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Familienpflegegeld: Was hat es damit auf sich?
Isabell Jungesblut
Die Bundesregierung prüft derzeit die Einführung einer neuen Sozialleistung, die als sogenanntes Familienpflegegeld bekannt ist. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) setzt sich dafür ein, Ihnen als pflegende Angehörige einen Lohnersatz zu ermöglichen, wenn Sie ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder pausieren, um Familienmitglieder zu Hause zu pflegen. Das Modell soll sich am Elterngeld orientieren und die finanzielle Belastung pflegender Angehöriger verringern. Noch ist nichts beschlossen, die Details werden aktuell diskutiert.
Warum braucht es ein Familienpflegegeld?

Prien betonte die Notwendigkeit dieser Maßnahme angesichts des demografischen Wandels:
„Es wird mit unserer demografischen Entwicklung nicht möglich sein, dass Pflege allein von Fachkräften geleistet wird.“
Deshalb braucht es dringend eine finanzielle Unterstützung für all jene, die – so wie Sie – im Alltag Verantwortung übernehmen, Familie pflegen und Beruf unter einen Hut bringen müssen.
Wie könnte das Familienpflegegeld ausgestaltet werden?
Die genaue Ausgestaltung des Familienpflegegelds ist noch offen. Diskutiert werden verschiedene Varianten hinsichtlich:
Wann könnte das neue Pflegegeld kommen?

Was ist der Unterschied zum bisherigen Pflegegeld?

Reaktionen aus der Gesellschaft
Ausblick
Die Umsetzung des Familienpflegegelds bleibt abzuwarten – doch die Diskussion zeigt: Sie als pflegende Angehörige rücken zunehmend in den Fokus der Politik. Die geplante Leistung könnte ein Meilenstein sein, um häusliche Pflege langfristig finanziell abzusichern.
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Rente und Pflege – wie hängt das zusammen?
Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Rentenpunkte sammeln – auch ohne eigenes Einkommen.
Familienpflegegeld: Häufig gestellte Fragen
Wer soll das Familienpflegegeld bekommen?
Das Familienpflegegeld soll pflegenden Angehörigen zustehen, die ihre Berufstätigkeit ganz oder teilweise aufgeben, um ein Familienmitglied zu Hause zu pflegen. Es richtet sich nicht an Pflegebedürftige, sondern an die pflegenden Personen selbst – ähnlich wie beim Elterngeld.
Wie hoch soll das Familienpflegegeld sein?
Ein Vorschlag sieht vor, 65 % des bisherigen Nettoeinkommens zu ersetzen – bis maximal 1.800 Euro pro Monat. Die Leistung könnte bis zu drei Jahre lang gezahlt werden. Die genaue Ausgestaltung ist allerdings noch in der politischen Diskussion.
Gibt es das Familienpflegegeld schon?
Nein, bisher ist es nur ein politischer Vorschlag. Die Bundesregierung prüft derzeit die Umsetzung. Es ist noch unklar, wann oder ob das Familienpflegegeld tatsächlich eingeführt wird.

Zur Autorin
Isabell Jungesblut
Als Expertin für Gesundheits- und Krankenpflege bringt Isabell Jungesblut umfangreiche Erfahrungen aus der Akutversorgung aber auch aus der vollstationären Langzeitversorgung mit. Hier im Pflege ABC teilt sie ihr umfangreiches Wissen mit Ihnen, um die Pflege für Sie zu erleichtern.
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