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Pflegereform 2027: Änderungen bei Pflegegrad, Pflegegeld und Entlastungsleistungen im Überblick
Thea Regenberg
Haben Sie in den letzten Wochen auch von möglichen Änderungen beim Pflegegrad, beim Pflegegeld oder bei den Leistungen der Pflegeversicherung gehört?
Dann sind Sie vermutlich bereits auf die aktuell diskutierte Pflegereform 2027 aufmerksam geworden. Grundlage dafür ist das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), für das derzeit ein Gesetzentwurf vorliegt. Mit diesem Entwurf soll die Pflegeversicherung in verschiedenen Bereichen neu aufgestellt werden.
Viele pflegende Angehörige und Betroffene stellen sich aber nun Fragen wie:
Warum wird die Pflegeversicherung überhaupt reformiert?
Die Zahl pflegebedürftiger Menschen steigt seit Jahren kontinuierlich an. Gleichzeitig steht die Pflegeversicherung vor großen finanziellen Herausforderungen. Mit der geplanten Reform möchte die Politik die Finanzierung langfristig sichern und die vorhandenen Leistungen teilweise neu strukturieren. Zudem sollen Unterstützungsangebote stärker darauf ausgerichtet werden, die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen möglichst lange zu erhalten und pflegende Angehörige besser zu begleiten.
Für viele pflegende Familien klingt das zunächst verunsichernd. Schnell entsteht die Sorge, dass Leistungen gekürzt oder bestehende Ansprüche verloren gehen könnten. Nach aktuellem Stand ist genau das jedoch nicht das erklärte Ziel der Reform. Vielmehr sollen Leistungen teilweise neu organisiert und gleichzeitig neue Unterstützungsangebote geschaffen werden.
Pflegegrad und Pflegebegutachtung 2027: Was sich ändern könnte
Besonders aufmerksam verfolgen viele pflegende Angehörige die geplanten Änderungen rund um den Pflegegrad und die Pflegebegutachtung. Nach aktuellem Stand sollen die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad angepasst werden. Für eine Anerkennung könnten künftig mehr Punkte erforderlich sein als heute.
Konkret bedeutet das nach aktuellem Stand:
Pflegegrad prüfen: Wann sich ein genauer Blick lohnen kann
Was bedeutet die Pflegereform für neue Anträge und Höherstufungen?
Müssen bestehende Pflegegrade neu beantragt werden?
Diese Frage beschäftigt derzeit viele pflegende Familien. Die gute Nachricht lautet: Nach aktuellem Stand nein. Für bereits anerkannte Pflegegrade ist ein umfassender Besitzstandsschutz vorgesehen. Das bedeutet, dass niemand allein aufgrund neuer Regelungen seinen bestehenden Pflegegrad verlieren soll. Die geplanten Änderungen betreffen vor allem neue Begutachtungen und zukünftige Höherstufungen. Wenn Ihr Angehöriger bereits einen Pflegegrad hat, besteht daher derzeit kein Anlass zur Sorge, dass dieser automatisch aberkannt wird.
Pflegegeld soll durch ein neues Entlastungsbudget ersetzt werden
Eine der größten geplanten Änderungen betrifft das bisherige Pflegegeld. Nach aktuellem Entwurfsstand soll künftig ein neues Entlastungsbudget eingeführt werden. Anspruch darauf soll ab Pflegegrad 2 bestehen. Je nach Pflegegrad würde dieses Budget zwischen 386 Euro und 1.079 Euro pro Monat betragen.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums soll das neue Budget höher ausfallen als das bisherige Pflegegeld. Gleichzeitig sollen die Leistungen flexibler genutzt werden können, beispielsweise für Pflegehilfsmittel oder andere Unterstützungsangebote im Alltag.
Auch die heutige Verhinderungspflege soll natürlich in das neue System integriert werden. Die Finanzierung einer Ersatzpflege, etwa während Urlaub, Krankheit oder anderer Auszeiten pflegender Angehöriger, wäre damit auch weiterhin möglich, würde künftig jedoch über das neue Entlastungsbudget organisiert.
Für Menschen, die ab 2027 erstmals in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft werden, ist nach aktuellem Stand eine besondere Regelung vorgesehen: In den ersten drei Monaten soll zunächst die Hälfte des Entlastungsbudgets zur Verfügung stehen. Begründet wird dies unter anderem mit der gleichzeitig geplanten intensiveren Pflegebegleitung zu Beginn einer neuen Pflegesituation. Wie die endgültige Ausgestaltung des Entlastungsbudgets aussehen wird, ist derzeit noch nicht abschließend entschieden.
Pflegebegleitung wird deutlich ausgebaut
Ein zentrales neues Element der Reform ist die sogenannte Pflegebegleitung. Sie soll pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen dabei unterstützen,
Änderungen bei Pflegegrad 1
Auch für Menschen mit Pflegegrad 1 sind Veränderungen vorgesehen. Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich soll nach aktuellem Stand entfallen. Damit würde für Menschen mit Pflegegrad 1 die Finanzierung bestimmter Unterstützungsangebote über den bisherigen Entlastungsbetrag wegfallen, beispielsweise Alltagshilfen oder anerkannte Nachbarschaftshilfe. Stattdessen soll Pflegegrad 1 künftig stärker auf Prävention, Beratung und Pflegebegleitung ausgerichtet werden.
Wichtige Leistungen wie Zuschüsse zur Wohnraumanpassung oder barrierefreie Umbauten sollen weiterhin erhalten bleiben.
Wichtige Leistungen wie Zuschüsse zur Wohnraumanpassung oder barrierefreie Umbauten sollen weiterhin erhalten bleiben.
Für die Pflegegrade 2 bis 5 soll der bisherige Entlastungsbetrag dagegen in ein neues Sozialraumbudget überführt werden. Dieses soll künftig monatlich 175 Euro für Unterstützungsangebote und anerkannte Nachbarschaftshilfe umfassen. Für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahre sind nach aktuellem Stand 300 Euro vorgesehen.
Neues Überbrückungsbudget bei Notfällen
Für pflegerische Not- und Akutsituationen soll ein neues Überbrückungsbudget eingeführt werden. Es soll beispielsweise dann helfen, wenn ein pflegender Angehöriger plötzlich durch Krankheit, einen Unfall oder andere unvorhergesehene Ereignisse ausfällt. Finanziert werden könnten darüber unter anderem ambulante Notdienste oder kurzfristige Kurzzeitpflegeangebote. Für viele pflegende Familien kann dies eine wichtige zusätzliche Absicherung darstellen.
Pflege-Cockpit: Alle Informationen an einem Ort
Ein weiterer Baustein der Reform ist das geplante Pflege-Cockpit. Dabei handelt es sich um ein digitales Portal der Pflegekassen, das Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen einen zentralen Zugang zu Leistungen und Informationen ermöglichen soll. Ziel ist es, mehr Transparenz zu schaffen und den Zugang zu wichtigen Informationen rund um den Pflegealltag zu erleichtern.
Geplant sind unter anderem:
Gute Nachricht: Pflegekurse nach §45 SGB XI bleiben erhalten
Die bekannten Pflegekurse nach §45 SGB XI sollen nach aktuellem Entwurfsstand weiterhin als eigenständige Leistung bestehen bleiben. Für viele Angehörige ist das eine wichtige Nachricht. Denn Pflegekurse und Schulungsangebote helfen dabei, Sicherheit im Pflegealltag zu gewinnen, praktische Fähigkeiten aufzubauen und Herausforderungen besser zu bewältigen. Auch die Pflegekurse des Pflege ABCs sollen Sie weiterhin auf ihrem Weg begleiten.
Was bedeutet die Pflegereform 2027 nun konkret für Sie?
Die ehrlichste Antwort lautet: Das hängt vor allem von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Ihr Angehöriger oder Ihre Angehörige bereits einen Pflegegrad hat und die Unterstützung gut zur aktuellen Situation passt, besteht nach aktuellem Stand kein Grund zur Sorge. Wenn Sie jedoch das Gefühl haben, dass sich der Unterstützungsbedarf verändert hat, ein Pflegegrad bislang noch gar nicht geprüft wurde oder eine Höherstufung infrage kommen könnte, kann ein genauer Blick sinnvoll sein.
Unser Fazit: Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Die Pflegereform 2027 könnte einige Veränderungen für pflegende Angehörige und pflegebedürftige Menschen mit sich bringen. Gleichzeitig gilt weiterhin: Noch ist nichts endgültig beschlossen.
Deshalb lohnt es sich, die eigene Pflegesituation im Blick zu behalten und aufmerksam zu verfolgen, welche Regelungen am Ende tatsächlich beschlossen werden. Unabhängig davon bleibt aber auch weiterhin die wichtigste Frage: Passt die Unterstützung, die Ihr Angehöriger oder Ihre Angehörige heute erhält, noch zu dem, was tatsächlich benötigt wird? Gerade deshalb kann es hilfreich sein, die eigene Pflegesituation von Zeit zu Zeit bewusst zu betrachten und Veränderungen frühzeitig wahrzunehmen.
Wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig und informieren Sie über alle wichtigen Entwicklungen rund um Pflegegrad, Pflegegeld, Entlastungsleistungen und die häusliche Pflege.
Pflegereform 2027: Häufig gestellte Fragen
Wann tritt die aktuell diskutierte Pflegereform in Kraft?
Nach aktuellem Stand soll das Gesetz Anfang 2027 in Kraft treten. Da sich das Gesetzgebungsverfahren jedoch noch in der Beratung befindet, können sich einzelne Regelungen bis zur endgültigen Verabschiedung noch ändern. Wir halten diesen Artikel für Sie aktuell und informieren Sie über wichtige Entwicklungen rund um die Pflegereform 2027.
Wird das Pflegegeld abgeschafft?
Nach aktuellem Stand soll das bisherige Pflegegeld durch ein neues Entlastungsbudget ersetzt werden. Die Unterstützung soll jedoch nicht wegfallen, sondern künftig anders organisiert und flexibler nutzbar werden. Das geplante Entlastungsbudget soll verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung bündeln. Dazu gehören nach aktuellem Stand unter anderem Leistungen, die heute über das Pflegegeld oder die Verhinderungspflege finanziert werden. Ziel ist eine flexiblere Nutzung der verfügbaren Mittel.
Muss ein bestehender Pflegegrad neu beantragt werden?
Nein. Nach aktuellem Stand müssen bestehende Pflegegrade nicht neu beantragt werden. Für bereits anerkannte Pflegegrade ist ein sogenannter Besitzstandsschutz vorgesehen. Das bedeutet, dass niemand allein aufgrund der geplanten Änderungen seinen bereits bewilligten Pflegegrad verlieren soll. Geplante Neuerungen betreffen vor allem neue Pflegegrad-Begutachtungen sowie zukünftige Anträge auf Höherstufung.
Sollten wir jetzt einen Pflegegrad beantragen?
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie bereits heute das Gefühl haben, dass Ihr Angehöriger oder Ihre Angehörige mehr Unterstützung benötigt oder sich der Unterstützungsbedarf verändert hat, kann es sinnvoll sein, die aktuelle Situation genauer zu prüfen. Eine erste Orientierung kann beispielsweise ein Pflegegradrechner oder eine Pflegeberatung bieten.
Was ändert sich bei Pflegegrad 1?
Für Menschen mit Pflegegrad 1 sind ebenfalls Änderungen vorgesehen. Der bisherige Entlastungsbetrag soll nach aktuellem Stand entfallen. Stattdessen sollen Beratung, Prävention und Pflegebegleitung stärker ausgebaut werden. Leistungen wie Zuschüsse zur Wohnraumanpassung sollen weiterhin bestehen bleiben.
Zur Autorin
Thea Regenberg
Als erfahrene Altenpflegerin kennt sich Thea Regenberg mit den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen bestens aus. Im Pflege ABC teilt sie ihr Fachwissen in der Grund- und Behandlungspflege, sowie der Organisation und Dokumentation von medizinischen und pflegefachlichen Abläufen.
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