Pflegebett - Wichtige Informationen & Antrag

Thea Regenberg

Pflegebett - Wichtige Infos & Antrag

   Thea Regenberg  
Wenn das Aufstehen körperlich zur Herausforderung wird, Schlaf kaum noch Erholung bringt oder das Sturzrisiko wächst, kann ein Pflegebett zu Hause eine große Entlastung sein – für Sie als pflegende und helfende Person genauso wie für Ihren zu pflegenden Angehörigen. Doch wie funktioniert das mit dem Pflegebett auf Rezept? Welche Modelle gibt es und was tun, wenn das Standardmodell der Krankenkasse nicht ausreicht? In diesem Beitrag geht es darum, wann ein Pflegebett sinnvoll ist, wie Sie es beantragen, welche Kosten anfallen und welche Maße und Varianten es gibt. Denn eins ist sicher: Sie werden für sich oder Ihren zu pflegenden Herzensmenschen die bestmögliche Lösung finden.

Was ist ein Pflegebett und warum ist es so hilfreich?

Das Pflegebett kann die Pflege dank vieler Funktionen erleichtern
Ein Bett ist für uns alle wichtig: zum Ausruhen, Schlafen und Kraft tanken. Aber in der Pflege bekommt es eine noch viel größere Bedeutung. Denn wenn ein Mensch in seiner Mobilität eingeschränkt ist oder dauerhaft Unterstützung benötigt, wird das richtige Bett zu einem zentralen Element der Versorgung. Ein Pflegebett ist ein medizinisches Hilfsmittel, das den Alltag spürbar erleichtert. Im Unterschied zu einem normalen Bett bietet ein Pflegebett praktische Funktionen, die Pflege sicherer, schonender und auch komfortabler machen – sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für Sie als pflegende Angehörige. Sie bieten zum einen eine elektrische Höhenverstellung. Das ist besonders wichtig für rückenschonendes Arbeiten auf angenehmer Höhe. Auch verstellbare Rücken- und Fußteile sorgen für bequemes Liegen, Sitzen oder Aufstehen. Seitengitter an den Pflegebetten können individuell genutzt werden und sorgen für mehr Sicherheit. Und zu guter Letzt sind die Matratzen in einem Pflegebett oft mit Inkontinenzbezug ausgestattet oder druckentlastend zur Dekubitusprophylaxe - das hängt natürlich von den individuellen Bedürfnissen und Risiken ab. Ob zur Unterstützung nach einer Operation, bei chronischen Erkrankungen oder dauerhaftem Pflegebedarf: Pflegebetten für zu Hause helfen, Selbstständigkeit zu bewahren, Verletzungen vorzubeugen und die Pflege in der Häuslichkeit mit Würde zu gestalten.

Braucht mein Angehöriger ein Pflegebett?

Diese Frage stellen sich viele Angehörige und sie ist absolut berechtigt. Denn: Nicht jeder, der ein Pflegebett nutzt, muss zwingend pflegebedürftig sein. Tatsächlich kann sich jeder Mensch, der Komfort oder Unterstützung beim Liegen, Aufstehen oder Umlagern wünscht, ein funktionales Bett anschaffen, und zwar ganz unabhängig von einem Pflegegrad. Doch in dem Moment, wo ein Pflegebett aus medizinischer oder pflegerischer Sicht notwendig wird, lohnt es sich, die Möglichkeiten zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder Pflegekasse genau anzuschauen. 

Ein Pflegebett kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Ihr Angehöriger bettlägerig ist oder nur unter Schmerzen aufstehen kann, ein Pflegegrad vorliegt und Sie sich die häusliche Pflege erleichtern möchten, eine Sturzgefahr besteht – etwa bei eingeschränkter Mobilität oder nach einer Operation oder Erkrankung, wodurch das normale Bett nicht mehr geeignet ist. In all diesen Fällen kann ein Pflegebett die Versorgung sicherer, komfortabler und würdevoller gestalten – sowohl für pflegebedürftige Menschen als auch für Sie als pflegende Angehörige.

Hinweis: Auch ohne Pflegegrad ist eine Verordnung möglich. Wenn der Bedarf medizinisch begründet ist, übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten, beispielsweise bei orthopädischen Beschwerden, neurologischen Erkrankungen oder nach einem Unfall. Liegt hingegen ein anerkannter Pflegegrad vor und dient das Pflegebett zur Erleichterung der Pflege, ist die Pflegekasse zuständig.

Pflegebett beantragen – So funktioniert es!

Das Pflegebett bringt mehr Entspannung für die pflegebedürftige Person
Ein Hilfsmittel zu beantragen, wirkt auf den ersten Blick oft kompliziert. Doch mit den richtigen Schritten und etwas Vorbereitung lässt sich der Weg schnell meistern. 

  1. Verordnung vom Arzt einholenSprechen Sie mit dem Hausarzt oder einem Facharzt über die Situation. Ist ein Pflegebett medizinisch notwendig, stellt er ein Rezept für ein „behindertengerechtes Bett“ aus. Wichtig: Besondere Anforderungen, wie zum Beispiel „Niederflurbett bei Sturzgefahr“ können gleich mit vermerkt werden. Diese Hinweise helfen der Krankenkasse bei der Beurteilung Ihres Anliegens.

  2. Beratung im Sanitätshaus wahrnehmenWenden Sie sich an ein Sanitätshaus oder einen Fachhändler in Ihrer Nähe. Dort erhalten Sie eine persönliche Beratung zu geeigneten Modellen und Funktionen. Auch die Auswahl einer passenden Pflegebett-Matratze ist Teil dieser Beratung. Denn: Komfort, Sicherheit und Risiken hängen maßgeblich davon ab. Der Händler erstellt anschließend einen Kostenvoranschlag, den Sie für den Antrag benötigen.

  3. Reichen Sie die ärztliche Verordnung und den Kostenvoranschlag bei der Kasse ein:

  • Ohne Pflegegrad ist die Krankenkasse zuständig (z. B. nach Unfall oder Erkrankung)

  • Mit Pflegegrad wenden Sie sich bitte an die zuständige Pflegekasse

4. Warten Sie die Genehmigung abGanz wichtig: Bitte bestellen Sie das Pflegebett nicht auf eigene Faust vorab. Erst nach der Genehmigung dürfen Sie das Angebot annehmen, andernfalls bleiben Sie möglicherweise auf den Pflegebett-Kosten sitzen. 

5. Lieferung, Aufbau & EinweisungNach der Genehmigung beauftragt die Kasse ein Sanitätshaus oder das Sanitätshaus, in dem Sie beraten wurden, das Pflegebett direkt zu Ihnen nach Hause zu liefern. Lassen Sie sich dabei unbedingt alle Funktionen genau zeigen. Das macht die Handhabung im Alltag leichter und sicherer.

Mein Tipp an Sie: Holen Sie sich Unterstützung durch eine PflegeberatungEine häusliche Schulung nach § 45 SGB XI kann Ihnen zeigen, wie Sie das Pflegebett optimal einsetzen und wie Sie Ihre pflegebedürftige Angehörige z. B. beim Aufrichten oder Umlagern sicher unterstützen. Pflegeberater oder erfahrene Fachkräfte kommen dafür in der Regel direkt zu Ihnen nach Hause.


Und nicht ganz unwichtig: Auch in akuten Fällen lässt sich Pflegebett schnell verfügbar machen. Wenn es schnell gehen muss, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, ist eine schnelle Versorgung mit einem Pflegebett möglich: Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft Ihnen dabei, notwendige Hilfsmittel wie das Pflegebett bereits vor der Entlassung zu organisieren. Im Rahmen des sogenannten Entlassmanagements kann das Krankenhaus direkt eine Verordnung ausstellen und den Antrag anstoßen. So steht das Pflegebett im besten Fall am Tag der Rückkehr aus der Klinik schon zu Hause bereit. Auch viele Sanitätshäuser bieten im Notfall eine Expresslieferung und Soforteinweisung an. Sprechen Sie das Thema bei der Beratung unbedingt an, wenn schnelle Hilfe nötig ist.

Pflegebett beantragen: Wie lange dauert das?

In der Regel dauert die Bearbeitung 3 bis 5 Wochen. Ist das Bett dringend nötig, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, kann die Krankenkasse eine Schnellversorgung veranlassen. Nach der Genehmigung erfolgt die Lieferung oft innerhalb weniger Tage, manchmal schon nach 1–2 Werktagen.
Und was ist, wenn der Antrag abgelehnt wird? Dann haben Sie 4 Wochen Zeit für einen Widerspruch, am besten mit einer ergänzenden Begründung vom Arzt oder der Ärztin.

Welche Pflegebetten zahlen Kranken- und Pflegekasse?

Das Pflegebett kann von der Kasse bezuschusst werden.
Wenn Sie ein Pflegebett beantragen, wird in der Regel immer ein Standardmodell gestellt, das zum Beispiel folgende Merkmale hat: Maße: 90 × 200 cm, Belastbarkeit bis 150 kg mit elektrischer Höhenverstellung (40–80 cm), verstellbare Rücken- und Beinteile, Seitengitter, Rollen und einer Matratze mit Inkontinenzbezug. Dieses Modell reicht für viele Pflegesituationen aus – aber nicht für alle. Nicht jede Lebenssituation lässt sich mit einem Standardbett versorgen. 

Tipp: Lassen Sie einen besonderen Bedarf vom Arzt schriftlich begründen und reichen Sie ihn gemeinsam mit dem Rezept ein. So erhöhen Sie die Chance, dass die Krankenkasse ein besser passendes Pflegebett genehmigt oder bezuschusst. Beispiele wären hier ein Schwerlastbett bei höherem Körpergewicht oder mit Sondermaßen bei längeren Beinen. Aber auch spezielle Matratzen können hier einen besonderen Bedarf darstellen.

Pflegebett: Kosten und Zuzahlung

Für ein Pflegebett fällt bei der Krankenkasse in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro an, während bei der Pflegekasse die Zuzahlung maximal 25 Euro beträgt. Bei geringem Einkommen ist eine Zuzahlungsbefreiung möglich. Stellen Sie dafür einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Kasse. Pflegebetten werden üblicherweise als Leihgabe zur Verfügung gestellt und nicht dauerhaft verkauft. Individuelle Sonderwünsche, etwa eine besondere Farbe, Holzoptik oder digitale Steuerung, müssen in der Regel privat bezahlt werden. In Ausnahmefällen kann die Kasse bei medizinisch gut begründeten Sonderausstattungen einen Pflegebett-Zuschuss gewähren, sofern diese für die Pflege oder die Sicherheit des Pflegebedürftigen notwendig sind.

Pflegebett-Hilfsmittelnummer: Was ist das?

Jedes von der Krankenkasse zugelassene Pflegebett trägt eine eigene Hilfsmittelnummer, zum Beispiel: HMV-Nr.: 19.40.01.3245 . Diese bestätigt, dass das Bett den gesetzlichen Anforderungen entspricht und erstattungsfähig ist. Wenn Sie ein bestimmtes Modell bevorzugen oder medizinisch notwendig ist, kann der Arzt die entsprechende Hilfsmittelnummer direkt auf dem Rezept angeben, um eine passgenaue Versorgung zu gewährleisten. Einen Überblick aller zugelassenen Pflegebetten finden Sie im Hilfsmittelverzeichnis der GKV.

Fazit: Das Pflegebett als wichtige Entlastung im Pflegealltag

Ein Pflegebett ist mehr als nur ein technisches Hilfsmittel: Es schenkt Sicherheit, Komfort und Entlastung im Pflegealltag. Ganz egal, ob es um Unterstützung beim Aufstehen, die richtige Lagerung oder rückenschonende Pflege geht: Pflegebetten machen das Leben zu Hause für alle Beteiligten einfacher. Und ein häufig unterschätzter Punkt ist, dass Pflegebetten auch die Selbständigkeit von zu pflegenden Menschen fördern. Und das gibt ein gutes Gefühl. Mit einer Verordnung vom Arzt, der passenden Hilfsmittelnummer und einem klaren Ablauf lässt sich ein Pflegebett unkompliziert beantragen, über die Krankenkasse bei medizinischem Bedarf oder die Pflegekasse bei bestehendem Pflegegrad. Ob Standardbett oder Sonderausstattung: Es gibt für jede individuelle Situation das passende Pflegebett und damit die Unterstützung, die Sie und Ihr Angehöriger brauchen. 


💜-liche Grüße 

Ihre Thea Regenberg


Pflegebett: Häufig gestellte Fragen

Wie beantrage ich ein Pflegebett für zu Hause auf Rezept?

Ein Pflegebett beantragen Sie ganz einfach über eine ärztliche Verordnung. Lassen Sie sich vom Hausarzt ein Rezept für ein „behindertengerechtes Bett“ ausstellen, am besten mit einem Hinweis auf besondere Anforderungen wie zum Beispiel ein “Niederflurbett bei Sturzgefahr”. Anschließend reichen Sie das Rezept zusammen mit einem Kostenvoranschlag vom Sanitätshaus bei der Krankenkasse (ohne Pflegegrad) oder Pflegekasse (mit Pflegegrad) ein. 

Wie lange dauert das Beantragen eines Pflegebettes?

Die Bearbeitung eines Pflegebett-Antrags dauert in der Regel 3 bis 5 Wochen. Nach der Genehmigung dauert die Lieferung meist nur wenige Werktage. Bei dringendem Bedarf, wie nach einem Krankenhausaufenthalt kann eine schnelle Versorgung über das Entlassmanagement der jeweiligen Klinik oder ein Sanitätshaus erfolgen. Dann ist das Pflegebett meist schon am Tag der Entlassung in der Häuslichkeit.

Welche Pflegebetten zahlt die Krankenkasse?

Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für ein Standardpflegebett mit den Maßen von 90 x 200 cm, elektrischer Höhenverstellung, Seitengittern und einer einfachen Pflegebett-Matratze mit Inkontinenzbezug. Besondere Anforderungen wie zum Beispiel spezielle Matratzen oder ein Bett mit einer Sonderlänge müssen ärztlich begründet werden. Sonderwünsche wie Farben, Holzoptik oder digitale Steuerung müssen meist selbst bezahlt werden.

Was kostet ein Pflegebett – und wie hoch ist die Zuzahlung?

Pflegebetten werden in der Regel als Leihgabe bereitgestellt. Bei Kostenübernahme durch die Krankenkasse beträgt die gesetzliche Zuzahlung 10  Euro, bei der Pflegekasse maximal 25  Euro. Unter Umständen kann eine Zuzahlungsbefreiung beantragt werden.

Was ist die Pflegebett-Hilfsmittelnummer und warum ist sie wichtig?

Jedes von der Krankenkasse anerkannte Pflegebett besitzt eine eigene Hilfsmittelnummer (z. B. HMV-Nr.: 19.40.01.3245). Sie stellt sicher, dass das Bett alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und erstattungsfähig ist. Möchten Sie ein bestimmtes Modell, kann der Arzt die passende Hilfsmittelnummer direkt auf dem Rezept vermerken. Eine Übersicht aller zugelassenen Pflegebetten finden Sie im offiziellen Hilfsmittelverzeichnis der GKV.
Zur Autorin

Thea Regenberg

EXAMINIERTE ALTENPFLEGERIN & PFLEGEBERATERIN
Als erfahrene Altenpflegerin kennt sich Thea Regenberg mit den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen bestens aus. Im Pflege ABC teilt sie ihr Fachwissen in der Grund- und Behandlungspflege, sowie der Organisation und Dokumentation von medizinischen und pflegefachlichen Abläufen.
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