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Pflege bei Krebs: Pflegegrad, Ansprüche & Co.
Isabell Jungesblut
Eine Krebsdiagnose stellt das Leben der Betroffenen komplett auf den Kopf – und auch das ihrer Angehörigen. Plötzlich ist alles anders: Arzttermine, Therapien, Nebenwirkungen und die große Unsicherheit, wie es weitergeht. Viele Angehörige springen sofort ein, begleiten zu Untersuchungen, helfen im Alltag oder übernehmen ganz selbstverständlich Pflegeaufgaben. Doch was viele nicht wissen: Auch im Falle einer Krebserkrankung kann ein offizieller Pflegebedarf festgestellt werden – etwa durch die Einstufung in einen Pflegegrad.
Egal ob Partner oder Partnerin, Eltern, Kinder oder enge Freunde – wer im häuslichen Umfeld mithilft, übernimmt oft sehr viel Verantwortung. Umso wichtiger ist es, zu wissen: Sie sind nicht allein. Es gibt Hilfen, Ansprüche und Wege, um die Pflege bei einer Krebserkrankung gut zu organisieren – für die erkrankte Person und für Sie selbst.
Kann man bei Krebs einen Pflegegrad beantragen?

Viele Angehörige fragen sich: „Gibt es bei Krebs eigentlich eine Pflegestufe?“ Die kurze Antwort lautet: Ja – aber heute heißt das offiziell Pflegegrad. Die früheren Pflegestufen wurden 2017 durch das neue System der fünf Pflegegrade ersetzt. Es berücksichtigt nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern auch psychische Belastungen und den tatsächlichen Unterstützungsbedarf im Alltag – und das ist gerade bei einer Krebserkrankung oft sehr wichtig.
Ein Pflegegrad kann sinnvoll sein, wenn eine Person mit Krebs im Alltag dauerhaft Unterstützung braucht – zum Beispiel beim Anziehen, bei der Körperpflege oder beim Einnehmen von Medikamenten. In solchen Fällen lohnt es sich, einen Antrag zu stellen.
Der Pflegegrad wird nach einem Begutachtungssystem des Medizinischen Dienstes (MD) bestimmt. Dabei wird die Selbstständigkeit in sechs Bereichen beurteilt – etwa Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und die Gestaltung des Alltagslebens.
Wie stark jemand in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist, entscheidet über die Anzahl der Punkte – und diese Punkte führen zum entsprechenden Pflegegrad. Die fünf Pflegegrade zeigen, wie hoch der Unterstützungsbedarf ist – von gering bis sehr hoch. Beantragt wird die Einstufung in einen Pflegegrad bei der Pflegekasse. Ein formloses Schreiben, ein Online-Antrag oder ein Anruf bei der Pflegekasse genügt. Alles rund um den Antrag erfahren Sie hier.
Wie stark jemand in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist, entscheidet über die Anzahl der Punkte – und diese Punkte führen zum entsprechenden Pflegegrad. Die fünf Pflegegrade zeigen, wie hoch der Unterstützungsbedarf ist – von gering bis sehr hoch. Beantragt wird die Einstufung in einen Pflegegrad bei der Pflegekasse. Ein formloses Schreiben, ein Online-Antrag oder ein Anruf bei der Pflegekasse genügt. Alles rund um den Antrag erfahren Sie hier.
Onkologische Pflege & pflegerische Maßnahmen bei Chemotherapie
Die onkologische Pflege richtet sich speziell an Menschen mit einer Krebserkrankung – ob zu Hause, im Krankenhaus oder durch ambulante Dienste. Sie umfasst nicht nur die medizinisch-pflegerische Versorgung, sondern auch emotionale Begleitung und praktische Unterstützung im Alltag. Gerade während einer Chemotherapie treten häufig Nebenwirkungen auf, die die Selbstständigkeit der betroffenen Person stark einschränken können.
Zu den Nebenwirkungen gehören unter anderem:
Zu den Nebenwirkungen gehören unter anderem:
Chemotherapie und häusliche Pflege gut organisieren

Haushaltshilfe und Entlastung – was Angehörige wissen sollten
Wenn eine Krebserkrankung den Alltag stark einschränkt, wird der Haushalt schnell zur zusätzlichen Belastung. Kochen, Putzen, Einkaufen – all das kostet Kraft, die oft nicht mehr da ist. Zum Glück gibt es Möglichkeiten, sich gezielt entlasten zu lassen.
Eine Haushaltshilfe kann bei der Krankenkasse beantragt werden, wenn die erkrankte Person den Haushalt vorübergehend nicht selbst führen kann – etwa während einer Chemotherapie oder nach einem Krankenhausaufenthalt. Voraussetzung: Im Haushalt lebt keine andere Person, die das übernehmen kann. Der Antrag sollte möglichst früh gestellt und ärztlich bescheinigt werden.
Wer zusätzlich einen Pflegegrad hat, kann auch die sogenannten Entlastungsleistungen in Höhe von 131 Euro im Monat nutzen – zum Beispiel für Hilfe im Haushalt, Betreuung oder Unterstützung durch anerkannte Dienstleister.
Außerdem gibt es, sofern ein Pflegegrad vorhanden ist, weitere Angebote, die Angehörige spürbar entlasten:
Eine Haushaltshilfe kann bei der Krankenkasse beantragt werden, wenn die erkrankte Person den Haushalt vorübergehend nicht selbst führen kann – etwa während einer Chemotherapie oder nach einem Krankenhausaufenthalt. Voraussetzung: Im Haushalt lebt keine andere Person, die das übernehmen kann. Der Antrag sollte möglichst früh gestellt und ärztlich bescheinigt werden.
Wer zusätzlich einen Pflegegrad hat, kann auch die sogenannten Entlastungsleistungen in Höhe von 131 Euro im Monat nutzen – zum Beispiel für Hilfe im Haushalt, Betreuung oder Unterstützung durch anerkannte Dienstleister.
Außerdem gibt es, sofern ein Pflegegrad vorhanden ist, weitere Angebote, die Angehörige spürbar entlasten:

Onkologische Pflegeberatung: Ein wichtiger Anker
Eine schwere Erkrankung wie Krebs wirft viele Fragen auf – medizinische, pflegerische und ganz praktische. Genau hier setzt die onkologische Pflegeberatung an. Sie bietet individuelle Unterstützung für Betroffene und Angehörige: von der Planung der häuslichen Versorgung über Informationen zu Hilfsmitteln bis hin zu Tipps im Umgang mit Nebenwirkungen und seelischer Belastung.
Die Beratung kann durch speziell geschulte Pflegefachpersonen erfolgen – entweder als Teil der gesetzlich vorgesehenen Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI, wenn bereits ein Pflegegrad vorliegt, oder im Rahmen einer Krebsberatungsstelle. Auch viele Kliniken und ambulante Dienste haben Fachkräfte mit onkologischer Zusatzausbildung, die gerne weiterhelfen.
Unterstützung findet man bei:
Fazit: Niemand muss das allein schaffen
Die Pflege bei Krebs ist eine herausfordernde Aufgabe – körperlich, emotional und organisatorisch. Viele Angehörige wachsen da ganz selbstverständlich hinein und leisten Tag für Tag Unglaubliches. Doch wichtig ist: Hilfe anzunehmen ist kein Zeichen von Schwäche, sondern von Verantwortung – gegenüber der erkrankten Person und sich selbst.
Ob Pflegegrad, Haushaltshilfe, onkologische Pflegeberatung oder ambulante Unterstützung – es gibt viele Wege, Entlastung zu finden. Man muss sie nur kennen und nutzen.
Auch bei uns finden Sie viele weitere Hilfen, die Sie auf diesem Weg begleiten:
Pflege bei Krebs: Häufig gestellte Fragen
Kann man bei Krebs einen Pflegegrad beantragen?
Ja. Bei einer Krebserkrankung ist ein Pflegegrad möglich, sobald die betroffene Person regelmäßig Hilfe im Alltag braucht – zum Beispiel beim Anziehen, bei der Körperpflege oder bei der Medikamenteneinnahme. Der Antrag erfolgt über die Pflegekasse. Eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof prüft, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Mehr Infos zum Ablauf finden Sie in unserem Beitrag zum Pflegegrad-Antrag.
Welche pflegerischen Maßnahmen sind bei einer Chemotherapie wichtig?
Während einer Chemotherapie sind gezielte pflegerische Maßnahmen entscheidend – etwa eine gute Hygiene, schonende Hautpflege, angepasste Ernährung und Schmerzmanagement. Auch Ruhe, Tagesstruktur und emotionale Unterstützung spielen eine große Rolle. Viele dieser Maßnahmen können Angehörige übernehmen – unterstützt von onkologisch geschultem Pflegepersonal.
Wer hilft bei der Pflegeorganisation zu Hause?
Bei der Organisation der Pflege zu Hause helfen ambulante Pflegedienste, Hausärzte, spezialisierte Pflegeberater oder Pflegestützpunkte. Auch eine onkologische Pflegeberatung kann entlasten. Sie unterstützt bei der Planung, klärt Fragen zur Versorgung und vermittelt weitere Hilfen.
Gibt es bei Krebs Unterstützung im Haushalt?
Ja. Eine Haushaltshilfe kann unter bestimmten Voraussetzungen bei der Krankenkasse beantragt werden, wenn die erkrankte Person den Haushalt nicht mehr selbst führen kann – z. B. während der Chemotherapie. Wer zusätzlich einen Pflegegrad hat, kann außerdem Entlastungsleistungen (aktuell 131 Euro monatlich) für Haushaltshilfen, Betreuungsangebote oder Alltagsunterstützung nutzen.

Zur Autorin
Isabell Jungesblut
Als Expertin für Gesundheits- und Krankenpflege bringt Isabell Jungesblut umfangreiche Erfahrungen aus der Akutversorgung aber auch aus der vollstationären Langzeitversorgung mit. Hier im Pflege ABC teilt sie ihr umfangreiches Wissen mit Ihnen, um die Pflege für Sie zu erleichtern.
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