Familienpflegegeld: Was hat es damit auf sich?

Isabell Jungesblut

Familienpflegegeld: Was hat es damit auf sich?

Isabell Jungesblut
Die Bundesregierung prüft derzeit die Einführung einer neuen Sozialleistung, die als sogenanntes Familienpflegegeld bekannt ist. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) setzt sich dafür ein, Ihnen als pflegende Angehörige einen Lohnersatz zu ermöglichen, wenn Sie ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder pausieren, um Familienmitglieder zu Hause zu pflegen. Das Modell soll sich am Elterngeld orientieren und die finanzielle Belastung pflegender Angehöriger verringern. Noch ist nichts beschlossen, die Details werden aktuell diskutiert.

Warum braucht es ein Familienpflegegeld?

Familie plant etwas am Tablet
Prien betonte die Notwendigkeit dieser Maßnahme angesichts des demografischen Wandels:

„Es wird mit unserer demografischen Entwicklung nicht möglich sein, dass Pflege allein von Fachkräften geleistet wird.“

Deshalb braucht es dringend eine finanzielle Unterstützung für all jene, die – so wie Sie – im Alltag Verantwortung übernehmen, Familie pflegen und Beruf unter einen Hut bringen müssen.

Wie könnte das Familienpflegegeld ausgestaltet werden?

Die genaue Ausgestaltung des Familienpflegegelds ist noch offen. Diskutiert werden verschiedene Varianten hinsichtlich:

  • Bezugsdauer
  • Höhe des Lohnersatzes
  • Sozialer Staffelung

Ein Vorschlag könnte wie folgt aussehen:

  • 65 % des Nettoverdienstausfalls zu ersetzen
  • mit einer monatlichen Unterstützung zwischen 300  und 1.800 Euro
  • für eine Bezugsdauer von bis zu drei Jahren
  • ggf. sozial gestaffelt nach Einkommen

Diese Eckpunkte wurden bereits 2023 von verschiedenen Akteuren ins Gespräch gebracht. Die endgültige Ausgestaltung steht jedoch noch aus.

Wann könnte das neue Pflegegeld kommen?

Hände einer älteren Person mit Münzen
Viele pflegende Angehörige hoffen auf eine baldige Einführung – doch ganz so schnell wird es vermutlich nicht gehen. Denn: Ob und wann das Familienpflegegeld kommt, hängt stark von der aktuellen wirtschaftlichen Lage ab. Familienministerin Karin Prien betonte, dass sie die Idee unterstütze, es aber klare Prioritäten geben müsse. Aktuell liege der Fokus auf der Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche – erst danach könne über neue Leistungen wie das Familienpflegegeld entschieden werden.

Was ist der Unterschied zum bisherigen Pflegegeld?

Bisher bekommen Pflegebedürftige ab einem Pflegegrad 2 ein monatliches Pflegegeld, das sie an ihre Angehörigen weitergeben können – als Anerkennung für die Unterstützung zu Hause. Doch dieses Geld ist oft zu wenig, um den eigenen Verdienstausfall auszugleichen. Das geplante Familienpflegegeld würde da einen großen Unterschied machen: Es wäre ein eigener Lohnersatz direkt für Sie als pflegende Angehörige – unabhängig vom bisherigen Pflegegeld. Eine spürbare finanzielle Entlastung für alle, die ihren Job vorübergehend zurückstellen, um für einen geliebten Menschen da zu sein.
Zwei ältere Personen werfen Münzen in ein Sparschwein

Reaktionen aus der Gesellschaft

Sozialverbände begrüßen die Pläne der Ministerin. Sie sehen darin einen wichtigen Schritt zur Anerkennung der Leistungen pflegender Angehöriger und zur Förderung der häuslichen Pflege.

Ausblick

Die Umsetzung des Familienpflegegelds bleibt abzuwarten – doch die Diskussion zeigt: Sie als pflegende Angehörige rücken zunehmend in den Fokus der Politik. Die geplante Leistung könnte ein Meilenstein sein, um häusliche Pflege langfristig finanziell abzusichern.

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💜-liche Grüße Ihre 

Isabell Jungesblut


Familienpflegegeld: Häufig gestellte Fragen

Wer soll das Familienpflegegeld bekommen?

Das Familienpflegegeld soll pflegenden Angehörigen zustehen, die ihre Berufstätigkeit ganz oder teilweise aufgeben, um ein Familienmitglied zu Hause zu pflegen. Es richtet sich nicht an Pflegebedürftige, sondern an die pflegenden Personen selbst – ähnlich wie beim Elterngeld.

Wie hoch soll das Familienpflegegeld sein?

Ein Vorschlag sieht vor, 65 % des bisherigen Nettoeinkommens zu ersetzen – bis maximal 1.800 Euro pro Monat. Die Leistung könnte bis zu drei Jahre lang gezahlt werden. Die genaue Ausgestaltung ist allerdings noch in der politischen Diskussion.

Gibt es das Familienpflegegeld schon?

Nein, bisher ist es nur ein politischer Vorschlag. Die Bundesregierung prüft derzeit die Umsetzung. Es ist noch unklar, wann oder ob das Familienpflegegeld tatsächlich eingeführt wird. 
Isabell Jungesblut
Zur Autorin

Isabell Jungesblut

EXAMINIERTE GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGERIN
Als Expertin für Gesundheits- und Krankenpflege bringt Isabell Jungesblut umfangreiche Erfahrungen aus der Akutversorgung aber auch aus der vollstationären Langzeitversorgung mit. Hier im Pflege ABC teilt sie ihr umfangreiches Wissen mit Ihnen, um die Pflege für Sie zu erleichtern.
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