Landespflegegeld Bayern 2026: Antrag, Höhe & Auszahlung

Isabell Jungesblut

Landespflegegeld Bayern 2026: Antrag, Höhe & Auszahlung

Isabell Jungesblut
Pflegebedürftige in Bayern erhalten neben dem regulären Pflegegeld aus der Pflegeversicherung eine zusätzliche finanzielle Unterstützung: das Landespflegegeld Bayern. Der Freistaat Bayern möchte mit dem Landespflegegeld seine Anerkennung und Wertschätzung ausdrücken – sowohl gegenüber den Pflegebedürftigen als auch gegenüber den Menschen, die sie Tag für Tag im Alltag unterstützen.
In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was genau hinter dem Landespflegegeld steckt, wie der Antrag funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wann die Auszahlung erfolgt.

Was ist das Landespflegegeld Bayern und wer hat Anspruch?

Beantragung des Landespflegegeldes in Bayern
Das Landespflegegeld Bayern ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern. Bis einschließlich des Pflegegeldjahres 2025 wird es jährlich in Höhe von 1.000 Euro an Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 gezahlt – zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Seit dem Jahr 2026 beträgt es 500 Euro pro Pflegegeldjahr. Anspruch auf das Landespflegegeld haben Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr Hauptwohnsitz oder ihre alleinige Wohnung befindet sich im Freistaat Bayern
  • Sie waren mindestens an einem Tag im jeweiligen Pflegegeldjahr pflegebedürftig ab Pflegegrad 2 – unabhängig davon, ob sie zu Hause oder in einem Pflegeheim leben
  • Sie haben einen Antrag auf Landespflegegeld gestellt

Wichtige Änderung: Reduzierung seit dem Pflegegeldjahr 2026

Der Bayerische Landtag hat beschlossen, das Landespflegegeld seit dem Pflegegeldjahr 2026 zu kürzen.
Das bedeutet konkret:

  • Seit 2026 beträgt das Landespflegegeld nur noch 500 Euro pro Jahr.
  • Die Anspruchsvoraussetzungen bleiben unverändert bestehen.
  • Für das Pflegegeldjahr 2025 wird das Landespflegegeld noch einmal in voller Höhe von 1.000 Euro gezahlt, die Auszahlung erfolgt jedoch erst im Jahr 2026.

Diese Änderung betrifft sowohl neue Antragstellerinnen und Antragsteller ab 2026 als auch laufende Fälle für zukünftige Pflegegeldjahre.

Fristen und Auszahlung

Der Antrag auf Landespflegegeld kann jederzeit gestellt werden. Maßgeblich für die Auszahlung ist jedoch, wann der Antrag beim Landesamt für Pflege eingeht.

Der Antrag muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ende des jeweiligen Pflegegeldjahres beim Landesamt für Pflege eingereicht werden. Maßgeblich ist dabei der Eingang des Antrags, nicht das Versanddatum.

Die Auszahlung des Landespflegegeldes erfolgt bis spätestens 31. Januar des auf das Pflegegeldjahr folgenden Kalenderjahres auf das angegebene Konto.
Wo kann das Landespflegegeld beantragt werden?

Landespflegegeld Bayern: Antrag stellen

Der Antrag auf Landespflegegeld kann schriftlich oder elektronisch beim Bayerischen Landesamt für Pflege gestellt werden. Ein Antrag ist nur einmal erforderlich – wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, erfolgt die Auszahlung künftig automatisch jährlich, solange die Voraussetzungen erfüllt bleiben.

Wichtige Hinweise zur Antragstellung:

  • Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich und wird nicht berücksichtigt

  • Ein elektronischer Antrag ist nur möglich mit:
  1. einem elektronischen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion oder
  2. einem gültigen Elster-Zertifikat

Der Antrag kann von der pflegebedürftigen Person selbst oder durch eine gesetzliche Vertretung, bevollmächtigte Person oder einen rechtlichen Betreuer eingereicht werden.

Diese Unterlagen werden benötigt:

  1. Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (online oder auf Papier)

  2. Nachweis über den anerkannten Pflegegrad, ausgestellt von der Pflegekasse oder dem SozialhilfeträgerHinweis: Ein Pflegegutachten (zum Beispiel vom Medizinischen Dienst oder einem privaten Anbieter) reicht nicht aus.

  3. Gegebenenfalls zusätzliche Nachweise, wenn der Antrag nicht durch die pflegebedürftige Person selbst gestellt wird. Zum Beispiel eine Vollmacht, einen Betreuerausweis oder einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht.

Hier geht’s direkt zum Antrag:

Sie möchten das Landespflegegeld beantragen? Den aktuellen Antrag zum Ausfüllen und Ausdrucken finden Sie hier:

Fristen und Auszahlung

Der Antrag auf Landespflegegeld kann jederzeit gestellt werden. Maßgeblich für die Auszahlung ist jedoch, wann der Antrag beim Landesamt für Pflege eingeht.

Der Antrag muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ende des jeweiligen Pflegegeldjahres beim Landesamt für Pflege eingereicht werden. Maßgeblich ist dabei der Eingang des Antrags, nicht das Versanddatum.

Die Auszahlung des Landespflegegeldes erfolgt bis spätestens 31. Januar des auf das Pflegegeldjahr folgenden Kalenderjahres auf das angegebene Konto.

Wichtig für die Fristwahrung:

Auch ein unvollständiger Antrag wahrt die Frist, sofern er rechtzeitig beim Landesamt für Pflege eingeht. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden. Entscheidend ist ausschließlich, dass der Antrag fristgerecht eingegangen ist.

Hinweis zur Übergangsregelung

Das Pflegegeldjahr entspricht grundsätzlich dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Aufgrund einer gesetzlichen Änderung gibt es jedoch eine Übergangsregelung: Das Pflegegeldjahr, das am 1. Oktober 2024 begonnen hat, endet einmalig erst am 31. Dezember 2025. Die Auszahlung für dieses verlängerte Pflegegeldjahr erfolgt nach den bis dahin geltenden Regelungen. Ab dem Pflegegeldjahr 2026 beträgt das Landespflegegeld 500 Euro jährlich.

Was passiert im Todesfall?

Verstirbt die pflegebedürftige Person, erlischt der Anspruch auf das Landespflegegeld mit dem Tod – es geht nicht auf Angehörige oder Erben über. Bitte informieren Sie in diesem Fall zeitnah die zuständige Meldebehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde, damit das Melderegister aktualisiert werden kann. Die Daten aus dem Melderegister werden im Rahmen der Antragsbearbeitung automatisch vom Landesamt für Pflege abgerufen.

Bereits ausgezahltes Landespflegegeld muss in der Regel nicht zurückgezahlt werden, wenn es der pflegebedürftigen Person noch zu Lebzeiten oder am Todestag selbst gutgeschrieben wurde. In diesem Fall gilt die Auszahlung als rechtmäßig.
Verstirbt die pflegebedürftige Person nach der Bewilligung, aber noch vor der Auszahlung des Landespflegegeldes, erlischt der Anspruch mit dem Tod.

Das bedeutet: Das Landespflegegeld wird in diesem Fall nicht mehr ausgezahlt, auch wenn bereits ein Bewilligungsbescheid vorliegt.
Geht das Landespflegegeld erst nach dem Tod auf dem Konto ein – dann kann es vom Landesamt für Pflege zurückgefordert werden. Die Rückforderung erfolgt in der Regel zunächst über das kontoführende Geldinstitut. 

Was ist der Unterschied zum Pflegegeld der Pflegekasse?

Pflegegeld Landespflegegeld Bayern
gesetzliche Pflichtleistung der Pflegekasse freiwillige Landesleistung
monatliche Auszahlung jährliche Auszahlung
Pflegegrad 2-5  Pflegegrad 2-5
deutschlandweit nur in Bayern

In Bayern können beide Leistungen gleichzeitig bezogen werden.

Fazit: Eine wichtige Unterstützung für Pflegebedürftige

Das Landespflegegeld Bayern ist eine unkomplizierte, aber wirkungsvolle Ergänzung zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Es richtet sich an alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben – unabhängig davon, ob sie zu Hause oder im Heim leben. Es bietet eine finanzielle Entlastung und ist zugleich ein Zeichen gesellschaftlicher Anerkennung.

💜-liche Grüße 

Ihre Isabell Jungesblut


Zuletzt aktualisiert: Dieser Artikel wurde am 17.01.2026 zuletzt aktualisiert.


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Landespflegegeld Bayern: Häufig gestellte Fragen

Gibt es das Landespflegegeld auch in anderen Bundesländern?

Nein. Das Landespflegegeld ist eine exklusive Leistung des Freistaats Bayern. In anderen Bundesländern gibt es keine vergleichbare finanzielle Unterstützung durch das Land.

Wie hoch ist das Landespflegegeld aktuell?

Das Landespflegegeld beträgt derzeit 1.000 Euro pro Jahr und wird zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung ausgezahlt.

Was ändert sich ab 2026?

Ab dem Pflegegeldjahr 2026 ist eine Reduzierung des Landespflegegeldes auf 500 Euro jährlich geplant. Eine entsprechende Kürzung wurde angekündigt. 

Wann wird das Landespflegegeld ausgezahlt? 

Die Auszahlung des Landespflegegeldes erfolgt jährlich – im ersten Jahr nach Bewilligung, in den Folgejahren jeweils ab Oktober.

Kann das Landespflegegeld Bayern auch online beantragt werden?

Ja. Der Antrag auf Landespflegegeld kann auch elektronisch über das BayernPortal gestellt werden.Zum Online-Antrag: www.bayernportal.de – Landespflegegeld online beantragen

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Landespflegegeld?

Das Pflegegeld ist eine monatliche Leistung der Pflegekasse für häusliche Pflege bundesweit, das Landespflegegeld ist eine jährliche Zusatzleistung des Freistaats Bayern für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher und Wohnsitz in Bayern.
Isabell Jungesblut
Zur Autorin

Isabell Jungesblut

EXAMINIERTE GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGERIN
Als Expertin für Gesundheits- und Krankenpflege bringt Isabell Jungesblut umfangreiche Erfahrungen aus der Akutversorgung aber auch aus der vollstationären Langzeitversorgung mit. Hier im Pflege ABC teilt sie ihr umfangreiches Wissen mit Ihnen, um die Pflege für Sie zu erleichtern.
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