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Pflegereform 2026: Wichtige Änderungen auf einen Blick
Isabell Jungesblut
Die Pflege in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Immer mehr Menschen werden pflegebedürftig, während gleichzeitig die Kosten steigen – für Pflegebedürftige, Angehörige und Einrichtungen. Um die Versorgung langfristig zu sichern, haben Bundesregierung und Länder gemeinsam den „Zukunftspakt Pflege“ auf den Weg gebracht.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat im Juli 2025 ihre Arbeit aufgenommen. Ihr Auftrag: eine Pflegeversicherung zu entwickeln, die den kommenden Herausforderungen standhält und die Versorgung langfristig sichert.
Für pflegende Angehörige bedeutet das: Es soll nicht nur um Zahlen und Strukturen gehen, sondern um spürbare Verbesserungen im Alltag – mehr Entlastung, weniger Bürokratie und bessere Unterstützung von Anfang an.
Was ist der Auslöser der Reform?
Die Pflegeversicherung steht unter großem Druck: Immer mehr Menschen werden pflegebedürftig, während zugleich Fachkräfte fehlen und die Kosten stetig steigen. Diese Entwicklung stellt das gesamte Pflegesystem vor erhebliche Herausforderungen.
Dabei gilt eine klare Leitlinie: Neue Maßnahmen sollen grundsätzlich keine zusätzlichen Mehrausgaben verursachen – außer dort, wo sie unmittelbar auf die demografische Entwicklung zurückzuführen sind. Entsprechend stehen alle Vorschläge unter dem Vorbehalt der Finanzierung.
Für Sie als pflegende Angehörige bedeutet das: Es soll weniger Hürden geben und mehr Unterstützung – finanziell, organisatorisch und im Alltag. Gleichzeitig wird auch darüber beraten, wie die Pflegeversicherung künftig stabil finanziert werden kann.
Bund und Länder haben daher im „Zukunftspakt Pflege“ vereinbart, dass die Pflege in Deutschland nachhaltiger finanziert, die ambulante und häusliche Versorgung gestärkt und der Zugang zu Leistungen einfacher und unbürokratischer gestaltet werden soll.
Dabei gilt eine klare Leitlinie: Neue Maßnahmen sollen grundsätzlich keine zusätzlichen Mehrausgaben verursachen – außer dort, wo sie unmittelbar auf die demografische Entwicklung zurückzuführen sind. Entsprechend stehen alle Vorschläge unter dem Vorbehalt der Finanzierung.
Für Sie als pflegende Angehörige bedeutet das: Es soll weniger Hürden geben und mehr Unterstützung – finanziell, organisatorisch und im Alltag. Gleichzeitig wird auch darüber beraten, wie die Pflegeversicherung künftig stabil finanziert werden kann.
Die wichtigsten Reform-Bausteine im Überblick
Die Pflegereform 2026 befindet sich derzeit noch in der politischen Auswertungs- und Entscheidungsphase. Grundlage dafür ist der Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum „Zukunftspakt Pflege“, der im Dezember 2025 vorgelegt wurde.
Auf dieser Basis ist ein mehrstufiger Fahrplan vorgesehen: Zunächst sollen die erarbeiteten Vorschläge frühzeitig mit Akteuren aus der Pflegepraxis beraten werden, noch bevor ein konkretes Gesetzgebungsverfahren startet. Parallel dazu soll das Bundesministerium für Gesundheit einen Finanzierungsvorschlag erarbeiten und diesen im Februar 2026 gemeinsam mit den Ländern auf politischer Ebene beraten.
Erst im Anschluss ist geplant, einen Gesetzentwurf für eine nachhaltige Struktur- und Finanzierungsreform in der Pflegeversicherung auszuarbeiten. Ziel ist es, ein entsprechendes Reformgesetz möglichst Ende 2026 in Kraft treten zu lassen.
Zum jetzigen Zeitpunkt gilt daher: Es ist noch nichts endgültig beschlossen. Viele der genannten Punkte werden aktuell geprüft, politisch bewertet und weiterentwickelt.
Beibehaltung des Teilleistungssystems & Begrenzung der Eigenanteile
Finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung sichern
Pflegegrade bleiben – doch die Einstufung könnte sich ändern
Prävention stärken und Pflegebedürftigkeit verzögern

Beratung, Begleitung und „Kümmerer vor Ort“
Unterstützung bei akuten Pflegesituationen: Notfallbudget
Flexiblere Pflegeleistungen durch gebündelte Budgets
Versorgung in der Fläche sichern und Verantwortung der Pflegekassen stärken
Bürokratie abbauen und Verfahren beschleunigen
Innovation, Digitalisierung und KI
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessern
Gesetz zur Entbürokratisierung in der Pflege: Das gilt seit Januar 2026 für pflegende Angehörige
Pflegeleistungen 2026
Die Leistungen der Pflegeversicherung bleiben voraussichtlich auf dem Stand von 2025.
Eine weitere Erhöhung wurde bislang nicht beschlossen. Zum 1. Januar 2025 wurden alle Pflegeleistungen – also unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen und der Entlastungsbetrag – zuletzt um 4,5 % angehoben.
Damit gelten diese Beträge voraussichtlich auch im Jahr 2026 fort.
Anbei finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Leistungshöhen der wichtigsten Pflegeleistungen.
Entlastungsbetrag 2026
Pflegegeld 2026
Pflegesachleistungen 2026
Tages- u. Nachtpflege 2026
Vollstationäre Pflege 2026
Gemeinsamer Jahresbetrag 2026
flexibel einsetzbar für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 2026
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Pflegebox) 2026
Digitale Pflegeanwendungen 2026
Wohngruppenzuschlag 2026
Hausnotruf 2026
Fazit: Blick nach vorn: Chancen und offene Fragen
Pflegereform 2026: Häufig gestellte Fragen
Was ist die Pflegereform 2026?
Die Pflegereform 2026 bezeichnet die geplanten Reformen aus dem Zukunftspakt Pflege. Die fachlichen Vorschläge liegen seit Dezember 2025 vor, werden aktuell politisch beraten und sollen – vorbehaltlich der Finanzierung – in ein Reformgesetz überführt werden, das möglichst Ende 2026 in Kraft tritt.
Was ändert sich 2026 in der Pflege?
Für 2026 sind bislang keine konkreten Änderungen beschlossen. Aktuell werden Reformvorschläge zur Pflegeversicherung geprüft, etwa zur Vereinfachung von Leistungen, zur Stärkung der Prävention und zur besseren Unterstützung pflegender Angehöriger. Auch eine Begrenzung der Eigenanteile wird diskutiert. Ob und was davon umgesetzt wird, ist derzeit noch offen.
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Das Pflegegeld 2026 bleibt voraussichtlich auf dem Niveau von 2025, denn bislang wurde keine weitere Erhöhung beschlossen. Zum 1. Januar 2025 wurden die Pflegegeldbeträge bereits um rund 4,5 % angehoben – zum Beispiel auf 347 Euro in Pflegegrad 2 und 599 Euro in Pflegegrad 3.
Was ist das Familienpflegegeld?
Ein sogenanntes Familienpflegegeld ist Teil der Diskussion um die Pflegereform 2026. Gemeint ist eine mögliche finanzielle Unterstützung für Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit für die Pflege eines Angehörigen reduzieren und dadurch Einkommenseinbußen haben. Ob, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum eine solche Kompensation erfolgen könnte, ist derzeit offen. Eine gesetzliche Regelung gibt es bislang nicht.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?
Der Entlastungsbetrag 2026 beträgt aktuell 131 Euro pro Monat. Eine weitere Erhöhung ist aktuell nicht geplant. Der Betrag wurde zuletzt zum 1. Januar 2025 von 125 Euro auf 131 Euro angehoben.
Wer profitiert von der Pflegereform 2026?
Von der Pflegereform 2026 sollen Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und professionell Pflegende profitieren. Geplant sind unter anderem mehr Unterstützung und Prävention, vereinfachte Verfahren, weniger Bürokratie sowie bessere Rahmenbedingungen in der Pflege. Ziel ist es, Pflege alltagstauglicher zu gestalten und langfristig finanziell abzusichern.
Zur Autorin
Isabell Jungesblut
Als Expertin für Gesundheits- und Krankenpflege bringt Isabell Jungesblut umfangreiche Erfahrungen aus der Akutversorgung aber auch aus der vollstationären Langzeitversorgung mit. Hier im Pflege ABC teilt sie ihr umfangreiches Wissen mit Ihnen, um die Pflege für Sie zu erleichtern.
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