv zu gestalten. Ganz einfach per App oder browserbasierter Anwendung – sicher geprüft und auf Rezept erhältlich.

Mit jeder neuen, vom BfArM geprüften und gelisteten DiGA wächst die Auswahl – und damit auch die Chance, die passende digitale Unterstützung zu finden.

DiGa: Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine DiGA?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten nur für gelistete DiGA, wenn sie
von einem Arzt oder von einer Ärztin verordnet wurde oder
von der versicherten Person direkt bei der Krankenkasse beantragt und genehmigt wurde.

Wie lange kann ich eine DiGA nutzen?

Die Nutzungsdauer einer DiGA ist vom Hersteller festgelegt und im offiziellen DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angegeben. Nach Ablauf dieser Zeit kann die Anwendung – sofern medizinisch notwendig – erneut verordnet oder genehmigt werden.

Wo finde ich die zugelassenen Apps?

Sie finden alle zugelassenen digitalen Gesundheitsanwendungen im offiziellen DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das alle erstattungsfähigen Anwendungen auflistet.

Kann ich die App auch ohne Rezept nutzen?

Ja, manche Anbieter ermöglichen eine Testversion oder kostenpflichtige Nutzung – allerdings ohne Kostenerstattung. Diese Versionen gelten jedoch nicht als erstattungsfähige DiGA und unterliegen nicht zwingend denselben Prüfstandards.

Wie können Ärztinnen und Ärzte eine DiGA verschreiben?

Medizinerinnen und Mediziner können eine DiGA-Verordnung direkt im Rahmen der Behandlung ausstellen, sofern die App im DiGA-Verzeichnis gelistet und für das jeweilige Krankheitsbild zugelassen ist.

Welche Beispiele für DiGA gibt es?

Beispiele für Digitale Gesundheitsanwendungen sind Apps zur Behandlung von Depressionen, Angststörungen oder chronischen Schmerzen, Programme zur Schlafverbesserung oder Blutzuckerkontrolle sowie Anwendungen zur Unterstützung bei neurologischen Erkrankungen.
Zur Autorin

Isabell Jungesblut

EXAMINIERTE GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGERIN
Als Expertin für Gesundheits- und Krankenpflege bringt Isabell Jungesblut umfangreiche Erfahrungen aus der Akutversorgung aber auch aus der vollstationären Langzeitversorgung mit. Hier im Pflege ABC teilt sie ihr umfangreiches Wissen mit Ihnen, um die Pflege für Sie zu erleichtern.
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