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Landespflegegeld Bayern: Antrag, Höhe & Auszahlung
Isabell Jungesblut
Pflegebedürftige in Bayern erhalten neben dem regulären Pflegegeld aus der Pflegeversicherung eine zusätzliche finanzielle Unterstützung: das Landespflegegeld Bayern. Der Freistaat Bayern möchte mit dem Landespflegegeld seine Anerkennung und Wertschätzung ausdrücken – sowohl gegenüber den Pflegebedürftigen als auch gegenüber den Menschen, die sie Tag für Tag im Alltag unterstützen.
In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was genau hinter dem Landespflegegeld steckt, wie der Antrag funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wann die Auszahlung erfolgt.
Was ist das Landespflegegeld Bayern und wer hat Anspruch?

Das Landespflegegeld Bayern ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern. Es wird jährlich in Höhe von 1.000 Euro an Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 gezahlt – zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Ab 2026 soll das Landespflegegeld voraussichtlich nur noch 500 Euro im Jahr betragen. Das hat die Bayerische Staatsregierung bei ihrer Haushaltsklausur im letzten Jahr entschieden. Grund dafür ist eine geplante Änderung im Bayerischen Landespflegegeldgesetz (BayLPflGG).
Anspruch auf das Landespflegegeld haben Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Landespflegegeld Bayern: Antrag stellen
Der Antrag auf Landespflegegeld kann schriftlich oder elektronisch beim Bayerischen Landesamt für Pflege gestellt werden. Ein Antrag ist nur einmal erforderlich – wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, erfolgt die Auszahlung künftig automatisch jährlich, solange die Voraussetzungen erfüllt bleiben.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung:
Wichtige Hinweise zur Antragstellung:
Landespflegegeld Bayern: Fristen und Auszahlung

Was passiert im Todesfall?
Verstirbt die pflegebedürftige Person, erlischt der Anspruch auf das Landespflegegeld mit dem Tod – es geht nicht auf Angehörige oder Erben über. Bitte informieren Sie in diesem Fall zeitnah die zuständige Meldebehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde, damit das Melderegister aktualisiert werden kann. Die Daten aus dem Melderegister werden im Rahmen der Antragsbearbeitung automatisch vom Landesamt für Pflege abgerufen.
Bereits ausgezahltes Landespflegegeld muss in der Regel nicht zurückgezahlt werden, wenn es der pflegebedürftigen Person noch zu Lebzeiten oder am Todestag selbst gutgeschrieben wurde. In diesem Fall gilt die Auszahlung als rechtmäßig.
Verstirbt die pflegebedürftige Person nach der Bewilligung, aber noch vor der Auszahlung des Landespflegegeldes, erlischt der Anspruch mit dem Tod.
Das bedeutet: Das Landespflegegeld wird in diesem Fall nicht mehr ausgezahlt, auch wenn bereits ein Bewilligungsbescheid vorliegt.
Das bedeutet: Das Landespflegegeld wird in diesem Fall nicht mehr ausgezahlt, auch wenn bereits ein Bewilligungsbescheid vorliegt.
Geht das Landespflegegeld erst nach dem Tod auf dem Konto ein – dann kann es vom Landesamt für Pflege zurückgefordert werden. Die Rückforderung erfolgt in der Regel zunächst über das kontoführende Geldinstitut.
Was ist der Unterschied zum Pflegegeld der Pflegekasse?
Fazit: Eine wichtige Unterstützung für Pflegebedürftige
Landespflegegeld Bayern: Häufig gestellte Fragen
Gibt es das Landespflegegeld auch in anderen Bundesländern?
Nein. Das Landespflegegeld ist eine exklusive Leistung des Freistaats Bayern. In anderen Bundesländern gibt es keine vergleichbare finanzielle Unterstützung durch das Land.
Wie hoch ist das Landespflegegeld aktuell?
Das Landespflegegeld beträgt derzeit 1.000 Euro pro Jahr und wird zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung ausgezahlt.
Was ändert sich ab 2026?
Ab dem Pflegegeldjahr 2026 ist eine Reduzierung des Landespflegegeldes auf 500 Euro jährlich geplant. Eine entsprechende Kürzung wurde angekündigt.
Wann wird das Landespflegegeld ausgezahlt?
Die Auszahlung des Landespflegegeldes erfolgt jährlich – im ersten Jahr nach Bewilligung, in den Folgejahren jeweils ab Oktober.
Kann das Landespflegegeld Bayern auch online beantragt werden?
Ja. Der Antrag auf Landespflegegeld kann auch elektronisch über das BayernPortal gestellt werden.Zum Online-Antrag: www.bayernportal.de – Landespflegegeld online beantragen
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Landespflegegeld?
Das Pflegegeld ist eine monatliche Leistung der Pflegekasse für häusliche Pflege bundesweit, das Landespflegegeld ist eine jährliche Zusatzleistung des Freistaats Bayern für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher und Wohnsitz in Bayern.

Zur Autorin
Isabell Jungesblut
Als Expertin für Gesundheits- und Krankenpflege bringt Isabell Jungesblut umfangreiche Erfahrungen aus der Akutversorgung aber auch aus der vollstationären Langzeitversorgung mit. Hier im Pflege ABC teilt sie ihr umfangreiches Wissen mit Ihnen, um die Pflege für Sie zu erleichtern.
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