Nachbarschaftshilfe für Nordrhein-Westfalen:
131€ Voraussetzung & Beantragung

Nachbarschaftshilfe für Nordrhein-Westfalen: 131€ Voraussetzung & Beantragung

Nachbarschaftshilfe bedeutet, pflegebedürftige Personen im Alltag zu unterstützen, etwa bei Einkäufen, Arztbesuchen oder kleinen Hausarbeiten, um ihre Lebensqualität und Selbstständigkeit zu erhalten. In einigen Bundesländern können Helfer dafür eine Aufwandsentschädigung von bis zu 131 Euro im Monat erhalten. Dafür wird in vielen Bundesländern der Nachweis eines abgeschlossenen Pflegekurses gefordert. Werden Sie jetzt anerkannter Nachbarschaftshelfer in Nordrhein-Westfalen!
*Für gesetzlich Versicherte kostenlos gemäß § 45 SGB XI. Für Privatversicherte sind die Kosten meist erstattungsfähig. Nach Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat.

NRW: Warum benötige ich einen Pflegekurs?

In Nordrhein-Westfalen können Sie sich als Nachbarschaftshelfer in der Pflege engagieren. Als Aufwandsentschädigung für die Nachbarschaftshilfe kann der Entlastungsbetrag genutzt werden, welcher monatlich 131 € beträgt. Liegt keine geeignete Qualifizierung vor, wie eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Pflege, benötigen Sie als Nachbarschaftshelfer in NRW einen Nachweis über eine Teilnahme an einem von den Pflegekassen anerkannten Pflegekurs nach § 45 SGB XI. Nach Abschluss unseres Pflegekurses können Sie dieses Teilnahmezertifikat herunterladen.

In Nordrhein-Westfalen gelten außerdem diese weiteren Voraussetzungen: 

Keine Verwandtschaft

Die pflegebedürftige Person darf mit dem Helfer nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sein.

Anzahl der Betreuung

Es kann nur eine zu pflegende Person durch Ihre Nachbarschaftshilfe unterstützt werden.

Haushaltsführung

Die betreffende Person teilt keine häusliche Gemeinschaft mit der pflegebedürftigen Person.

Versicherungsschutz

Es muss ein ausreichender Versicherungsschutz in der privaten Haftpflichtversicherung vorliegen.

So funktioniert es

So funktioniert es

1. Kostenlos
registrieren

2. Gesetzliche Krankenkasse angeben

3. Pflegekurs absolvieren &  Zertifikat herunterladen

Für die Nachbarschaftshilfe in Nordrhein-Westfalen
müssen Sie diesen Kurs absolvieren:

Häufig gestellte Fragen

Warum ist der Pflegekurs kostenlos?

Die Kranken- bzw. Pflegekassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für Pflegekurse zu übernehmen. Pflegepersonen, pflegende Angehörige oder sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen können somit kostenlos an unserem Pflegekurs teilnehmen, unabhängig davon, ob sie aktuell bereits einen pflegebedürftigen Menschen versorgen oder unterstützen.

Warum muss ich meine gesetzliche Krankenversicherung angeben?

Damit wir den Kurs direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen können, bitten wir Sie, uns bei der Registrierung den Namen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass wir diese Angaben von der Kursteilnehmerin bzw. dem Kursteilnehmer benötigen und nicht von der pflegebedürftigen Person. Wenn Sie privat versichert sind, melden Sie sich bitte vor Kursstart bei uns unter info@pflegeabc.de.

Muss ich zur Teilnahme eine Person pflegen?

Nein, Sie müssen keine pflegebedürftige Person versorgen, um kostenlos an unserem Pflegekurs teilnehmen zu können. 

Ist das Zertifikat im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ausreichend? 

Die spezifischen Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes müssen erfüllt werden, wobei häufig der Nachweis eines Pflegekurses nach § 45 SGB XI gefordert wird. Alle Pflege ABC-Pflegekurse sind ein Angebot nach § 45 SGB XI. Dies wird auf dem Teilnahmezertifikat aufgeführt. Es empfiehlt sich, im Vorfeld mit der Pflegekasse des Pflegebedürftigen abzuklären, ob die Pflege ABC-Pflegekurse als anerkannte Qualifikation gelten.