Nachbarschaftshilfe für Niedersachsen:
131€ Voraussetzung & Beantragung
Nachbarschaftshilfe für Niedersachsen: 131€ Voraussetzung & Beantragung
Nachbarschaftshilfe bedeutet, pflegebedürftige Personen im Alltag zu unterstützen, etwa bei Einkäufen, Arztbesuchen oder kleinen Hausarbeiten, um ihre Lebensqualität und Selbstständigkeit zu erhalten. In einigen Bundesländern können Helfer dafür eine Aufwandsentschädigung von bis zu 131 Euro im Monat erhalten. Dafür wird in vielen Bundesländern der Nachweis eines abgeschlossenen Pflegekurses gefordert. Werden Sie jetzt anerkannter Nachbarschaftshelfer in Niedersachsen!
Niedersachsen:
Warum benötige ich einen Pflegekurs?
In Niedersachsen gelten außerdem diese weiteren Voraussetzungen:
Verwandtschaft & Haushalt
Sie sind mit der zu pflegenden Person nicht verwandt oder verschwägert und leben nicht im selben Haushalt.
Alter & Pflegeperson
Sie sind mindestens 16 Jahre alt und sind nicht die eingetragene Pflegeperson.
Führungszeugnis
Sie benötigen ein erweitertes Führungszeugnis, welches Sie bei der Meldebehörde beantragen müssen.
Erste-Hilfe-Kurs
Sie müssen eine Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs bescheinigen, die nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.
So funktioniert es
So funktioniert es
1. Kostenlos
registrieren
2. Gesetzliche Krankenkasse angeben
3. Pflegekurs absolvieren & Zertifikat herunterladen
Für die Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen
müssen Sie diesen Kurs absolvieren:
Häufig gestellte Fragen
Warum ist der Pflegekurs kostenlos?
Die Kranken- bzw. Pflegekassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für Pflegekurse zu übernehmen. Pflegepersonen, pflegende Angehörige oder sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen können somit kostenlos an unserem Pflegekurs teilnehmen, unabhängig davon, ob sie aktuell bereits einen pflegebedürftigen Menschen versorgen oder unterstützen.
Warum muss ich meine gesetzliche Krankenversicherung angeben?
Damit wir den Kurs direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen können, bitten wir Sie, uns bei der Registrierung den Namen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass wir diese Angaben von der Kursteilnehmerin bzw. dem Kursteilnehmer benötigen und nicht von der pflegebedürftigen Person. Wenn Sie privat versichert sind, melden Sie sich bitte vor Kursstart bei uns unter info@pflegeabc.de.
Muss ich zur Teilnahme eine Person pflegen?
Nein, Sie müssen keine pflegebedürftige Person versorgen, um kostenlos an unserem Pflegekurs teilnehmen zu können.
Ist das Zertifikat im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ausreichend?
Die spezifischen Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes müssen erfüllt werden, wobei häufig der Nachweis eines Pflegekurses nach § 45 SGB XI gefordert wird. Alle Pflege ABC-Pflegekurse sind ein Angebot nach § 45 SGB XI. Dies wird auf dem Teilnahmezertifikat aufgeführt. Es empfiehlt sich, im Vorfeld mit der Pflegekasse des Pflegebedürftigen abzuklären, ob die Pflege ABC-Pflegekurse als anerkannte Qualifikation gelten.
