Nachbarschaftshilfe für Schleswig-Holstein:
131€ Voraussetzung & Beantragung

Nachbarschaftshilfe für Schleswig-Holstein: 131€ Voraussetzung & Beantragung

Nachbarschaftshilfe bedeutet, pflegebedürftige Personen im Alltag zu unterstützen, etwa bei Einkäufen, Arztbesuchen oder kleinen Hausarbeiten, um ihre Lebensqualität und Selbstständigkeit zu erhalten. In einigen Bundesländern können Helfer dafür eine Aufwandsentschädigung von bis zu 131 Euro im Monat erhalten. Dafür wird in vielen Bundesländern der Nachweis eines abgeschlossenen Pflegekurses gefordert. Werden Sie jetzt anerkannter Nachbarschaftshelfer in Schleswig-Holstein!
*Für gesetzlich Versicherte kostenlos gemäß § 45 SGB XI. Für Privatversicherte sind die Kosten meist erstattungsfähig. Nach Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat.

Wie funktioniert Nachbarschaftshilfe in Schleswig-Holstein?

In Schleswig-Holstein können Sie sich als Nachbarschaftshelfer oder -helferin engagieren, maximal 30 Stunden/Monat und für maximal 8 €/Stunde. Ihre Tätigkeiten könnten zum Beispiel die Begleitung zu Arztbesuchen, Erledigung des Einkaufs oder eine Hilfe im Haushalt sein oder auch eine gemeinsame Freizeitgestaltung. Als Nachbarschaftshelfer oder -helferin können Sie eine Aufwandsentschädigung erhalten, dafür kann der sogenannte Entlastungsbetrag verwendet werden, der 131 € pro Monat umfasst. Sie müssen sich für die Registrierung als Nachbarschaftshelfer oder -helferin qualifizieren. Wenn Sie beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich der Pflege haben, können Sie sich gleich registrieren. Falls das auf Sie nicht zutrifft, können Sie sich über den Abschluss der Kurse "Notfallplan", "Menschen mit Demenz" und "Nachbarschaftshilfe" qualifizieren. Diese Kurse sind nach § 45 SGB XI anerkannt und erfüllen die vorgegebene Mindestlänge. Das Zertifikat zur Teilnahme am Kurs können Sie sich nach Abschluss der Kurse herunterladen.

In Schleswig-Holstein gelten außerdem diese weiteren Voraussetzungen: 

Verwandtschaft & Haushalt

Sie sind mit der zu pflegenden Person nicht verwandt oder verschwägert und leben nicht im selben Haushalt.

Tätigkeit

Sie üben keine Pflegetätigkeiten bei der Person aus, bei der Sie sich in der Nachbarschaftshilfe engagieren.

Absolvieren der 3 Kurse

Bei der Registrierung beim Land Schleswig-Holstein müssen Sie die Email der Anmeldung vom Pflege ABC vorlegen. Die Zertifikate der drei Kurse können Sie bis spätestens 6 Monate nach der Registrierung einreichen.

Haftpflichtversicherung

Sie brauchen eine Haftpflichtversicherung, wenn Sie sich in der Nachbarschaftshilfe engagieren möchten.

So funktioniert es

So funktioniert's

1. Kostenlos
registrieren

2. Gesetzliche Krankenkasse angeben

3. Pflegekurs absolvieren &  Zertifikat herunterladen

Für die Nachbarschaftshilfe in Schleswig-Holstein müssen Sie diese Kurse absolvieren:

Häufig gestellte Fragen

Warum ist der Pflegekurs kostenlos?

Die Kranken- bzw. Pflegekassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für Pflegekurse zu übernehmen. Pflegepersonen, pflegende Angehörige oder sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen können somit kostenlos an unserem Pflegekurs teilnehmen, unabhängig davon, ob sie aktuell bereits einen pflegebedürftigen Menschen versorgen oder unterstützen.

Warum muss ich meine gesetzliche Krankenversicherung angeben?

Damit wir den Kurs direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen können, bitten wir Sie, uns bei der Registrierung den Namen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass wir diese Angaben von der Kursteilnehmerin bzw. dem Kursteilnehmer benötigen und nicht von der pflegebedürftigen Person. Wenn Sie privat versichert sind, melden Sie sich bitte vor Kursstart bei uns unter info@pflegeabc.de.

Muss ich zur Teilnahme eine Person pflegen?

Nein, Sie müssen keine pflegebedürftige Person versorgen, um kostenlos an unserem Pflegekurs teilnehmen zu können. 

Ist das Zertifikat im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ausreichend? 

Die spezifischen Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes müssen erfüllt werden, wobei häufig der Nachweis eines Pflegekurses nach § 45 SGB XI gefordert wird. Alle Pflege ABC-Pflegekurse sind ein Angebot nach § 45 SGB XI. Dies wird auf dem Teilnahmezertifikat aufgeführt. Es empfiehlt sich, im Vorfeld mit der Pflegekasse des Pflegebedürftigen abzuklären, ob die Pflege ABC-Pflegekurse als anerkannte Qualifikation gelten.