Pflegereform 2026: Wichtige Änderungen auf einen Blick

Isabell Jungesblut

Pflegereform 2026: Wichtige Änderungen auf einen Blick

Isabell Jungesblut
Die Pflege in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Immer mehr Menschen werden pflegebedürftig, während gleichzeitig die Kosten steigen – für Pflegebedürftige, Angehörige und Einrichtungen. Um die Versorgung langfristig zu sichern, haben Bundesregierung und Länder gemeinsam den „Zukunftspakt Pflege“ auf den Weg gebracht.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat im Juli 2025 ihre Arbeit aufgenommen. Ihr Auftrag: eine Pflegeversicherung zu entwickeln, die den kommenden Herausforderungen standhält und die Versorgung langfristig sichert.

Für pflegende Angehörige bedeutet das: Es soll nicht nur um Zahlen und Strukturen gehen, sondern um spürbare Verbesserungen im Alltag – mehr Entlastung, weniger Bürokratie und bessere Unterstützung von Anfang an.

Was ist der Auslöser der Reform?

Die Pflegeversicherung steht unter großem Druck: Immer mehr Menschen werden pflegebedürftig, während zugleich Fachkräfte fehlen und die Kosten stetig steigen. Diese Entwicklung stellt das gesamte Pflegesystem vor erhebliche Herausforderungen.
Bund und Länder haben daher im „Zukunftspakt Pflege“ vereinbart, dass die Pflege in Deutschland nachhaltiger finanziert, die ambulante und häusliche Versorgung gestärkt und der Zugang zu Leistungen einfacher und unbürokratischer gestaltet werden soll.

Dabei gilt eine klare Leitlinie: Neue Maßnahmen sollen grundsätzlich keine zusätzlichen Mehrausgaben verursachen – außer dort, wo sie unmittelbar auf die demografische Entwicklung zurückzuführen sind. Entsprechend stehen alle Vorschläge unter dem Vorbehalt der Finanzierung.

Für Sie als pflegende Angehörige bedeutet das: Es soll weniger Hürden geben und mehr Unterstützung – finanziell, organisatorisch und im Alltag. Gleichzeitig wird auch darüber beraten, wie die Pflegeversicherung künftig stabil finanziert werden kann.

Die wichtigsten Reform-Bausteine im Überblick

Die Pflegereform 2026 befindet sich derzeit noch in der politischen Auswertungs- und Entscheidungsphase. Grundlage dafür ist der Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum „Zukunftspakt Pflege“, der im Dezember 2025 vorgelegt wurde.

Auf dieser Basis ist ein mehrstufiger Fahrplan vorgesehen: Zunächst sollen die erarbeiteten Vorschläge frühzeitig mit Akteuren aus der Pflegepraxis beraten werden, noch bevor ein konkretes Gesetzgebungsverfahren startet. Parallel dazu soll das Bundesministerium für Gesundheit einen Finanzierungsvorschlag erarbeiten und diesen im Februar 2026 gemeinsam mit den Ländern auf politischer Ebene beraten.

Erst im Anschluss ist geplant, einen Gesetzentwurf für eine nachhaltige Struktur- und Finanzierungsreform in der Pflegeversicherung auszuarbeiten. Ziel ist es, ein entsprechendes Reformgesetz möglichst Ende 2026 in Kraft treten zu lassen.

Zum jetzigen Zeitpunkt gilt daher: Es ist noch nichts endgültig beschlossen. Viele der genannten Punkte werden aktuell geprüft, politisch bewertet und weiterentwickelt.

Beibehaltung des Teilleistungssystems & Begrenzung der Eigenanteile

Die Pflegeversicherung soll auch künftig als Teilleistungssystem ausgestaltet bleiben. Das bedeutet, dass sie weiterhin nur einen Teil der entstehenden Pflegekosten übernimmt.

Gleichzeitig verfolgen Bund und Länder das Ziel, die pflegebedingten Eigenanteile in der stationären Pflege zu begrenzen oder ihren weiteren Anstieg zu bremsen. Dazu werden unterschiedliche Modelle geprüft, darunter eine Dynamisierung der Leistungen sowie der sogenannte Sockel-Spitze-Tausch. Beim Sockel-Spitze-Tausch zahlen vereinfacht gesagt Pflegebedürftige einen festen Eigenanteil, während die Pflegeversicherung alle darüber hinausgehenden Pflegekosten übernimmt. Konkrete Ausgestaltungen oder Entscheidungen liegen hierzu noch nicht vor.

Ergänzend werden weitere Optionen zur Entlastung insbesondere stationär versorgter Pflegebedürftiger diskutiert. Dazu zählen die vollständige Übernahme der medizinischen Behandlungspflege durch die gesetzliche Krankenversicherung sowie eine mögliche Umfinanzierung der Ausbildungskosten in der Pflege über Steuermittel. Beide Ansätze würden zu einer Entlastung der Eigenanteile beitragen, erfordern jedoch jeweils eine gesonderte Gegenfinanzierung.

Finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung sichern

Die Arbeitsgruppe macht deutlich, dass die soziale Pflegeversicherung spätestens ab dem Jahr 2027 vor erheblichen Finanzierungsherausforderungen steht. Um die Pflegeversicherung langfristig finanzierbar zu halten, sollen daher sowohl Maßnahmen auf der Ausgaben- als auch auf der Einnahmeseite geprüft werden.

Diskutiert wird unter anderem eine Weiterentwicklung des Pflegevorsorgefonds sowie der mögliche Ausbau kapitalgedeckter Finanzierungselemente. Dabei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass solche Ansätze in der Ansparphase erhebliche zusätzliche Mittel erfordern würden. Ziel ist eine langfristig tragfähige und generationengerechte Finanzierung der Pflegeversicherung.

Darüber hinaus wurde auf Fachebene auch über den Ausbau der individuellen privaten Pflegevorsorge diskutiert – sowohl über freiwillige als auch über obligatorische Ansätze. Diese sollen dazu beitragen, verbleibende pflegebedingte Kosten ganz oder teilweise abzusichern. Konkrete Entscheidungen hierzu sind bislang nicht getroffen.

Pflegegrade bleiben – doch die Einstufung könnte sich ändern

Die Einteilung in die fünf Pflegegrade soll grundsätzlich bestehen bleiben. Gleichzeitig sollen die Schwellenwerte in der Begutachtungssystematik überprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Einstufung weiterhin fair und sinnvoll sind oder ob sie angepasst werden müssen.

Ziel dieser Prüfung ist es, die Leistungen stärker auf diejenigen zu fokussieren, die sie tatsächlich benötigen. Ob und in welcher Form Anpassungen vorgenommen werden, ist derzeit offen.

Prävention stärken und Pflegebedürftigkeit verzögern

Ein zentrales Ziel der Reformüberlegungen ist es, Pflegebedürftigkeit möglichst zu vermeiden, abzumildern oder hinauszuzögern. Prävention und Rehabilitation sollen daher stärker in der Pflege verankert werden.

Konkret wird unter anderem die Erprobung eines freiwilligen, regelmäßigen Gesundheits-Check-ups für ältere Menschen genannt, um pflegerelevante Erkrankungen und individuelle Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen.

Strategien, Programme und Leistungen sollen künftig besser auf die präventiven und rehabilitativen Bedarfe von Menschen mit Pflegebedarf sowie ihrer An- und Zugehörigen ausgerichtet werden. Dadurch soll der Pflegealltag stabilisiert und die Selbstständigkeit möglichst lange erhalten werden.
Person zählt ihr Geld aufgrund der neuen Pflegereform 2026

Beratung, Begleitung und „Kümmerer vor Ort“

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe stellt fest, dass bestehende Beratungs- und Schulungsangebote bislang häufig nur punktuell wirken und nicht ausreichend aufeinander abgestimmt sind.

Deshalb sollen vorhandene Leistungen – insbesondere nach § 7a, § 37 Absatz 3 und § 45 SGB XI – so weiterentwickelt werden, dass Pflegebedürftige und Angehörige besser begleitet werden. Ziel ist ein zusammengefasstes Angebot fachlicher Unterstützung, das konkrete Hilfestellungen im Pflegealltag bietet und auch in Pflegesituationen mit besonderer Belastung unterstützt. Dieses Angebot soll insbesondere auch Pflegebedürftige erreichen, die neu in einen höheren Pflegegrad eingestuft wurden.

Unterstützung bei akuten Pflegesituationen: Notfallbudget

Für Situationen, in denen Pflege plötzlich entsteht oder sich unerwartet zuspitzt, sieht das Arbeitspapier die Einführung eines Notfallbudgets vor. Dieses soll es ermöglichen, auch nachts, an Wochenenden oder in Krisensituationen kurzfristig verlässliche Unterstützung zu organisieren.

Ziel ist es, Pflegebedürftige und Angehörige in akuten Belastungssituationen nicht allein zu lassen und schnelle Hilfe zu erleichtern.

Flexiblere Pflegeleistungen durch gebündelte Budgets

Zur Vereinfachung des Leistungsrechts wird vorgeschlagen, ambulante Pflegeleistungen künftig stärker zu bündeln. Vorgesehen ist die Zusammenführung von Sachleistungen und Entlastungsleistungen in flexiblere Budgets.

Dabei wird auch geprüft, ob mit einer solchen Bündelung eine stärkere Fokussierung der Leistungsbeträge gegenüber den bislang getrennten Leistungen einhergehen kann.

Darüber hinaus soll ergebnisoffen geprüft werden, ob Pflegeleistungen künftig sektoren- und wohnformenunabhängiger ausgestaltet werden können, um Übergänge zwischen verschiedenen Versorgungsformen zu erleichtern.

Versorgung in der Fläche sichern und Verantwortung der Pflegekassen stärken

Um Versorgungslücken insbesondere in unterversorgten Regionen zu schließen, sollen Pflegekassen und Kommunen künftig mehr Möglichkeiten erhalten, selbst als Träger von Pflegeangeboten tätig zu werden oder zusätzliche Angebote zu ermöglichen. In solchen Fällen sollen Pflegekassen auch von vertraglichen Vorgaben abweichen dürfen.

Wenn Pflegebedürftige und Angehörige kein geeignetes Versorgungsangebot finden, sollen Pflegekassen konkrete Unterstützungspflichten übernehmen. Ergänzend soll die Datengrundlage durch ein verbessertes Pflege- und Personal-Monitoring gestärkt werden, um regionale Engpässe frühzeitig zu erkennen.

Bürokratie abbauen und Verfahren beschleunigen

Ein weiterer Reformschwerpunkt liegt auf dem Abbau überflüssiger Bürokratie und unzeitgemäßer Regulierung in der Pflege. Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte sollen entlastet werden, ohne die Pflegequalität zu gefährden.

Geprüft werden unter anderem Maßnahmen für mehr Flexibilität beim Personaleinsatz, der Abbau doppelter Vorgaben auf Landes- und Bundesebene sowie die Verkürzung von Bearbeitungszeiten, etwa in der Hilfe zur Pflege (SGB XII) oder bei Vertragsverhandlungen. Ziel ist eine neue Vertrauenskultur in der Pflege.

Innovation, Digitalisierung und KI

Ergänzend betont das Arbeitspapier, dass Innovationen in der Pflege – auch im Bereich Digitalisierung und Künstliche Intelligenz – unbürokratischer gefördert und schneller in die Praxis gebracht werden sollen. Genannt werden unter anderem Innovationsräume, verbesserte Refinanzierungsmöglichkeiten sowie eine gesetzliche Regelung zur Interoperabilität technischer Systeme.

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessern

Schließlich sollen auch die Rahmenbedingungen für pflegende Angehörige weiterentwickelt werden. Das Pflegezeit- und das Familienpflegezeitgesetz sollen zusammengeführt, vereinfacht und flexibilisiert werden. Zudem soll geprüft werden, ob Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit für die Pflege reduzieren und dadurch Entgelteinbußen erleiden, künftig teilweise finanziell kompensiert werden können.

Gesetz zur Entbürokratisierung in der Pflege: Das gilt seit Januar 2026 für pflegende Angehörige

Parallel zu den langfristigen Reformüberlegungen im Rahmen des „Zukunftspakts Pflege“ gibt es bereits ein konkretes Gesetz, das Bürokratie abbauen und Abläufe in der Pflege vereinfachen soll: das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege. Der Bundestag hat es am 6. November 2025 verabschiedet – es ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Viele Regelungen betreffen vor allem Pflegekassen, den Medizinischen Dienst sowie professionelle Pflegeeinrichtungen. Für pflegende Angehörige in der häuslichen Pflege sind jedoch insbesondere zwei Punkte wichtig: Die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI sind für Pflegegrade 2 bis 5 nun grundsätzlich nur noch alle sechs Monate verpflichtend. Bei Pflegegrad 4 und 5 kann die Beratung weiterhin freiwillig häufiger genutzt werden. Außerdem ist die Kostenerstattung der Verhinderungspflege jetzt klarer befristet: Kosten müssen spätestens bis zum Ende des auf die Ersatzpflege folgenden Kalenderjahres bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Darüber hinaus stärkt das Gesetz die Rolle von Pflegefachpersonen, vereinfacht Dokumentations- und Prüfverfahren und erleichtert den Zugang zu Präventionsleistungen. Die Höhe der Pflegeleistungen verändert sich dadurch nicht – es geht vor allem um effizientere Verfahren und weniger bürokratische Hürden, während weitere Reformschritte im Jahr 2026 politisch weiter vorbereitet werden.

Pflegeleistungen 2026

Die Leistungen der Pflegeversicherung bleiben voraussichtlich auf dem Stand von 2025.
Eine weitere Erhöhung wurde bislang nicht beschlossen. Zum 1. Januar 2025 wurden alle Pflegeleistungen – also unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen und der Entlastungsbetrag – zuletzt um 4,5 % angehoben.
Damit gelten diese Beträge voraussichtlich auch im Jahr 2026 fort.
Anbei finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Leistungshöhen der wichtigsten Pflegeleistungen. 

Entlastungsbetrag 2026

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
- 131€ 131€ 131€ 131€

Pflegegeld 2026

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
- 347€ 599€ 800€ 990€

Pflegesachleistungen 2026

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
- 796€ 1.497€ 1.859€ 2.299€

Tages- u. Nachtpflege 2026

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
- 721€ 1.357€ 1.685€ 2.085€

Vollstationäre Pflege 2026

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
131€
Entlastungsbetrag
805€ 1.319€ 1.855€ 2.096€

Gemeinsamer Jahresbetrag 2026
flexibel einsetzbar für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
- 3.539€ 3.539€ 3.539€ 3.539€

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 2026

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
4.180€ 4.180€ 4.180€ 4.180€ 4.180€

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Pflegebox) 2026

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
42€ 42€ 42€ 42€ 42€

Digitale Pflegeanwendungen 2026

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
53€ 53€ 53€ 53€ 53€

Wohngruppenzuschlag 2026

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
224€ 224€ 224€ 224€ 224€

Hausnotruf 2026

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
25,50€ 25,50€ 25,50€ 25,50€ 25,50€

Fazit: Blick nach vorn: Chancen und offene Fragen

Die geplante Pflegereform bietet die große Chance, die Pflege in Deutschland gerechter, moderner und alltagstauglicher zu gestalten – besonders für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, die jeden Tag so viel leisten.
Viele Vorschläge zielen darauf ab, Beratung, Schulungen und Entlastungsangebote leichter zugänglich zu machen und bürokratische Hürden abzubauen. Wenn das gelingt, könnte der Pflegealltag spürbar einfacher werden – mit mehr Zeit für das, was wirklich zählt: die Menschen.

Gleichzeitig ist wichtig zu wissen, dass die genannten Punkte noch in der Abstimmung sind. Ob und wann die geplanten Veränderungen tatsächlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.
Für Sie als pflegende Angehörige heißt das: aufmerksam bleiben, gut informiert sein und rechtzeitig Unterstützung suchen – damit Sie von neuen Möglichkeiten profitieren, sobald sie greifen.


💜-liche Grüße 

Ihre Isabell Jungesblut

Zuletzt aktualisiert: Dieser Artikel wurde am 15.01.2026 zuletzt aktualisiert.

Pflegereform 2026: Häufig gestellte Fragen

Was ist die Pflegereform 2026?

Die Pflegereform 2026 bezeichnet die geplanten Reformen aus dem Zukunftspakt Pflege. Die fachlichen Vorschläge liegen seit Dezember 2025 vor, werden aktuell politisch beraten und sollen – vorbehaltlich der Finanzierung – in ein Reformgesetz überführt werden, das möglichst Ende 2026 in Kraft tritt.

Was ändert sich 2026 in der Pflege?

Für 2026 sind bislang keine konkreten Änderungen beschlossen. Aktuell werden Reformvorschläge zur Pflegeversicherung geprüft, etwa zur Vereinfachung von Leistungen, zur Stärkung der Prävention und zur besseren Unterstützung pflegender Angehöriger. Auch eine Begrenzung der Eigenanteile wird diskutiert. Ob und was davon umgesetzt wird, ist derzeit noch offen.

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

Das Pflegegeld 2026 bleibt voraussichtlich auf dem Niveau von 2025, denn bislang wurde keine weitere Erhöhung beschlossen. Zum 1. Januar 2025 wurden die Pflegegeldbeträge bereits um rund 4,5 % angehoben – zum Beispiel auf 347 Euro in Pflegegrad 2 und 599 Euro in Pflegegrad 3.

Was ist das Familienpflegegeld?

Ein sogenanntes Familienpflegegeld ist Teil der Diskussion um die Pflegereform 2026. Gemeint ist eine mögliche finanzielle Unterstützung für Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit für die Pflege eines Angehörigen reduzieren und dadurch Einkommenseinbußen haben. Ob, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum eine solche Kompensation erfolgen könnte, ist derzeit offen. Eine gesetzliche Regelung gibt es bislang nicht.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?

Der Entlastungsbetrag 2026 beträgt aktuell 131 Euro pro Monat. Eine weitere Erhöhung ist aktuell nicht geplant. Der Betrag wurde zuletzt zum 1. Januar 2025 von 125 Euro auf 131 Euro angehoben.

Wer profitiert von der Pflegereform 2026?

Von der Pflegereform 2026 sollen Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und professionell Pflegende profitieren. Geplant sind unter anderem mehr Unterstützung und Prävention, vereinfachte Verfahren, weniger Bürokratie sowie bessere Rahmenbedingungen in der Pflege. Ziel ist es, Pflege alltagstauglicher zu gestalten und langfristig finanziell abzusichern.
Zur Autorin

Isabell Jungesblut

EXAMINIERTE GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGERIN
Als Expertin für Gesundheits- und Krankenpflege bringt Isabell Jungesblut umfangreiche Erfahrungen aus der Akutversorgung aber auch aus der vollstationären Langzeitversorgung mit. Hier im Pflege ABC teilt sie ihr umfangreiches Wissen mit Ihnen, um die Pflege für Sie zu erleichtern.
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