Landespflegegeld Bayern 2025: Antrag, Höhe & Auszahlung

Isabell Jungesblut

Landespflegegeld Bayern: Antrag, Höhe & Auszahlung

Isabell Jungesblut
Pflegebedürftige in Bayern erhalten neben dem regulären Pflegegeld aus der Pflegeversicherung eine zusätzliche finanzielle Unterstützung: das Landespflegegeld Bayern. Der Freistaat Bayern möchte mit dem Landespflegegeld seine Anerkennung und Wertschätzung ausdrücken – sowohl gegenüber den Pflegebedürftigen als auch gegenüber den Menschen, die sie Tag für Tag im Alltag unterstützen.
In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was genau hinter dem Landespflegegeld steckt, wie der Antrag funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wann die Auszahlung erfolgt.

Was ist das Landespflegegeld Bayern und wer hat Anspruch?

Beantragung des Landespflegegeldes in Bayern
Das Landespflegegeld Bayern ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern. Es wird jährlich in Höhe von 1.000 Euro an Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 gezahlt – zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Ab 2026 soll das Landespflegegeld voraussichtlich nur noch 500 Euro im Jahr betragen. Das hat die Bayerische Staatsregierung bei ihrer Haushaltsklausur im letzten Jahr entschieden. Grund dafür ist eine geplante Änderung im Bayerischen Landespflegegeldgesetz (BayLPflGG).

Anspruch auf das Landespflegegeld haben Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr Hauptwohnsitz oder ihre alleinige Wohnung befindet sich im Freistaat Bayern
  • Sie waren mindestens an einem Tag im jeweiligen Pflegegeldjahr pflegebedürftig ab Pflegegrad 2 – unabhängig davon, ob sie zu Hause oder in einem Pflegeheim leben

  • Sie haben einen Antrag auf Landespflegegeld gestellt

Hinweis: Als Pflegegeldjahr gilt der Zeitraum vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres.

Landespflegegeld Bayern: Antrag stellen

Der Antrag auf Landespflegegeld kann schriftlich oder elektronisch beim Bayerischen Landesamt für Pflege gestellt werden. Ein Antrag ist nur einmal erforderlich – wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, erfolgt die Auszahlung künftig automatisch jährlich, solange die Voraussetzungen erfüllt bleiben.

Wichtige Hinweise zur Antragstellung:

  • Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich und wird nicht berücksichtigt

  • Ein elektronischer Antrag ist nur möglich mit:
  1. einem elektronischen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion oder
  2. einem gültigen Elster-Zertifikat

Der Antrag kann von der pflegebedürftigen Person selbst oder durch eine gesetzliche Vertretung, bevollmächtigte Person oder einen rechtlichen Betreuer eingereicht werden.

Diese Unterlagen werden benötigt:

  1. Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (online oder auf Papier)

  2. Nachweis über den anerkannten Pflegegrad, ausgestellt von der Pflegekasse oder dem SozialhilfeträgerHinweis: Ein Pflegegutachten (zum Beispiel vom Medizinischen Dienst oder einem privaten Anbieter) reicht nicht aus.

  3. Gegebenenfalls zusätzliche Nachweise, wenn der Antrag nicht durch die pflegebedürftige Person selbst gestellt wird. Zum Beispiel eine Vollmacht, einen Betreuerausweis oder einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht.

Hier geht’s direkt zum Antrag:

Sie möchten das Landespflegegeld beantragen? Den aktuellen Antrag zum Ausfüllen und Ausdrucken finden Sie hier:

Landespflegegeld Bayern: Fristen und Auszahlung

Wo kann das Landespflegegeld beantragt werden?
Der Antrag auf Landespflegegeld kann jederzeit gestellt werden. Maßgeblich für die Auszahlung ist jedoch, wann der Antrag beim Landesamt für Pflege eingeht:

  • Wird der Antrag bis spätestens 31. Dezember eingereicht, erfolgt die erste Auszahlung im darauffolgenden Jahr – in der Regel ab Oktober.

  • Das Landespflegegeld wird dabei rückwirkend für das jeweils vergangene Pflegegeldjahr gezahlt (Zeitraum: 1. Oktober bis 30. September).

Wichtig für die Fristwahrung:

Auch ein unvollständiger Antrag zählt, sofern er rechtzeitig – also bis zum 31.12. – eingereicht wurde. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden. Entscheidend ist dabei der Eingang beim Landesamt und nicht das Versanddatum.

Beispiel zur Veranschaulichung: Frau Müller lebt in Bayern, hat Pflegegrad 3 und stellt im Januar 2024 zum ersten Mal einen Antrag auf Landespflegegeld. Im Februar 2024 bekommt sie Post. Der Antrag wurde bewilligt, und Frau Müller erhält kurz nach dem Bescheiderlass 1.000 Euro Landespflegegeld für das Pflegegeldjahr 2023/2024. Ein Jahr später, ab Oktober 2025, bekommt Frau Müller automatisch die nächste Zahlung. Wieder 1.000 Euro – diesmal für das Pflegegeldjahr 2024/2025. Und so geht es weiter: Ab Oktober 2026  erhält Frau Müller die Auszahlung für das Pflegegeldjahr 2025/2026 usw.

Was passiert im Todesfall?

Verstirbt die pflegebedürftige Person, erlischt der Anspruch auf das Landespflegegeld mit dem Tod – es geht nicht auf Angehörige oder Erben über. Bitte informieren Sie in diesem Fall zeitnah die zuständige Meldebehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde, damit das Melderegister aktualisiert werden kann. Die Daten aus dem Melderegister werden im Rahmen der Antragsbearbeitung automatisch vom Landesamt für Pflege abgerufen.

Bereits ausgezahltes Landespflegegeld muss in der Regel nicht zurückgezahlt werden, wenn es der pflegebedürftigen Person noch zu Lebzeiten oder am Todestag selbst gutgeschrieben wurde. In diesem Fall gilt die Auszahlung als rechtmäßig.
Verstirbt die pflegebedürftige Person nach der Bewilligung, aber noch vor der Auszahlung des Landespflegegeldes, erlischt der Anspruch mit dem Tod.

Das bedeutet: Das Landespflegegeld wird in diesem Fall nicht mehr ausgezahlt, auch wenn bereits ein Bewilligungsbescheid vorliegt.
Geht das Landespflegegeld erst nach dem Tod auf dem Konto ein – dann kann es vom Landesamt für Pflege zurückgefordert werden. Die Rückforderung erfolgt in der Regel zunächst über das kontoführende Geldinstitut. 

Was ist der Unterschied zum Pflegegeld der Pflegekasse?

Pflegegeld Landespflegegeld Bayern
gesetzliche Pflichtleistung der Pflegekasse freiwillige Landesleistung
monatliche Auszahlung jährliche Auszahlung
Pflegegrad 2-5  Pflegegrad 2-5
deutschlandweit nur in Bayern

In Bayern können beide Leistungen gleichzeitig bezogen werden.

Fazit: Eine wichtige Unterstützung für Pflegebedürftige

Das Landespflegegeld Bayern ist eine unkomplizierte, aber wirkungsvolle Ergänzung zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Es richtet sich an alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben – unabhängig davon, ob sie zu Hause oder im Heim leben. Es bietet eine finanzielle Entlastung und ist zugleich ein Zeichen gesellschaftlicher Anerkennung.

💜-liche Grüße 

Ihre Isabell Jungesblut

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Landespflegegeld Bayern: Häufig gestellte Fragen

Gibt es das Landespflegegeld auch in anderen Bundesländern?

Nein. Das Landespflegegeld ist eine exklusive Leistung des Freistaats Bayern. In anderen Bundesländern gibt es keine vergleichbare finanzielle Unterstützung durch das Land.

Wie hoch ist das Landespflegegeld aktuell?

Das Landespflegegeld beträgt derzeit 1.000 Euro pro Jahr und wird zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung ausgezahlt.

Was ändert sich ab 2026?

Ab dem Pflegegeldjahr 2026 ist eine Reduzierung des Landespflegegeldes auf 500 Euro jährlich geplant. Eine entsprechende Kürzung wurde angekündigt. 

Wann wird das Landespflegegeld ausgezahlt? 

Die Auszahlung des Landespflegegeldes erfolgt jährlich – im ersten Jahr nach Bewilligung, in den Folgejahren jeweils ab Oktober.

Kann das Landespflegegeld Bayern auch online beantragt werden?

Ja. Der Antrag auf Landespflegegeld kann auch elektronisch über das BayernPortal gestellt werden.Zum Online-Antrag: www.bayernportal.de – Landespflegegeld online beantragen

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Landespflegegeld?

Das Pflegegeld ist eine monatliche Leistung der Pflegekasse für häusliche Pflege bundesweit, das Landespflegegeld ist eine jährliche Zusatzleistung des Freistaats Bayern für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher und Wohnsitz in Bayern.
Zur Autorin

Isabell Jungesblut

EXAMINIERTE GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGERIN
Als Expertin für Gesundheits- und Krankenpflege bringt Isabell Jungesblut umfangreiche Erfahrungen aus der Akutversorgung aber auch aus der vollstationären Langzeitversorgung mit. Hier im Pflege ABC teilt sie ihr umfangreiches Wissen mit Ihnen, um die Pflege für Sie zu erleichtern.
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